Liebes Team,
ein afghanischer Staatsbürger hat in der Türkei einen Bachelor-Abschluss (Bauingenieur) erworben.
Mit einem Schengen-Visa für sechs Monate (Erasmusprogramm) kam er nach Deutschland. Davon sind zwei Monate bereits vorbei.
Da er einen Bruder in Deutschland hat ist sein Ziel in Deutschland zu bleiben. Er hätte folgende Wünsche bzw. Vorstellung:
- er beginnt in Deutschland ein Master-Studium
- durch seine Unterstützer hätte er einen Arbeitsplatz als Bauingenieur in Aussicht
(In Portugal hätte er einen Studienplatz für ein Masterstudium, aber da sspielt jetzt für den Fall m.E. keine Rolle)
Also es geht für ihn, wie er seinen Aufenthalt in Deutschland verfestigen kann? Welche Wege gäbe es ohne dass er Asyl beantragt.
Wenn ich § 18b
AufenthG in Verbindung mit § 19f
AufenthG lese, dann wäre es ein Fehler, wenn er Asyl beantragen würde. Ist das so richtig?
Wie wäre dann der Weg, damit er unter den § 18b fällt. Wäre dann der erste Schritt, dass er ein konkretes Arbeitsplatzangebot der
ABH vorlegt, weil erst dann die Voraussetzungen des § 18b Abs 2 geprüft werden können.
Vielen Dank - Cheasy