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Welcher AT bietet eine bessere Rechtsstellung? (Gelesen: 1.546 mal)
tat_s
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welcher AT bietet eine bessere Rechtsstellung?
16.10.2021 um 09:04:56
 
Hallo liebe Community,

ich habe eine kurze Frage, die diese zwei Aufenthaltstitel betrifft: Daueraufenthalt-EU nach §9a des AufenthG sowie die Aufenthaltskarte für 5 Jahre als Familienangehörige/r eines EU-Bürgers. Welcher dieser beiden Aufenthaltstitel bietet dem Antragstellenden eine bessere Rechtsstellung und warum? In welchen Paragraphen kann man das nachlesen?
Vielen Dank und viele Grüße
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Petersburger
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Beiträge: 6.384

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2021 um 12:34:51
 
Die Aufenthaltskarte als Familienangehöriger ist kein Aufenthaltstitel.

Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern essentiell:
Ein Familienmitlglied eines Unionsbürgers unterliegt nicht dem AufenthG und benötigt daher keinen Aufenthaltstitel, um legal in Deutschland zu leben.

Eine Aufenthaltskarte bestätigt die Rechtsstellung nach EU-Recht, ist für diese Rechtsstellung aber nicht Voraussetzung.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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tat_s
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.10.2021 um 10:29:16
 
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich konkretisiere meine Frage durch ein Beispiel: Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines EU-Bürgers (seit 3,4 Jahren, Eheschließung im Bundesgebiet) beantragt bei der Ausländerbehörde einen Daueraufenthalt - EU, aber nach dem 9a des AufenthG, da alle Voraussetzungen erfüllt sind (durch die Aufenthaltszeiten im Bundesgebiet vor der Ehe). ABH lehnt den Antrag ab mit der Begründung, das AufenthG findet keine Anwendung UND das AufenthG bietet der Ast mit der Möglichkeit der Erteilung eines Aufenthaltstitels Daueraufenthalt - EU keine günstigere Rechtsstellung als das Freizügigkeitsgesetz (§11 Abs. 14 Freizügigkeitsgesetz). Was ist hier unter "keine günstigere Rechtsstellung" zu verstehen und wie kann das sein, dass ein von Ehemann unabhängiger unbefristeter Aufenthaltstitel keine bessere Rechtsstellung bietet als die auf fünf Jahre befristete AK? Ich bin ehrlich gesagt sehr verwirrt und kann das logisch nicht nachvollziehen.
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tat_s
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.10.2021 um 14:43:01
 
Es hat sich erledigt. Danke nochmals für die Antwort.
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