Hallo,
dem Kontext Deiner Frage meine ich zu entnehmen, dass sich Deine Fragen nicht unbedingt auf allgemeine Visumanforderungen beziehen, sondern speziell auf die Einreise mit Bezugnahme auf die pandemiebedingten Sonderregelungen (CoronaEinreiseV), korrekt?
Daher, bezogen auf pandemiebedingte Besonderheiten:
Der minderjährige Sohn Deines Mannes ist faktisch nicht negativ betroffen von der CoronaEinreiseV und dürfte auch kein echtes Problem bzgl. der Visumbeantragung haben.
Bei Deiner Schwiegermutter sieht das anders aus.
Diese muss, dass hast Du korrekt recherchiert, einen "zwingenden Grund" anführen können, da Kuba aktuell nicht auf der Liste der Corona-Positivstaaten steht. Und den hat sie schlicht nicht und kann auch nicht mittels der angedachten notwendigen Kinderbetreuung konstruiert werden.
Zwingende Gründe für Verwandte 1. oder 2. Grades:- Geburten
- Hochzeiten
- Todesfälle/Beerdigungen
- besondere Ausnahmefälle, in denen ein zwingender familiärer Grund vorliegt (z.B. schwere Erkrankung eines Verwandten 1. und 2. Grades, der deswegen zwingend auf Unterstützung angewiesen ist oder beim Ausfall
sämtlicher Sorgeberechtigter eines minderjährigen Kindes).
Wird eng.
Hinsichtlich Deiner unter "PS" formulierten Bedenken bzgl. Impfung etc.:
Deine Schwiegermutter / Stiefsohn müsste aktuell, Kuba ist
zur Zeit(!) kein Risikogebiet, vor der Flugreise einen anerkannten aktuellen negativen Coronatest nachweisen und zur Einreise die digitale Einreiseanmeldung oder die Ersatzmitteilung vorlegen.
Gruß