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Besuchsvisa für Angehörige 2. Grades (Gelesen: 6.089 mal)
Madita
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24.05.2021 um 18:12:44
 
Liebe Foris,
ich konnte noch keinen ähnlichen Beitrag finden....

Mein Mann (eingebürgert) möchte im Juli seine Mutter und seinen minderjährigen Sohn aus Kuba einladen. (VE liegt schon vor. Sie haben einen Antragstermin Anfang Juni.)  Ich denke (hoffe) mit dem Visum des Sohnes dürfte es eigentlich keine Probleme geben, oder?

Seine Mutter muss ja nach derzeitigem Stand "zwingend familiäre Gründe" vorweisen. Ich arbeite im Juli in einer anderen Stadt, weswegen wir Unterstützung bei der Kinderbetreuung benötigen. Könnte dies so ein Grund sein? Der "wirkliche" Grund ist eigentlich, dass meine Schwiegermutter nach drei Jahren ohne Enkelkinder diese endlich mal wieder in die Arme schließen möchte und wir uns große Sorgen um ihre psychische Gesundheit machen, wenn es auch dieses Jahr wieder nicht klappt. Aber ich weiß, dass das wohl kaum gemeint ist.

Irgendwelche Ratschläge? Oder vielleicht Infos, wann über diese Rechtslage neu entschieden wird? Bin für alles dankbar.

PS:
(Wir werden zu dem Zeitpunkt beide zweifach geimpft sein, Kuba plant auch Impfungen, allerdings mit einem Impfstoff, der keine internationale Zertifizierung hat, also ich fürchte, darauf kann man nicht setzen.)

EDIT: Meine Schwiegermutter würde auch als Begleitperson des Minderjährigen (15 J.) reisen. Spielt das evtl. noch eine Rolle?

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Saxonicus
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Antwort #1 - 24.05.2021 um 19:11:17
 
Madita schrieb am 24.05.2021 um 18:12:44:
Seine Mutter muss ja nach derzeitigem Stand "zwingend familiäre Gründe" vorweisen. Ich arbeite im Juli in einer anderen Stadt, weswegen wir Unterstützung bei der Kinderbetreuung benötigen.

Das solltet Ihr besser nicht erwähnen, weil es eine Besuchsreise ist,
die eine Beschäftigung nicht erlaubt.
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Madita
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Antwort #2 - 24.05.2021 um 19:22:59
 
Saxonicus schrieb am 24.05.2021 um 19:11:17:
Das solltet Ihr besser nicht erwähnen, weil es eine Besuchsreise ist,
die eine Beschäftigung nicht erlaubt.



Im Ernst? Eine Oma, die auf ihre Enkel aufpasst, ist doch keine "Beschäftigte"?
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deerhunter
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Antwort #3 - 24.05.2021 um 20:35:41
 
Madita schrieb am 24.05.2021 um 19:22:59:
Im Ernst? Eine Oma, die auf ihre Enkel aufpasst, ist doch keine "Beschäftigte"? 


Doch, weil sie extra dafür rüberkommt. Das würde ein Visum eher verhindern!
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Madita
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Antwort #4 - 25.05.2021 um 08:45:52
 
deerhunter schrieb am 24.05.2021 um 20:35:41:
Doch, weil sie extra dafür rüberkommt. Das würde ein Visum eher verhindern!


Puh. Ok, gut, dass ich gefragt habe. Darauf wär ich nie gekommen. (Weil z.B. als "zwingender Grund" auch anerkannt wird schwere Krankheit und dass jmd Hilfe braucht).
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lottchen
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Antwort #5 - 25.05.2021 um 09:56:18
 
Ein 15-jähriger kann auch allein fliegen. Aber die Schwiemu als Begleitperson des Minderjährigen zu deklarieren ist nicht falsch und dass sie ihre Enkelkinder besuchen möchte ist doch auch ein nachvollziehbarer Grund.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #6 - 25.05.2021 um 14:27:20
 
Hallo,

dem Kontext Deiner Frage meine ich zu entnehmen, dass sich Deine Fragen nicht unbedingt auf allgemeine Visumanforderungen beziehen, sondern speziell auf die Einreise mit Bezugnahme auf die pandemiebedingten Sonderregelungen (CoronaEinreiseV), korrekt?

Daher, bezogen auf pandemiebedingte Besonderheiten:

Der minderjährige Sohn Deines Mannes ist faktisch nicht negativ betroffen von der CoronaEinreiseV und dürfte auch kein echtes Problem bzgl. der Visumbeantragung haben.

Bei Deiner Schwiegermutter sieht das anders aus.
Diese muss, dass hast Du korrekt recherchiert, einen "zwingenden Grund" anführen können, da Kuba aktuell nicht auf der Liste der Corona-Positivstaaten steht. Und den hat sie schlicht nicht und kann auch nicht mittels der angedachten notwendigen Kinderbetreuung konstruiert werden.
Zwingende Gründe für Verwandte 1. oder 2. Grades:
- Geburten
- Hochzeiten
- Todesfälle/Beerdigungen
-  besondere Ausnahmefälle, in denen ein zwingender familiärer Grund vorliegt (z.B. schwere Erkrankung eines Verwandten 1. und 2. Grades, der deswegen zwingend auf Unterstützung angewiesen ist oder beim Ausfall sämtlicher Sorgeberechtigter eines minderjährigen Kindes).

Wird eng.

Hinsichtlich Deiner unter "PS" formulierten Bedenken bzgl. Impfung etc.:

Deine Schwiegermutter / Stiefsohn müsste aktuell, Kuba ist zur Zeit(!) kein Risikogebiet, vor der Flugreise einen anerkannten aktuellen negativen Coronatest nachweisen und zur Einreise die digitale Einreiseanmeldung oder die Ersatzmitteilung vorlegen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Madita
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Antwort #7 - 26.05.2021 um 12:08:50
 
T.P.2013 schrieb am 25.05.2021 um 14:27:20:
Wird eng.





Ja, das fürchte ich auch. Danke für die Rückmeldungen. Ich hatte auf etwas gehofft, das ich übersehen hab.

Leider ist Kuba doch derzeit als Risikogebiet eingestuft.

Wir werden es versuchen mit dem Antrag und hoffen, dass sich bis dahin vielleicht noch etwas tut. (Da der 15jährige natürlich auch schulpflichtig ist, ist Juli die einzige Reisemöglichkeit.)
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lottchen
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Antwort #8 - 26.05.2021 um 13:16:56
 
Warum ist die Mutter eigentlich Angehörige zweiten Grades? Sie besucht doch ihren Sohn, gehört sie dann nicht zur Kernfamilie?
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Madita
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Antwort #9 - 26.05.2021 um 14:10:35
 
lottchen schrieb am 26.05.2021 um 13:16:56:
Warum ist die Mutter eigentlich Angehörige zweiten Grades? Sie besucht doch ihren Sohn, gehört sie dann nicht zur Kernfamilie?


Leider nicht. Ich weiß nicht, wie das sonst definiert wird, aber für das Auswärtige Amt gehören zur Kernfamilie nur Eheleute und minderjährige Kinder.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #10 - 26.05.2021 um 17:10:23
 
Madita schrieb am 26.05.2021 um 12:08:50:
Leider ist Kuba doch derzeit als Risikogebiet eingestuft. 


Hallo,

da hast Du recht, danke für die Korrektur.
Für den Sohn bedeutet dies, aber das hast Du höchstwahrschinlich selbst schon korrekt recherchiert, dass da noch zusätzliche Pflichten bei und nach Einreise anlägen (zumindest mit Stand heute).

lottchen schrieb am 26.05.2021 um 13:16:56:
Warum ist die Mutter eigentlich Angehörige zweiten Grades? Sie besucht doch ihren Sohn, gehört sie dann nicht zur Kernfamilie? 


Weil die CoronaEinreiseV das so definiert hat. Die Definitionen können sich da schon mal signifikant zu Definitionen der bspw. FreizügigkeitsrichtlinieEU unterscheiden.

Madita schrieb am 26.05.2021 um 12:08:50:
Wir werden es versuchen mit dem Antrag und hoffen, dass sich bis dahin vielleicht noch etwas tut. (Da der 15jährige natürlich auch schulpflichtig ist, ist Juli die einzige Reisemöglichkeit.)


Das ist sicherlich sinnvoll. Bis Juli fließt noch eine Menge Wasser den Rhein hinunter, bis dahin kann und wird sich bzgl. der CoronaEinreiseV noch viel verändern.

Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.05.2021 um 20:41:29
 
Die Corona-Regeln unterscheiden in dem Fall zwischen Verwandten 1. Grades, was für Mutter und Sohn zutrifft, und der Kernfamilie.
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Madita
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Antwort #12 - 03.06.2021 um 15:56:03
 

Kleines Update. Der Sohn darf kommen, meine Schwiegermutter nicht. Wir müssen warten, bis die verschärften Corona-Visa-Regeln außer Kraft gesetzt werden und noch mal neu stellen.
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lottchen
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Antwort #13 - 03.06.2021 um 16:10:04
 
Wurde das offiziell so begründet? Mit den Corona-Regeln? Würde mich mal interessieren.
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Madita
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Antwort #14 - 03.06.2021 um 17:29:30
 
lottchen schrieb am 03.06.2021 um 16:10:04:
Wurde das offiziell so begründet? Mit den Corona-Regeln? Würde mich mal interessieren.


Ja. Sie sagten, unter normalen Bedingungen würden sie ihr das Besuchsvisum erteilen, aber zur Zeit wg. der Pandemie-Verordnung (oder wie man das im Fachjargon nennen mag) nicht möglich.

Jetzt fragen wir uns natürlich, ob man irgendwie absehen kann, wann darüber entschieden wird. Oder ob wir nur täglich die Seite des Auswärtigen Amtes nach Neuigkeiten checken können. Ich vermute ja mal, dass es dann einen relativen Ansturm auf die Botschafts-Termine gibt.

EDIT: Oder stehen diese Visa-Auflagen in direktem Zusammenhang damit, ob das jeweilige Ausreise-Land als Risikogebiet gewertet wird? Kann mir das jemand erklären?


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« Zuletzt geändert: 03.06.2021 um 17:43:51 von Madita »  
 
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