Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung meiner Ehefrau (Marokkanerin) (Gelesen: 1.464 mal)
dennis200
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung meiner Ehefrau (Marokkanerin)
19.11.2020 um 22:01:46
 
Hallo in die Runde,

ich Deutscher, bin seit 14 Jahren mit einer Marokkanerin verheiratet, die seit etwa 11 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat und gerade eine Ausbildung absolviert. Ich absolviere gerade mein Masterstudium und werde voraussichtlich in drei Monaten meinen Abschluss machen.

Nun haben wir vier Kinder und erhalten neben BaföG, ihrem Gehalt, BAB, Kindergeld auch noch zusätzliche Hartz 4 Leistungen für die Kinder.

Nun sagte die Mitarbeiterin vom Ordnungsamt meiner Frau, dass über ihren Antrag auf Einbürgerung erst im Juni entschieden werden kann. Wir haben den Antrag schon vor über zwei Jahren gestellt und vor einem Jahr etwa sagte man uns, dass keine Einbürgerung möglich ist, da wir momentan Sozialleistungen erhalten. Daher haben wir uns dafür entschieden, den Antrag zu pausieren, bis sich etwas an unserer Situation geändert hat.

Mittlerweile erhält meine Frau zumindest keine Sozialleistungen mehr, daher stellen wir uns die Frage ob eine Einbürgerung möglich ist und wieso die Mitarbeiterin im Ordnungsamt uns auf den Juni vertröstet und nein es hat nichts mit Corona oder dergleichen zu tun.

Zur Anmerkung, meine Frau hat den Einbürgerungstest und alle relevanten Sprachnachweise bereits erfolgreich abgeschlossen.

Wir könnten natürlich auch bis zum Februar warten bis ich meinen Abschluss in der Tasche habe, aber aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage, sieht es so aus, als würde es nicht so einfach werden, so schnell einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Praktika sind zumindest momentan schwierig zu bekommen.

Falls noch weitere Informationen benötigt werden um mir eine Antwort zu geben, werde ich diese gerne nachreichen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung meiner Ehefrau (Marokkanerin)
Antwort #1 - 20.11.2020 um 09:16:24
 
dennis200 schrieb am 19.11.2020 um 22:01:46:
Mittlerweile erhält meine Frau zumindest keine Sozialleistungen mehr, daher stellen wir uns die Frage ob eine Einbürgerung möglich ist und wieso die Mitarbeiterin im Ordnungsamt uns auf den Juni vertröstet 


Vermutlich liegt es daran, dass ihr immer noch Sozialleistungen H4 bekommt. Denn eine Einbürgerung ist nur möglich, wenn die Familie perspektivisch genug Einkommen hat, um ohne Sozialhilfe auszukommen!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung meiner Ehefrau (Marokkanerin)
Antwort #2 - 20.11.2020 um 12:20:21
 
Ich glaube nicht, dass der aktuelle Leistungsbezug der Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft das Problem ist. Denn das wäre ja im Juni auch noch vermutlich aktuell.

Für die Lebensunterhaltssicherung gilt außerdem (ich zitiere Bayraquiano aus einem Thread zur NE), dass zwar "grundsätzlich auf die BG als Ganzes abzustellen. Allerdings liegt dann ein Ausnahmefall vor, wenn in der BG ein Ausländer zusammen mit Deutschen lebt. Dann ist alleine der Bedarf des Ausländers aus dessen eigenen Mitteln zu decken, der Leistungsbezug durch Deutsche unterliegt nicht dem Regelungsgehalt des Ausländerrechts."

Da sogar an die LU-Sicherung bei Einbürgerungen ein großzügigerer Maßstab angelegt werden soll, als bei dessen Berücksichtigung im AufenthG (hierzu: BVerwG, U.v. 19.2.2009 – 5 C 22.08), trifft das oben zitierte ja auch (gerade) bei der Frage der Einbürgerung der Frau zu, die ja selbst keine Sozialleistungen mehr bezieht, ihren eigenen LU also zu sichern in der Lage ist.
Dazu Ausführungen hier: Klick!

Ich gehe davon aus, dass der Vorbehalt bis Juni eher damit zusammenhängt, dass die EBH erst dann die positive Prognose bzgl. LU-Sicherung treffen will, oder damit, dass bei der Frau erst dann frühestens mit der Beendigung der entsprechenden Sicherheitsüberprüfung gerechnet wird (marokkanisch gilt als eher problematische Staatsangehörigkeit).

Für eine verbindliche Auskunft hinsichtlich der Gründe kann die Nachfrage bei der EBH sicherlich zielführend sein.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema