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NE Ehegatte einer deutschen ohne Sicherung des Lebensunterhaltes (Gelesen: 1.596 mal)
Hornorata
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i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.10.2020 um 23:00:18
 
Hallo
Ich würde gern wissen, ob einem Ehegatten einer deutschen, der auch Vater eines deutschen Kindes ist, eine NE ausgestellt werden kann, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichtetert ist, also ALG2 bezogen wird. Gibt es da Möglichkeiten oder ist das eine absolute Grundvoraussetzung?
Die Familie lebt seit 4 Jahren zusammen, er hat einen Aufenthaltstitel seit 3 Jahren.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.10.2020 um 23:03:19
 
Er muss zumindest seinen eigenen Bedarf aus eigenen Mitteln decken können. Oder es liegen gesundheitliche oder sonstige gewichtige Gründe vor, warum er das nicht tun kann.

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Hornorata
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i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.10.2020 um 23:05:48
 
Ach, nur seinen eigenen? Ich dachte, die Familie darf keine Leistungen beziehen, weil er dann Teil der BG wäre sowieso.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.10.2020 um 23:16:54
 
Grundsätzlich ist auf die BG als Ganzes abzustellen. Allerdings liegt dann ein Ausnahmefall vor, wenn in der BG ein Ausländer zusammen mit Deutschen lebt. Dann ist alleine der Bedarf des Ausländers aus dessen eigenen Mitteln zu decken, der Leistungsbezug durch Deutsche unterliegt nicht dem Regelungsgehalt des Ausländerrechts.
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Hornorata
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i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.10.2020 um 23:51:45
 
Okay, ich verstehe.
Vielen Dank dafür.

Der befristete Aufenthaltstitel wird aber verlängert, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, oder?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.10.2020 um 02:29:24
 
Hornorata schrieb am 22.10.2020 um 23:51:45:
Der befristete Aufenthaltstitel wird aber verlängert, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, oder?



Hallo,

ja, das wird er.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Hornorata
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i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 24.10.2020 um 09:28:16
 
Vielen Dank für die Antworten
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