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Namengebung für deutsches Kind (Gelesen: 3.249 mal)
Havva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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02.10.2020 um 17:13:27
 
Hallo, kurzer Stand:

Ich habe im Ausland geheiratet, lebe in Deutschland und mein Mann (leider) noch in der Türkei. Wir erwarten demnächst ein gemeinsames Kind, aber da wir nicht gemeinsam im Standesamt eine Namenserklärung abgeben können trage ich noch immer meinen alten Nachnamen, die Ehe ist aber in Deutschland registriert.

Zur Frage:
Weiß jemand wie ich das anstelle, dass unser Kind nach der Geburt den Namen seines Vaters bekommt und nicht meinen „alten“?
Ein gemeinsames Sorgerecht können wir ja auch nicht beantragen, da der Vater nicht in Deutschland ist.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 02.10.2020 um 17:46:47
 
Havva schrieb am 02.10.2020 um 17:13:27:
aber da wir nicht gemeinsam im Standesamt eine Namenserklärung abgeben können trage ich noch immer meinen alten Nachnamen, die Ehe ist aber in Deutschland registriert. 

Wurdest Du denn nicht bei der Nachregistrierung der Ehe in Deutschland gefragt, welchen Familiennamen Du tragen willst?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Havva
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.10.2020 um 20:35:32
 
Saxonicus schrieb am 02.10.2020 um 17:46:47:
Wurdest Du denn nicht bei der Nachregistrierung der Ehe in Deutschland gefragt, welchen Familiennamen Du tragen willst?


Nein 🙄 um ehrlich zu sein habe ich erst kürzlich erfahren, dass die Ehe überhaupt registriert ist. Also mein Familienstand sei verheiratet, das bedeutet doch dass die Ehe registriert ist, oder nicht?
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Melanny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.10.2020 um 20:54:20
 
Wenn du deinen Namen nachträglich ändern möchtest, dann geht das nur gemeinsam mit dem Ehepartner (auch zwischen deutsch-deutschen Paaren, man muss zum Unterschreiben gemeinsam anwesend sein) -

Entweder man geht mit der vorgeschriebenen Erklärung zum Standesamt. (kürzerer Weg) oder zum Notar und unterschreibt dort gemeinsam. Die notarielle Beglaubigung reicht man dann beim Standesamt ein und bekommt vorn dort eine Bestätigung für die Änderung, wenn sie der deutschen Namensgebung wirklich entspricht.

Wichtig war es für mich, das deutsche Namensrecht zu wählen, auch wenn man den Ehenamen des Partners annimmt.

Vielleicht kann dein Mann noch vor dem Geburtstermin einen Besuch bei dir machen und ihr könnt alles regeln. Ansonsten geht eine nachträgliche Namensänderung auch noch später.

"Nachregistriert" ist man, wenn man selbst einen Antrag dafür gestellt hat - Antrag auf deutsche Eheurkunde.

Ich heiratete 2016 im Ausland, ließ mich dann beim Meldeamt als "verheiratet" registrieren, ohne die Nachregistrierung der Ehe beim Standesamt beantragt zu haben.
Ende 2019 waren mein Mann ich gemeinsam zur nachträglichen Nämensänderung.
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reinhard
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Antwort #4 - 02.10.2020 um 21:19:11
 
Havva schrieb am 02.10.2020 um 20:35:32:
Nein 🙄 um ehrlich zu sein habe ich erst kürzlich erfahren, dass die Ehe überhaupt registriert ist. Also mein Familienstand sei verheiratet, das bedeutet doch dass die Ehe registriert ist, oder nicht?


Ja, alles registriert.

"Nachregistriert" bedeutet, dass alles nochmal überprüft wird, Du dann aber eine deutsche Heiratsurkunde bekommst, und diese jederzeit (wenn Du sie irgendwo vorlegen musst) neu ausgestellt bekommst. Kann das Leben in Deutschland einfacher machen, geht jederzeit.
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Havva
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Antwort #5 - 03.10.2020 um 18:46:23
 
Melanny schrieb am 02.10.2020 um 20:54:20:
Vielleicht kann dein Mann noch vor dem Geburtstermin einen Besuch bei dir machen und ihr könnt alles regeln. Ansonsten geht eine nachträgliche Namensänderung auch noch später. 



Ja genau, das hoffen wir auch, wir warten gerade auf ein Visum. Wenn er kommen kann löst sich ja alles fast von selbst. Weißt du auch wie das ist bei Kindern? Also wenn er nicht kommen kann, wie das Kind dann den Nachnamen seines Vater bekommen kann?

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Havva
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Antwort #6 - 03.10.2020 um 18:47:19
 
reinhard schrieb am 02.10.2020 um 21:19:11:
Ja, alles registriert.

"Nachregistriert" bedeutet, dass alles nochmal überprüft wird, Du dann aber eine deutsche Heiratsurkunde bekommst, und diese jederzeit (wenn Du sie irgendwo vorlegen musst) neu ausgestellt bekommst. Kann das Leben in Deutschland einfacher machen, geht jederzeit.


Ah super danke für die ausführliche Antwort 🥰
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