Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Integrationkurs B1 (Gelesen: 568 mal)
simo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 54
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationkurs B1
10.12.2019 um 23:55:47
 
Hallo Zusammen
Ist ein Ausländer der eine  psychische

Krankheit hat von der Integrationkurs B1 befreit?
Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationkurs B1
Antwort #1 - 11.12.2019 um 00:30:46
 
Hallo,

so pauschal und / oder automatisch: nein.

Einer Verpflichtung zum I-Kurs muss erst einmal widersprochen werden.

Um von der Pflicht der Teilnahme befreit zu sein / zu werden, ist es erforderlich, dass eine Teilnahme "auf Dauer unmöglich oder unzumutbar" wäre (s. §44a Abs. 2 Nr. 3 AufenthG, auch 44a.2 ff. der AVwV z. AufenthG).

Es käme meiner Meinung nach also ganz erheblich auf die Ausprägung und eine Prognose der Erkrankung an.
Also ein schlüssiges, entsprechend eindeutiges Attest eines Arztes als erstem Schritt. Und man müsste sich möglicherweise darauf gefasst machen, dass die ABH nicht jedes Attest eines Feld-, Wald- und Wiesenarztes auch so ohne Weiteres anerkennt, sondern ggf. amtsärztlich bestätigt haben möchte.

Ein Selbstläufer ist es jedenfalls nicht, denke ich.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema