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AE nach § 17 AufenthG zur Umschulung zum Lokführer (Gelesen: 742 mal)
Alex901
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02.11.2019 um 19:53:16
 
Hallo alle,

folgende Situation. In der Ukraine habe ich bereits ein Bachelorstudium absolviert. Jetzt möchte ich eine Berufsausbildung zum Lokführer (Mangelberuf) in DE machen, jedoch als Quereinsteiger (die Ausbildung dauert in diesem Fall ca. 11 Monate).

Wäre es möglich, eine AE zu diesem Zweck zu erwerben oder ist die Ausbildung zu kurz?

Im  § 17 AufenthG steht keine Mindestdauer einer Ausbildung, jedoch steht in manchen Internetquellen die Mindestdauer vor zwei Jahren...

Danke!
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Aras
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Antwort #1 - 02.11.2019 um 20:15:00
 
Qualifizierte Berufsausbildung bedeutet 2 Jahre Mindestausbildungsdauer.

In § 17 I AufenthG wird aber nicht auf eine qualifizierte Berufsausbildung abgestellt, sondern dass die Aus- und Weiterbildung von der Agentur für Arbeit erlaubt werden muss. In § 17 II AufenthG wird auf die qualifizierte Ausbildung abgestellt um die 10 Stunden Arbeitszeit zu erlauben, falls du halt in deiner Ausbildungszeit arbeiten musst.

Wenn du nur eine Ausbildung machst ohne ein Einkommen während der Ausbildung zu bekommen, dann musst du genug Geldreserven haben, damit du die AE bekommst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alex901
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Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #2 - 02.11.2019 um 20:28:27
 
Aras schrieb am 02.11.2019 um 20:15:00:
Qualifizierte Berufsausbildung bedeutet 2 Jahre Mindestausbildungsdauer.

In § 17 I AufenthG wird aber nicht auf eine qualifizierte Berufsausbildung abgestellt, sondern dass die Aus- und Weiterbildung von der Agentur für Arbeit erlaubt werden muss. In § 17 II AufenthG wird auf die qualifizierte Ausbildung abgestellt um die 10 Stunden Arbeitszeit zu erlauben, falls du halt in deiner Ausbildungszeit arbeiten musst.

Wenn du nur eine Ausbildung machst ohne ein Einkommen während der Ausbildung zu bekommen, dann musst du genug Geldreserven haben, damit du die AE bekommst.


Danke! Während der Umschulung zum Lokführer bekommt man eine Vergütung von  2.150 Euro (brutto).

Z.B. hier: https://www.vlexx.de/karriere/jobs/qualifizierung-zum-triebfahrzeugfuehrer/
dauert die Umschulung nur 9 Monate.

Würde ich eine AE bekommen?
Ihre Antwort habe ich leider nicht so gut verstanden.
danke!
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