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Iran und das Visum in BRD (Gelesen: 1.227 mal)
norbert_athena
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.05.2019 um 20:55:12
 
FORUM

Vielleicht kann ich hier ein paar Ideen und Hilfe erhalten. Bereits im Voraus einen herzlichen Dank: a) bin Deutscher und lebe noch in Spanien; allerdings in 2 Monaten ziehe ich beruflich bedingt nach Deutschland zurück. B) Meine Freundin möchte gerne mitkommen: allerdings: Sie ist Iranerin (nur iranische Staatsbürgschaft), lebt in Spanien und hat ein studentisches Visum für Spanien. Zurzeit promoviert sie in der Informatik. In September dieses Jahres soll sie mit dem Doktorat fertig werden. Natürlich wollen wir in Deutschland zusammenleben, allerdings noch nicht heiraten. Sie will als promovierte Informatikern entweder in der privaten Wirtschaft oder in Forschung/Universität in Deutschland arbeiten. Es stellt sich dann die Frage: was/wie am besten/ man machen soll, um den Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis zu erhalten.   
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Petersburger
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Beiträge: 6.391

RUS, Russia
RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.05.2019 um 22:57:48
 
Nette Anrede - schon mal was von Netiquette und Großschreibung gehört?

Plan A - heiraten.
Deine Rückkehr nach Deutschland mit Ehefrau ist scheinbar ein Fall von Rückkehrer-Freizügigkeit. Keinerlei Formalien erforderlich - nach gemeinsamer Einreise Aufenthaltskarte für sie bei der ABH in Auftrag geben.

Plan B - allgemeine Regeln für wiss. Mitarbeiter und Hochqualifizierte. Kann sie mit Sicherheit auf der Webseite der deutschen Botschaft Teheran nachlesen.
Sicher auch noch auf vielen anderen Seiten, dort aber möglicherweise in ihrer Muttersprache...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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norbert_athena
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.05.2019 um 12:13:54
 
Hallo,

Plan A: wie bereits erwähnt: keine Lösung; Plan B; warum Teheran, wenn bereits erklärt, dass der Lebensmittelpunkt in Spanien ist
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.05.2019 um 12:18:56
 
Das steht in der Antwort: Merkblätter auf der Internet-Seite Teheran nachlesen, wenn sie es in der Muttersprache lesen will.

Sie darf auch alle Informationen auf Deutsch oder Spanisch nachlesen, wenn sie das möchte.
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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Mick
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 14.06.2019 um 06:47:30
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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