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Zählt ein FsJ zur Aufenthaltszeit für Niederlassungserlaubnis? (Gelesen: 849 mal)
kingconn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.04.2019 um 19:56:23
 
Eine ehemaliger FsJlerin von mir möchte eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Sie ist im September 2011 mit einem Visum für das FsJ eingereist und bekam bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Sie gehörte zu den ersten, bei denen diese nicht in den Pass eingetragen, sondern in Form einer kleinen Karte ausgestellt wurde. Ich vermute, dass es sich um ein nationales Visum handelte.
Vor einem halben Jahr wurde ihr bei der ABH gesagt, dass das FsJ nicht zur Aufenthaltszeit zähle. Dies widerspricht aber der Verwaltungsvorschrift Ziffer 9.2.1.1 wonach nationale Visa mitzählen.
Nach dem FsJ hat sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine 3jährige Pflegeausbildung bekommen, die sie Ende August 2015 als Examinierte abschloß. Da sie zwischenzeitlich geheiratet hatte (Ehemann Kontingentflüchtling mit Niederlassungserlaubnis) bekam sie anschließend eine vom Ehemann abgeleitete Aufenthaltserlaubnis, die jetzt am 28.4. abläuft.
Allerdings hat sie von ihrer zuständigen Sachbearbeiterin erst einen Termin am 30.4. bekommen. Da sie dann aber nach meiner Ansicht am 28.4 schon ausreisepflichtig wäre, hat sie sich online schon einen weiteren Termin am 16.4. organisiert.

Bei ihrer letzten Vorsprache bei der ABH wurde ihr auch gesagt, dass der Rentenverlauf ihres Ehemannes 5 Jahre lückenlos sein müsse. Das wundert mich sehr.
Mittlerweile haben wir bei der RV die ihr zu 60 Monaten fehlenden 7 Monate nachentrichtet, sodass sie eigene Ansprüche hat.

Alle anderen Bedingungen für die Niederlassungserlaubnis sind erfüllt.

Meine Fragen:

Zählt die Zeit des FsJ als Aufenthaltszeit mit?
Müssen die 60 Monate RV im Verlauf lückenlos sein?
Müsste sie am 28.4. ausreisen, wenn sie einen Termin erst für den 30.4. bekommen hat?

Vielen Dank für die Antwort.


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ninnschen
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.04.2019 um 06:35:34
 
kingconn schrieb am 14.04.2019 um 19:56:23:
Ich vermute, dass es sich um ein nationales Visum handelte


Nein, das nationale Visum ist der Kleber, den sie im Pass hatte, welchen Sie von der deutschen Botschaft erhalten hat und mit welchem sie eingereist ist. Die kleine Karte ist die Aufenthaltserlaubnis.

Die Zeit der Ausbildung zählt gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 3 AufenthG nur zur Hälfte - vielleicht klärt das ja schon, warum ggf. die 5 Jahre noch nicht erfüllt sind. Das FSJ zählt mit.

kingconn schrieb am 14.04.2019 um 19:56:23:
Müssen die 60 Monate RV im Verlauf lückenlos sein


Lückenlos heißt in diesem Fall wahrscheinlich nur, dass er einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf bringen soll und keinen von 2013.

kingconn schrieb am 14.04.2019 um 19:56:23:
Müsste sie am 28.4. ausreisen, wenn sie einen Termin erst für den 30.4. bekommen hat?


Sie kann ja vorher  - unabhängig vom Termin - schriftlich per Post die Verlängerung ihrer AE bzw. die Erteilung einer NE beantragen. Dann gilt die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG.
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kingconn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.04.2019 um 12:33:58
 
Vielen Dank für die Auskunft. Es wurde ihr jedoch letzte Woche widerum gesagt, dass die Aufenhaltsgenehmigung für das FsJ nicht für die 5 Jährige Zeit für die Niederlassungserlaubnis mitzählen würde.
Außerdem sagte man ihr, dass die 60 Monate eigene Beiträge für die RV nicht erbracht worden wären.
Ich war als ihr Bevollmächtigter bei der RV und von 2 Sachbearbeiterinnen wurden die eigen geleisteten Beitragszeiten berechnet. Diese Rechnung wurden dann in der Zentrale der RV Nord in Lübeck noch einmal kontrolliert. Die fehlenden 7 Monate haben wir dann nachentrichtet, und einen neuen Rentenverlauf bekommen.
Es ist wirklich zum Mäusemelken.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.04.2019 um 21:27:55
 
Nicht verzweifeln und einen schriftlichen Antrag stellen. Danach liegt der Ball bei der ABH, die, wenn sie ablehnen will, auch rechtliche Grundlagen liefern muss.
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