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Umwandlung Niederlassungserlaubnis in Daueraufenthalt EU (Gelesen: 3.234 mal)
Timidus
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07.04.2019 um 13:24:56
 
Unter welchen Voraussetzungen kann der Inhaber eines
nationalen unbefristeten Aufenthaltstitels (in Deutschland "Niederlassungserlaubnis") diesen in einen Daueraufenthalt EU umwandeln oder letzteren zusätzlich erwerben?

Konkret geht es um eine thailändische Staatsbürgerin (meine Freundin) mit Daueraufenthalt in Tschechien (trvaly / sloučení s obč čr -  zadatel je ost rodin přisi), gültig seit 2014.

Der EU-Aufenthalt heisst auf tschechisch: dlouhodobě pobývajicîko rezidenta ES

Wie findet man in Tschechien ggfs. einen geeigneten Anwalt, der die Formalitäten erledigt?

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Saxonicus
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Antwort #1 - 07.04.2019 um 14:09:30
 
Timidus schrieb am 07.04.2019 um 13:24:56:
Wie findet man in Tschechien ggfs. einen geeigneten Anwalt, der die Formalitäten erledigt?

Durch Suche im Branchentelefonbuch oder einer Anfrage bei der dortigen Anwaltskammer. Möglicherweise gibt es auch bei den Gerichten Listen, wo die Anwälte entsprechend ihres Fachgebietes eingetragen sind.
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Aras
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Antwort #2 - 07.04.2019 um 14:40:12
 
Erst einmal muss man sagen, dass deine Frage ziemlich verworren ist. Worum geht es denn tatsächlich?

Man kann grundsätzlich keine Aufenthaltstitel "umwandeln". Was aber sehr wohl möglich ist, ist einen Aufenthaltstitel aufgrund eines anderen Aufenthaltstitel zu beantragen. Bspw. kann eine Ausländerin mit tschechicher Daueraufenthalt-EU eine deutsche Aufenthaltserlaubnis gem. § 38a AufenthG beantragen und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach den üblichen Regeln kann sie dann auch später eine deutsche Daueraufenthalt-EU erwerben.

Aber eine tschechische Daueraufenthalt-EU zu einer deutschen Daueraufenthalt-EU bzw. Niederlassungserlaubnis "umzuwandeln" ist nicht möglich. 

Wenn in Tschechien der Besitz von mehreren Aufenthaltstiteln gleichzeitig gesetzlich (des gleichen Staates) untersagt ist, dann ist das zu akzeptieren. In Österreich kann man bspw. auch nicht mehrere Aufenthaltstitel haben, in Deutschland ist das aber sehr wohl möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 07.04.2019 um 18:53:19
 
Der Besitz beider Aufenthaltstitel (NE u. DA-EU) ist möglich:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2013/BVerwG/Moeglichke...
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blubb


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Antwort #4 - 07.04.2019 um 21:59:32
 
Korrektor schrieb am 07.04.2019 um 18:53:19:
Der Besitz beider Aufenthaltstitel (NE u. DA-EU) ist möglich:

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2013/BVerwG/Moeglichke...


Ja. In Deutschland.

Der TE aber erfragt, wie die Dame, im Besitz des Äquivalents zur deutschen NE, nämlich des "trvaly / sloučení s obč čr -  zadatel je ost rodin přisi" es anstellen kann oder soll, damit die Dame in Tschechien stattdessen oder zusätzlich das tschechische Äquivalent zur "Daueraufenthaltserlaubnis/EU" erwerben kann.

Da nützen ihm keine deutschen Verwaltungsgerichtsurteile und ist daher für ihn vermutlich völlig irrelevant. Es ist lediglich relevant, wie das Land Tschechien dies handhabt bzw. wie dort die Rechtslage diesbezüglich ist.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Timidus
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Antwort #5 - 08.04.2019 um 09:06:11
 
Danke Herr Blubb, Sie haben meine Frage (im Gegensatz zu Herrn Aras) verstanden.

Es geht nur um Aufenthaltstitel in Tschechien (um dann mit dem EU-Titel leichter in Deutschland einen Aufenthalt zu beantragen).

Kennt denn niemand hier tschechische Kollegen?

Wir werden jetzt einmal zur lokalen Integrationsberatungsstelle gehen.
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fab87
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Antwort #6 - 08.04.2019 um 09:24:33
 
Timidus schrieb am 08.04.2019 um 09:06:11:
Danke Herr Blubb, Sie haben meine Frage (im Gegensatz zu Herrn Aras) verstanden.

Es geht nur um Aufenthaltstitel in Tschechien (um dann mit dem EU-Titel leichter in Deutschland einen Aufenthalt zu beantragen).

Kennt denn niemand hier tschechische Kollegen?

Wir werden jetzt einmal zur lokalen Integrationsberatungsstelle gehen.


Aras hat deine Frage sehr wohl verstanden und auch beantwortet. DU schreibst aber in einem Forum zum deutschen Aufenthaltrecht und nicht zum tschechischen. Wie kommst du zudem zwangsläufig zu der Auffassung, dass man Kollegen kennen würde; die meisten hier arbeiten wohl eher nicht in ABHs etc.

Wenn sie in Tschechien wohnt wird sie doch wohl auch besser wissen wie man einen sachkundigen Anwalt dort findet als ein deutsches Forum.
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lottchen
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Antwort #7 - 08.04.2019 um 09:25:32
 
Der "Herr Blubb" heißt "T.P.2013".

Der TE möchte klären, ob seine Freundin und zukünftige Frau in Tschechien wo sie lebt einen Daueraufenthalt EU erwerben kann und mit diesem Titel nach D einreisen und sich hier aufhalten kann. Dann würde sie nämlich kein A1 benötigen und auch nicht unters Aufenthaltsgesetz fallen. Dann müsste sie den TE auch nicht heiraten (jedenfalls nicht wegen dem Aufenthalt). 

Ich kann dazu nichts sagen, ich habe keine Ahnung, was ihr Aufenthaltstitel in Tschechien ihr für Rechte verleiht. Warum stellt sie dort nicht einfach den Antrag auf "Daueraufenthalt EU"? Dann wird sie doch sehen, ob sie ihn bekommt. Und wenn nein mit welcher Begründung abgelehnt wird. 
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Antwort #8 - 08.04.2019 um 11:52:25
 
Bevor wir einen Antrag auf Daueraufenthalt EU in Tschechien stellen, würde ich mich gerne schlau machen, ob das geht und was zu beachten ist. (Wegen der Sprachbarriere ist das alles nicht so einfach).

Hätte ja zufällig sein können, dass sich jemand auskennt, auch wenn das hier nur ein "deutsches nationales" Forum ist. Oder über Kontakte zu anderen Netzwerken verfügt.

Ich wundere mich über den belehrenden und mitunter wenig freundlichen Ton einiger Beiträge - vielleicht steckt da ja die Pädagogik dahinter, sich auf Behördengänge in D vorzubereiten.
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Antwort #9 - 08.04.2019 um 13:06:49
 
Timidus schrieb am 08.04.2019 um 11:52:25:
Bevor wir einen Antrag auf Daueraufenthalt EU in Tschechien stellen, würde ich mich gerne schlau machen, ob das geht und was zu beachten ist. (Wegen der Sprachbarriere ist das alles nicht so einfach).

Deshalb wurde doch empfohlen, einen sachkundigen Anwalt in Tschechien zu konsultieren, der sich mit dem tschechischen Gesetzen mit hoher Wahrscheinlichkeit besser auskennt, als irgendwer hier im Forum, welches sich mit dem deutschen Aufenthalts- bzw. Ausländergesetz befasst.
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fab87
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Antwort #10 - 08.04.2019 um 13:31:50
 
Timidus schrieb am 08.04.2019 um 11:52:25:
Bevor wir einen Antrag auf Daueraufenthalt EU in Tschechien stellen, würde ich mich gerne schlau machen, ob das geht und was zu beachten ist. (Wegen der Sprachbarriere ist das alles nicht so einfach).

Hätte ja zufällig sein können, dass sich jemand auskennt, auch wenn das hier nur ein "deutsches nationales" Forum ist. Oder über Kontakte zu anderen Netzwerken verfügt.

Ich wundere mich über den belehrenden und mitunter wenig freundlichen Ton einiger Beiträge - vielleicht steckt da ja die Pädagogik dahinter, sich auf Behördengänge in D vorzubereiten.



Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.

Wenn sie einen tschechischen Daueraufenthalt EU anstrebt und einen dortigen Daueraufenthalt besitzt sollte es mit Sprachbarriere doch eigentlich auch recht wenig Probleme geben, gell?
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Antwort #11 - 08.04.2019 um 21:05:03
 
Saxonicus schrieb am 08.04.2019 um 13:06:49:
Deshalb wurde doch empfohlen, einen sachkundigen Anwalt in Tschechien zu konsultieren, der sich mit dem tschechischen Gesetzen mit hoher Wahrscheinlichkeit besser auskennt, als irgendwer hier im Forum, welches sich mit dem deutschen Aufenthalts- bzw. Ausländergesetz befasst.


Ja, das ist der Plan. Diese Empfehlung habe ich selber in der Frage formuliert und daher nach Quellen für spezialisierte Anwälte gefragt. Es ist sehr schwierig, fachlich einschlägige Anwälte zu finden, zumal Migrationsrecht kein verbreitetes Spezialgebiet ist. Über ein Migrationsförderprogramm bin ich auf eine kostenfreie Sprechstunde durch einen Anwalt gestoßen.
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« Zuletzt geändert: 08.04.2019 um 21:20:59 von Timidus »  
 
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Timidus
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Antwort #12 - 08.04.2019 um 21:13:33
 
fab87 schrieb am 08.04.2019 um 13:31:50:
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.

Wenn sie einen tschechischen Daueraufenthalt EU anstrebt und einen dortigen Daueraufenthalt besitzt sollte es mit Sprachbarriere doch eigentlich auch recht wenig Probleme geben, gell?

Sie scheinen von der realen Wirklichkeit wenig Ahnung zu haben, sondern die Welt aus einer einseitig formal-juristischen Brille zu betrachten. (Die tschechische Sprache ist noch schwerer als die deutsche, und Behördensprache verursacht bekanntlich sellbst Muttersprachlern Probleme).

Ich habe meine Frage sachlich-nüchtern beschrieben - das Echo hätte daher von allen dementsprechend sein dürfen.

Aber der negative Forums-Virus grassiert leider überall ...

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Antwort #13 - 09.04.2019 um 00:16:10
 
T.P.2013 schrieb am 07.04.2019 um 21:59:32:
Ja. In Deutschland.

Der TE aber erfragt, wie die Dame, im Besitz des Äquivalents zur deutschen NE, nämlich des "trvaly / sloučení s obč čr -  zadatel je ost rodin přisi" es anstellen kann oder soll, damit die Dame in Tschechien stattdessen oder zusätzlich das tschechische Äquivalent zur "Daueraufenthaltserlaubnis/EU" erwerben kann.

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Sorry, mein Fehler. Ich hatte nur den Titel und den ersten Satz gelesen, und schnell geantwortet.
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Antwort #14 - 09.04.2019 um 02:35:48
 
Sehr geehrter Herr Timidius,

ich musste sehr mit mir kämpfen und mich dazu durchringen auf Ihre Anschuldigungen und Andeutungen zu antworten. Zuerst einmal möchte ich klarstellen, dass wir kein "deutsches nationales" Forum sind, wenn Sie damit Deutschnationalismus andeuten wollen. Wir versuchen hier kompetent und freundlich auf Hilfesuchende einzugehen. Eine Voraussetzung für kompetente Beratung ist aber der Besitz von Kompetenz. Allein das deutsche Aufenthaltsrecht ist schon kompliziert genug und braucht z.B. auch juristische Vorkenntnisse um es effektiv anwenden zu können.

Einen belehrenden Ton kann ich in meinem Beitrag nicht erkennen. Vielmehr habe ich Ihren Beitrag gelesen und wohlwollend ausgelegt. Ihr Beitrag war schlicht nicht eindeutig verständlich, was ich auch in meinem Beitrag entsprechend zum Ausdruck gebracht habe. Sie hätten auch mögliche Missverständnisse vermeiden können, wenn Sie Ihren alten Thread weitergeführt hätten. Liest man Ihren älteren Thread, so ergibt sich daraus der Schluss, dass beide Threads ein und denselben Fall beschreiben. Sie können aber nicht davon ausgehen, dass wir Ihre alten Threads durchlesen um davon schließen zu können, worauf Sie mit Ihren mehrdeutigen Fragen hinauswollen.

Zudem habe ich Ihre womöglich beabsichtigte Frage auch beantwortet. Das ist was ich als Freundlichkeit ansehe. Dass Sie nicht erkannt haben, dass ich Ihre Fragen soweit wie möglich beantwortet habe, zeigt meines Erachtens, dass Sie meinen Beitrag nach dem ersten Satz nicht mehr mit der nötigen Ernsthaftigkeit weitergelesen haben. Das lässt tief blicken.

Ob Ihre Verlobte die Daueraufenthalt-EU beantragen kann, kann man nur zum Teil hier beantworten. So hätte man bspw. auf die auch in Tschechien mittelbar wirksame Richtlinie verweisen können. Diese können Sie auch in deutscher Sprache lesen.

Wenn Sie aber wenig eindeutig schreiben,so kann man auch nicht darauf eindeutig antworten.

Dieses Forum ist ein Forum von Praktikern für Praktiker. D.h. wir kennen uns mit den realen Begebenheiten sehr wohl aus. Das was Sie formal-juristische Brille nennen, ist die notwendige sachlich-nüchterne Erklärungsweise, die Sie bei uns bemängeln. Wir bepudern nun mal nicht die Hilfesuchenden mit beschönigenden Euphemismen und Tatsachenverdrehungen, nur damit der Hilfesuchende sich besonders freut weil er das hört was er will - dies aber völlig wertlos ist weil es den Tatsachen und der Gesetzeslage widerspricht. Insofern ist Ihre Kritik völlig fehl am Platz.

Da Sie nun in Kontakt mit einem tschechischen Anwalt stehen, brauchen Sie ja offensichtlich keine Hilfe mehr. Da Sie mit unserer rechtlichen Beratung nicht zufrieden sind und wir auch mit Ihrer doch auf Krawall gebürsteten Art wenig anfangen können, kann ich Ihnen nur empfehlen sich auch in Zukunft an Anwälte zu wenden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die Zukunft
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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