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Was zählt zu Voraufenthalten? (Gelesen: 794 mal)
karambol
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i4a rocks!


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Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was zählt zu Voraufenthalten?
30.03.2019 um 14:56:33
 
Hallo,

beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis musd man ja Voraufenthalte in der Bundesrepublik angeben. Zählen dazu auch kurze Besuche?

Danke
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2019 um 15:30:07
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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karambol
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i4a rocks!


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Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.03.2019 um 16:13:17
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was zählt zu Voraufenthalten?
Antwort #3 - 30.03.2019 um 18:03:52
 
Ich habe diese (Rück-)Frage noch nie verstanden - was spricht dagegen, die Voraufenthalte einfach einzutragen, egal ob Kurz- oder Daueraufenthalte?
Wäre nur eine von beiden Varianten interessant, wäre die Frage entsprechend formuliert.

Natürlich sind frühere Daueraufenthalte im Normalfall deutlich wichtiger als etwaige Kurzaufenthalte, aber auch die letzteren sind Voraufenthalte.

Im konkreten Fall einer Familienzusammenführung kann man mit eingetragenen Voraufenthalten schon mal die Frage beantworten, ob der zuziehende Ehegatte überhaupt schon in Deutschland war.
War das ein oder zwei Mal, schreibt man die Daten auf.
Waren es 15 Aufenthalte, kann man das auch genau so summarisch aufschreiben "15 Kurzaufenthalte von jeweils max. 2 Wochen" ...

Das eine oder andere Mal kommen damit weiterführende Gedanken in Richtung "Scheinehe" gar nicht erst auf.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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