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Einbürgerungszusicherung (Gelesen: 1.496 mal)
Dolkar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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22.03.2019 um 14:34:14
 
Liebe Forumteilnehmer,
ich habe bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten, und zwar im August 2018. Mein Heimatland hat mich "entlassen". Das endgültige Verzicht erfolgt wohl erst wenn ich die Pässe bei dem Konsulat meines Heimatlandes zurückgebe. Leider wurde ich neulich innerhalb der Probezeit gekündigt. Anspruch auf ALG hätte ich wohl (schriftlich noch nichts bestätigt). FRAGE: wenn ich es richtig verstehe, verfüge ich nicht mehr über die Staatsangehörigkeit meines Heimatlandes. Kann die Zusage über die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft die Gültigkeit wegen meiner Arbeitslosigkeit (ab 1.06.2019) verlieren? Wäre ich dann quasi „staatenlos“?

Danke sehr
Gruß
Dolkar
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Aras
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Antwort #1 - 22.03.2019 um 14:53:18
 
Und welche Rechtsgrundlage für die Einbürgerung? § 10 StaG? § 8 StaG?
Ist die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet?
Bist du ausgebûrgert oder nicht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 22.03.2019 um 15:24:14
 
Grundsätzlich ist die Einbürgerungszusicherung erteilt worden, weil Du die Voraussetzungen erfüllt hast. Ob der Arbeitsplatz zu Deinen Voraussetzungen gehörte, wissen wir nicht.

Grundsätzlich hast Du unterschrieben, dass Du jede Veränderung mitteilst. Das ist also der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (Du bist dann staatenlos) und der Verlust des Arbeitsplatzes.

Dann wird die Einbürgerungsbehörde darüber mit Dir sprechen. Hier kann man Dich nur beraten, wenn Du die Fragen von »Aras« beantwortest.
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Dolkar
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Antwort #3 - 22.03.2019 um 15:31:58
 
Liebe Forumteilnehmer,
Danke schon mal für die Antworten!
1) ich habe eine Aufhebungsvereinbarung zur Vermeidung einer sonst unumgänglichen Probezeitkündigung unterschrieben.

2) Der Brief aus meinem Heimatland besagt, dass "die Ausbürgerung erlaubt ist". Eine schriftliche Bestätigung dazu bekomme ich, wenn ich die Pässe abgebe.

Danke für Ihre Hilfe
Gruß
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Dolkar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.03.2019 um 15:41:55
 
3) ich habe die Unterlagen nicht griffbereit. Ich vermute die Einbürgerung erfolgte nach § 10. Ich besaß (besitze immer noch) Daueraufenthaltserlaubnis EG.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 22.03.2019 um 15:44:23
 
Dolkar schrieb am 22.03.2019 um 15:31:58:
ich habe eine Aufhebungsvereinbarung zur Vermeidung einer sonst unumgänglichen Probezeitkündigung unterschrieben.


Damit dürfte die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet sein....aber wenn du die Fragen von Aras nicht beantwortest kann man hier nur raten....ohne Job und Einkommen ist perspektivisch der LU nicht gesichert und damit keine Einbürgerung

Dolkar schrieb am 22.03.2019 um 15:31:58:
Der Brief aus meinem Heimatland besagt, dass "die Ausbürgerung erlaubt ist". Eine schriftliche Bestätigung dazu bekomme ich, wenn ich die Pässe abgeb


damit bist du noch nicht ausgebürgert und behällst deine Statsbürgerschaft...einfach den Pass nicht abgeben
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Dolkar
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.03.2019 um 16:02:05
 
Liebe Forumteilnehmer, Ihre Antworten sind sehr hilfreich!
Danke dafür!
Die Chancen dass ich gleich im Anschuss an den derzeitigen Job die nächste Beschäftigung habe, sind sehr hoch. Sprich, dass ich ALG 1 nicht in Anspruch nehmen werde. Wäre es wahrscheinlich, dass die Voraussetzung LU erfüllt ist, sobald ich im neuen Job anfange oder würde die Behörde von mir eine unbefristete Festanstellung (nach Ablauf der Probezeit) fordern.

Danke
Gruß
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reinhard
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Antwort #7 - 22.03.2019 um 16:20:32
 
Meistens wartet die Einbürgerungsbehörde sechs Monate, bis die Probezeit vorbei ist. Es könnte bei Deiner (je nach Branche) anders sein, das müsstest Du dort fragen.

Die Veränderungen musst Du sowieso melden, dabei könntest Du auch gleich fragen.
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