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EB-Antrag zurückziehen und in einem anderen BL neu stellen (Gelesen: 1.208 mal)
Stefan_Berlin_89
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i4a rocks!


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06.03.2019 um 13:09:57
 
Hallo Leute,

ich habe vor über sechs Monaten meinen Einbürgerungsantrag in Berlin (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) gestellt. Seitdem habe ich keine Info über den aktuellen Stand des Antrags. Meine Anfrage per E-Mail wurde ignoriert; von meinem Anwalt bekam ich zu hören, dass seine Hilfe bei der EB um die 900 Euro kosten würde.

Nun haben mein Mann und ich das Problem, dass wir beide eh weg aus Berlin wollten und da wir mit unseren Jobs hier unzufrieden sind und der Vertrag meines Mannes Ende August abläuft, wollten wir zum 1.9. schon nach MV ziehen.

Ich habe langsam jede Hoffnung verloren, dass ich bis zum 1.9. deutscher Staatsbürger werde, zumal die Ausbürgerung auch noch 3-6 Monate in Anspruch nimmt. Deswegen meine Frage - könnte ich den Antrag stornieren und wieder von vorne in MV ab September anfangen? Da dort ja eh weniger Ausländer leben, sollte der Prozess wesentlich schneller verlaufen als hier in BE. Gibt es da aber Bedenken? Könnte ich in irgendeiner Weise benachteiligt werden, weil ich meinen Antrag schon einmal zurückgezogen habe? Oder kann ich den Antrag so lassen und dann verlangen, dass die Unterlagen nach MV geschickt werden? Ich befürchte aber, dass das Letztere eher nicht möglich ist, da mir gesagt wurde, dass selbst wenn ich innerhalb Berlins umziehe, ich einen komplett neuen Antrag stellen muss.

Noch eine Frage - da mein Mann und ich beide männlich sind und ich aus einem Land komme, das Homo-Ehe bzw. Lebenspartnerschaften nicht anerkennt (Serbien) wollte ich mit der Namensänderung warten bis ich eingebürgert bin, weil ich, solange ich die serbische SB noch besitze, in den zwei Ländern zwei unterschiedliche Nachnamen hätte. Wenn sich der EB-Prozess aber noch eine Weile hinzieht, würde ich nicht mehr warten wollen und würde die Namensänderung gleich beantragen. Könnte mir jemand sagen, wie lange das schätzungsweise dauern würde? Wenn ich nächste Woche damit anfange bspw., ist es bis Mitte Juni fertig, sodass ich mich für Jobs in MV gleich mit dem neuen Nachnamen bewerben könnte?

Danke schon mal im Voraus!
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 06.03.2019 um 16:01:21
 
Stefan_Berlin_89 schrieb am 06.03.2019 um 13:09:57:
Nun haben mein Mann und ich das Problem, dass wir beide eh weg aus Berlin wollten und da wir mit unseren Jobs hier unzufrieden sind und der Vertrag meines Mannes Ende August abläuft, wollten wir zum 1.9. schon nach MV ziehen.


Wenn ihr dann beide keinen Job mehr habt, oder in Probezeit seid könnte es zu Problemen mit der EB kommen..also darauf aufpassen!
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reinhard
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Antwort #2 - 06.03.2019 um 18:58:20
 
Wenn Ihr den Antrag zurücknehmt und neu stellt, müsst Ihr zweimal bezahlen. Der Antrag kostet immer Geld, egal wie es weiter geht.

Besser: Einfach umziehen. Der laufende Antrag wird dann der "neuen" Einbürgerungsbehörde weiter geschickt, dort vereinbart Ihr einen Termin, und die übernimmt den Bearbeitungsstand der vorigen Behörde.

Aber: die Bedingungen müsst Ihr auch dort erfüllen, also z.B. vom eigenen Einkommen leben können und Probezeit überstanden haben.
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Stefan_Berlin_89
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 06.03.2019 um 21:30:44
 
Danke. Das ist tatsächlich besser als den Antrag zurückzuziehen.

Mein Mann denkt allerdings nicht, dass er Ende August Urlaub (der ihm ja eigentlich zusteht) zwecks Umzugs bekommt und spielt jetzt mit dem Gedanken, im September ALG I zu beantragen und erst ab dem 1. Oktober wieder zu arbeiten. Das Problem habe ich nicht, denn mein Arbeitgeber ist flexibler und so kann ich bspw. zum 30.9. kündigen und mir ab dem 15.9. den Resturlaub nehmen.

Das Ding ist aber, dass unsere gemeinsamen Finanzen von den Behörden geprüft werden, obwohl die EB nicht auf Basis der LP/Ehe vollzogen wird. Und wenn einer von uns auch einen Monat lang ALG I bezieht, ist es nicht fast so schlimm als hätte ich es selber bezogen? Ich versuche ihn deswegen zu überzeugen, sich gar nicht als arbeitslos anzumelden für den einen Monat und dass wir in dem Monat von meinem Gehalt und Gespartem leben können; oder eben darauf zu pochen, dass er ab dem 20.8. von seiner Firma frei bekommt.

Ws passiert, wenn wir in der Probezeit sind in unseren neuen Jobs? Wird der Antrag auf Eis gelegt? Oder kriege ich im schlimmsten Fall eine Ablehnung?

Ich verstehe nicht, warum es überhaupt so lange dauern soll. Ich lebe seit 10 Jahren in DE, arbeite seit acht, habe hier studiert und hatte alle Unterlagen rechtzeitig abgegeben. Man kann auf seinem Leben nicht einfach Pause drücken und jahrelang warten, bis das Prozedere erledigt ist und in der Zeit nicht umziehen, keine neuen Jobs annehmen etc.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 06.03.2019 um 22:08:59
 
Nein, ist ja nicht "jahrelang", sondern 6 Monate seit Abgabe.
Man kann, während der Zeit der Beantragung und auch vorher, während man seine Zeiten z.B. perspektivisch für die Einbürgerung, die kein Zwang ist..., vervollständigen möchte, auch umziehen und neue Jobs annehmen.

Das muss nur entweder vernünftig organisiert sein, oder man verzichtet auch mal anlassbezogen auf Maximalmitnahme (Stichwort: Anspruchshaltung).

Wobei der Bezug von ALG1 dem Anspruch auf Einbürgerung sowieso nicht entgegensteht, soweit mir bekannt.

Die Probezeit dürfte ja innerhalb des Zeitrahmens, den Du für die Ausbürgerung genannt hast, auch abgelaufen sein und kein Problem mehr darstellen, was es bei einer Einbürgerung nach §10 StAG sowieso nicht täte, soweit mir bekannt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Stefan_Berlin_89
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 08.03.2019 um 13:58:24
 
Vielen Dank für die Info.

Hat jemand schon Erfahrungen mit dem zwei-unterschiedliche-Namen-in-zwei-Ländern gemacht? Wird das bei der Ein- bzw. Ausbürgerung aus dem Ursprungsland zum Problem, wenn ich bspw. die Zusicherung der Einbürgerung auf den neuen Nachnamen ausgestellt bekomme, den es im Ursprungsland in keinem amtlichen Dokument gibt? Hat jemand in dieser Hinsicht konkret mit Serbien Erfahungen gemacht?
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