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Einbürgerungszusicherung (Gelesen: 1.284 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungszusicherung erhalten - Von Kosovo Entlassen und nun?
Sinnlos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: KOSOVO
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07.01.2019 um 16:18:15
 
Hallo und Guten Tag,

Ich und meinen 13 Jährigem Sohn haben ein Antrag für die Einbürgerung gestellt. Mein Lebenspartner und meine weitere vier Kinder besitzen die Deutsche Staatsbürgerschaft.

Habe im August 2017 die Einbürgerungszusicherung erhalten. Im Oktober 2018 habe ich die Entlassungsbestätigung erhalten ( Kosovo ). Nun warte ich seit Oktober auf meine Einbürgerung?

Meine Fragen,:

1.) Ist es normal das es nach 2 Monate immer noch keine Nachricht erhalten habe. ?

2.)Könnte was noch im Wege stehen das ich die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen könnte. ?

3.) Ist den nicht die Einbürgerungszusicherung eine Garantie das die Einbürgerungsbehörde meine Unterlagen was zu benötigen war überprüft hat und das zu 100 Prozent Eingebürgert wird wenn man die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt ?

Würde mich auf einige antworten freuen. Vielen Dank im Voraus



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.01.2019 um 16:21:46
 
Weiß die Einbürgerungsbehörde schon durch Mitteilung von Dir, dass Du aus der Staatsangehörigkeit entlassen worden bist?
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Sinnlos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: KOSOVO
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Antwort #2 - 07.01.2019 um 16:35:17
 
Ja das weist Sie. Eine Übersetzung auf Deutsch und das Originale habe ich es an das Einbürgerungsbehörde übergeben.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.01.2019 um 16:47:53
 
Dann kann dir ein Forum nicht weiterhelfen, weil jede Einbürgerungsbehörde anders arbeitet. Frag die Chefin oder den Chef dort per Mail, wie lange es noch dauern wird.

Manche Kommunen machen auch zweimal oder viermal im Jahr ein richtige "Einbürgerungsfeier" und warten, bis genug zusammen sind. Einzeln werden dann diejenigen eingebürgert, die sich melden.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: KOSOVO
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Antwort #4 - 07.01.2019 um 17:14:22
 
Ja das jede Einbürgerungsbehörde anders arbeitet, ist mir bewusst.

Würde nur liebend gern das ein Wissender im Forum, meine 3 Fragen beantworten kann.  Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.01.2019 um 18:01:14
 
1 wurde schon beantwortet.

2 &3 : Die Behörde ist an die Zusicherung gebunden, sofern sich nach Abgabe der Zusicherung nichts wesentliches an der Rechts- oder Sachlage geändert hat. An der Rechtslage hat sich in letzter Zeit nichts geändert. Sofern sich nichts an der Sachlage bei dir etwas geändert hat (etwa Bezug von Sozialleistungen oder Straftaten), wird die EBH dich schon einbürgern.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: KOSOVO
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Antwort #6 - 08.01.2019 um 19:52:49
 
Ok Vielen Dank
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