Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung meines Tunesischen Ehemann (Gelesen: 1.106 mal)
Temsche73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bensheim, Hessen, Germany
Bensheim
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung meines Tunesischen Ehemann
24.12.2018 um 09:13:34
 
Guten Tag,

mein Mann und ich haben am 22.2.17 in Tunesien geheiratet,seit

September 17 ist er mit FZF bei mir. Er hat einen eAT für 3 Jahre.

Inzwischen hat er erfolgreich den B1 und Leben in Deutschland

Kurs abgeschlossen. Auch den PKW Führerschein hat er

bestanden. Nun ist er dabei den LKW Führerschein zu machen.

Momentan beziehen wir beide noch Hartz4,was sich aber

hoffentlich bald ändert. Nun zu meinen Fragen:

Muß man vor der Einbürgerung die NE beantragen,oder kann

man die Einbürgerung auch OHNE NE beantragen 6 Monate

vor Ablauf der eAT?

Wie lange muss mein Mann Arbeit haben um die Einbürgerung

beantragen zu können? Reichen da 6-12 Monate vorher,und

muss es eine Unbefristet Arbeit sein?

Wenn die Einbürgerung beantrag ist,darf er in dieser Zeit nach

Tunesien reisen?  Ich danke herzlichst für die Informationen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung meines Tunesischen Ehemann
Antwort #1 - 24.12.2018 um 09:31:30
 
Eine Einbürgerung wäre dann ja erst September 2020 möglich.

Die Einbürgerung ist auch ohne NE möglich in diesem Fall.

Der LU muss perspektivisch gesichert sein, was normalerweise bedeutet unbefristeter Arbeitsvertrag außerhalb der Probezeit.
Gerade wenn z.b. kurz vorher noch Harz4 bezogen wurde, wird man da IMHO besonderen Wert drauf legen.

Wenn es soweit ist wird eure EBH euch beraten können.

Reisen darf er natürlich solange er gültige Reisedokumente hat. Da Tunesien nicht ausbürgert sollte es in dem Fall ja keine passlose übergangszeit geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Temsche73
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Bensheim, Hessen, Germany
Bensheim
Hessen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung meines Tunesischen Ehemann
Antwort #2 - 24.12.2018 um 09:49:43
 
Die Einbürgerung kostet ja meines Wissens momentan 255€,ist das richtig? Ist da der neue Ausweis (Perso oder Reisepass) schon enthalten? Denke mal eher nicht

Lieben Dank für die rasche Antwort und

Frohe Weihnachten

allen Usern
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung meines Tunesischen Ehemann
Antwort #3 - 24.12.2018 um 09:58:18
 
ja das ist richtig.

Perso/Reisepass sind nicht enthalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema