Guten Tag,
mein Mann und ich haben am 22.2.17 in Tunesien geheiratet,seit
September 17 ist er mit
FZF bei mir. Er hat einen
eAT für 3 Jahre.
Inzwischen hat er erfolgreich den
B1 und Leben in Deutschland
Kurs abgeschlossen. Auch den PKW Führerschein hat er
bestanden. Nun ist er dabei den LKW Führerschein zu machen.
Momentan beziehen wir beide noch Hartz4,was sich aber
hoffentlich bald ändert. Nun zu meinen Fragen:
Muß man vor der Einbürgerung die
NE beantragen,oder kann
man die Einbürgerung auch OHNE
NE beantragen 6 Monate
vor Ablauf der
eAT?
Wie lange muss mein Mann Arbeit haben um die Einbürgerung
beantragen zu können? Reichen da 6-12 Monate vorher,und
muss es eine Unbefristet Arbeit sein?
Wenn die Einbürgerung beantrag ist,darf er in dieser Zeit nach
Tunesien reisen? Ich danke herzlichst für die Informationen