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Familiennachzug zum deutschen Kind (Gelesen: 756 mal)
Jenapha
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Nierstein, Germany
Nierstein
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug zum deutschen Kind
18.12.2018 um 00:14:36
 
Hallo allerseits  Smiley

Ich bin Deutsche Staatsbürgerin und erwarte ein Kind von meinem verlobten der in marokko lebt den ich sobald das Baby da ist zu mir holen möchte.

Meine Frage ist nun ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat und weiss was die ABH alles an Unterlagen verlangt.

Ist es nötig die Sicherung des Lebensunterhaltes vorzuweisen?
Muss er einen A1 test vorweisen?
Muss ich einen Arbeitsvertrag und Mietvertrag zeigen?

Ich bin total planlos was das angeht Traurig... Ich hoffe mir kann jemand etwas weiterhelfen wie ich vorgehen muss.

Vielen lieben Dank im voraus  Kuss

LG
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.12.2018 um 02:38:33
 
Hallo,

LU Sicherung ist nicht nötig bei FZF zu deutschen.
A1 ist nicht nötig bei FZF zu deutschen Kind.
Arbeitsvertrag und Mietvertrag sind ebenso nicht nötig.

Die Vaterschaft muss anerkannt werden und das Sorgerecht geteilt werden ( nachzug erfolgt ja als Personensorgeberechtigter eines deutschen Kindes) und damit geht der Vater dann zur deutschen AV in Marokko und beantragt das Visum.

Das hier kennst du bereits?
https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-VisaEinreise/-/1693432
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Jenapha
Themenstarter Themenstarter
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Nierstein, Germany
Nierstein
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.12.2018 um 09:44:21
 
Danke für die rasche Antwort, hat mir sehr geholfen  Smiley
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reinhard
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Beiträge: 15.187

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.12.2018 um 14:49:21
 
Wenn mit der Vaterschafts-Anerkennung und der Teilung des Sorgerechts alles klar ist, kann er auch ein Visum so rechtzeitig beantragen, dass er bei der Geburt dabei ist (Du musst ihn nicht dabei haben wollen, aber dann wäre es schon mal in Deutschland).

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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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