Hallo,
ich bin Nepalese und im November 2017 nach D eingereist.
Im Mai 2018 wurde ich zum Studienkolleg Hamburg zugelassen, die Kurse haben im September 2018 begonnen.
In meinem Pass habe ich zur Einreise seinerzeit ein Visum bekommen mit dem Zusatz
Gültig zum Studium gemäß §16 (1) AuftenthG; Beschäftigung gem. §16(3)
AufenthGIch habe schon seit längerem eine Fiktionsbescheinigung, die habe ich jetzt in Hamburg verlängern lassen wollen, war kurz vor ablaufen.
So, in der Fiktionsbescheinigung war bisher einfach nur angekreuzt der dritte Punkt
Bis zur Entscheidung ...gilt:
XX der Aufenthaltstitel als fortbestehend
(§81 Abs 4 AufenthG)
Hiermit hätte ich vll einfach arbeiten gehen können. oder? was meint ihr?
Ich war nicht sicher, was macht man also, man fragt, dachte ich.
na, jedenfalls, heute war ich auf der
ABH um zu fragen, ob ich arbeiten darf (hätte vll nicht fragen sollen, muahh)... jedenfalls hat die Frau mir jetzt **per Hand** auf die Fiktionsbescheinigung
reingeschrieben und Stempel drunter:
"Beschäftigung nur während der Ferienzeit"
Ich wollte noch fragen, dann hat sie mich abgewimmelt und ich sollte gehen und so und das wäre nunmal so....
Was soll das jetzt?
§16(3) sagt doch, daß ich im ersten Jahr nur in den Ferien arbeiten darf. Das erste Jahr ist rum, seit November 2018 bin ich bereits im 2ten Auftenthaltsjahr hier.
Also OK, vll war ich dumm und hätte nicht fragen sollen und alles wäre gut gewesen (vgl Eintrag im Reisepass!)
Jetzt habe ich aber gefragt und habe eine handschriftliche Einschränkung verpasst bekommen.
Vielen Dank schonmal für eure Kommentare, Hilfe und Anregungen.