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Familienzusammenführung (Gelesen: 4.009 mal)
Baki2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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20.11.2018 um 12:56:06
 
Hallo und liebe Grüße an alle,

also ich bin Ausländer mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis und Frührentner aufgrund chronischer Krankheit.ich habe in Deutschland meine jetzige Frau islamisch geheiratet.die islamische wird wie bekannt ist in Deutschland nicht anerkannt.so musste ich mir meine Frau ins Ausland in ihre Heimat und dort alles eintragen und legalisieren lassen.alles getan und beim auswärtigen Amt und Labo eingereicht.alle Unterlagen waren soweit in Ordnung.im Land woher meine Frau kommt herrscht andauernd Gefahr und vor kurzem ist es derart eskaliert das der Ausnahmezustand ausgerufen wurde weil es zu schwere Gefechte kam und es innerhalb 1 Monat über 100 Tore und über 500 Verletzte gab.mittlerweile bin ich seit über 5 Monate im Ausland und meine Frau Anfang 4.Monat schwanger.
Das auswärtige Amt und Labo verlangen trotz schlechter Umstände und Lage im Land wo es auch keine Ghoete Schule gibt einen A1 Kurs gibt und ich durch meine Krankheit auf meine Frau angewiesen bin und meine Frau auf mich.
Ich habe schon alles mögliche versucht und echt jede Behörde angeschrieben die es in Deutschland gibt aber keine Hilfe bekommen.
Gibt es hier vielleicht jemand der mir weiterhelfen kann und möchte?
P.s: ich habe dem auswärtigen Amt und der Labo ein Gutachten geschickt was meine Krankheit angeht und das ich Suizid gefährdet bin! wurde auch eiskalt ignoriert!  Traurig
Bedanke mich bei euch und freue mich über positive Nachrichten!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2018 um 13:04:53
 
Hast du dich überhaupt vorher rechtlich beraten lassen, bevor du diese AKtion gestartet hast?

Baki2018 schrieb am 20.11.2018 um 12:56:06:
also ich bin Ausländer mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis


Baki2018 schrieb am 20.11.2018 um 12:56:06:
mittlerweile bin ich seit über 5 Monate im Ausland 


Wenn du 6 Monate im Ausland bleibst, kann es sein, dass du dein Aufenthaltsrecht in Deutschland verlierst. Dann bleibt ihr beide in diesem anonymen Land.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Baki2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.11.2018 um 13:09:45
 
Das mit den 6 monatigen Aufenthalt ist durch die Labo geregelt,da ich bis Ende November warten muss bis es Rückflüge gibt.danke trotzdem für die Info.
Man sagte mir das es sonst keinen anderen Weg gibt das meine Frau bei mir in Deutschland sein kann.laut Anwälte und Behörden.wollte auch nicht das meine Frau die jetzt Anfang 4.monat schwanger ist Asylantrag in Deutschland stellt
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.11.2018 um 13:18:33
 
Baki2018 schrieb am 20.11.2018 um 13:09:45:
wollte auch nicht das meine Frau die jetzt Anfang 4.monat schwanger ist Asylantrag in Deutschland stellt


Zum Asylantrag: Das ergibt nur Sinn bei einer persönlichen Verfolgung, die sie auch belegen kann. Dazu müsstest Du aber etwas mehr zum konkreten Herkunftsland sagen.

Wenn Ihr beide hier seid und das Kind hier zur Welt kommt, könnte das Kind eventuell die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das hängt von Deinen Aufenthaltszeiten ab.
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Baki2018
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.11.2018 um 13:35:32
 
Hallo Reinhard,
Meine Frau war damals in Deutschland und da ihr Aufenthalt nicht verlängert wurde haben wir uns gegen einen Asylantrag entschieden und dann ist sie freiwillig ausgereist.jetzt sind mittlerweile 2 Jahre vergangen und meine Frau immer noch in Libyen wo die Lage extrem gefährlich ist und es andauernd anschläge oder tote gibt.es ist unser 1.kind und ich habe Angst um beide und möchte das sie zu mir nach Deutschland zieht.trotzdem wird aus dem kritischen Land ein A1 Kurs verlangt Griesgrämig

Änderung:
Folgepost eingefügt, bitte Änderungsfunktion benutzen, so lange es geht:


Ich lebe übrigens seit 1978 im Deutschland und bin nie im Gefängnis gewesen und habe auch regelmäßig gearbeitet und steuern eingezahlt.gint es Hoffnung das meine Frau während der Schwangerschaft zu mir nach Deutschland kommt und da das Kind geboren wird?
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« Zuletzt geändert: 20.11.2018 um 14:14:36 von Mick »  
 
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namaskaram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.11.2018 um 14:50:42
 
Deine Frau muss keinen Kurs machen. Es ist egal wie sie Deutsch lernt (durch dich, privater Lehrer, online, mit Büchern, DVDs, das Goethe-Institut bietet Online-Kurse an, ...). Sie muss nur eine anerkannte A1 Prüfung ablegen! Da gibt es Standards, die eingehalten werden müssen. Die Goethe-Institute haben diesen, es gibt aber auch weitere.

Kann deine Frau denn schon Deutsch? Vielleicht reicht es ja, dass sie die Prüfung ablegt?
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Baki2018
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.11.2018 um 15:19:52
 
Meine Frau kann leider kein Deutsch und in Libyen gibt es seit den Krieg 2011 keine Ghoete Schule und ständig eskaliert es hier im Land.das Internet kann nur begrenzt genutzt werden.manchmal mehrere Tage kein Strom/Internet/Handy Empfang möglich.ich bin durch MS krank und bin froh wenn ich mit meiner Krankheit zurecht komme mit 44 Jahren.
Ich habe mich schon an alle Behörden in Deutschland gewendet aber bis heute kein Erfolg trotz Anwältin auch nicht!habe sogar einen Platz zum Deutschkurs für meine Frau gefunden mit Bestätigung das sie in Deutschland den A1 Kurs ablegt aber auch abgelehnt!
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 20.11.2018 um 15:20:00
 
Wenn sich die Frau schon früher eine zeitlang legal in D aufgehalten hat - warum hat sie da nicht den A1-Kurs gemacht? Es war doch klar, dass sie den braucht wenn sie mal in D als Deine Ehefrau leben möchte. Wenn sie schon eine zeitlang hier gelebt hat kann sie doch schon etwas deutsch oder nicht?

Wenn sie Asyl beantragen will muss sie erst mal irgendwie wieder nach D kommen und Asylantrag stellen. Dann kommt sie in irgendein Asylheim und muss dort das Verfahren durchlaufen. Wir haben doch hier gerade ein ähnliches Thema (da ist die Frau nur nicht schwanger) wo der Ehemann die Situation als unzumutbar beschreibt. Willst Du das Deiner Frau zumuten? 

Ein Besuchsvisum bekommt sie nicht? Mit was für einer AE hat sie denn damals in D gelebt (Du schriebst ja die AE wurde nicht verlängert)?  
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Baki2018
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.11.2018 um 15:24:41
 
Hallo Lottchen,
Meine Frau hat nie in Deutschland gelebt.sie hatte auch nie vor da zu leben sonst hätte sie damals schon einen Asylantrag gestellt damit sie bei ihrem Bruder bleiben kann.sie hatte lediglich einen Aufenthalt bekommen damit sie ihren kranken gelähmten Bruder besuchen kann und ist auch immer wieder ausgereist.dann habe ich meine Frau bei ihrem letzten Aufenthalt kennen gelernt.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 20.11.2018 um 15:45:29
 
Was für einen "Aufenthalt" hat sie denn bekommen?

Zu Libyen & Asyl: Zur Zeit wird ein Drittel der Anträge positiv entschieden, zwei Drittel negativ.
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Baki2018
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.11.2018 um 17:03:55
 
Sie hatte damals einen Aufenthalt immer für 6 Monate bekommen wegen dem Bruder aber danach wurde nicht mehr verlängert und jetzt befindet sie sich seit 2 Jahren wieder in Libyen.also versuche ich trotz meiner MS seit 2 Jahren dafür zu kämpfen das meine Frau zu mir nach Deutschland kommt Griesgrämig
Sie hatte auch nie vor für immer in Deutschland zu bleiben.jetzt sind wir mittlerweile seit 2 1/2 Jahren verheiratet und wie gesagt Anfang des 4. Monat schwanger!
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deerhunter
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Antwort #11 - 20.11.2018 um 19:02:04
 
Wenn sie Jahrelang in Deutschland war und du nun 5 Monate bei ihr bist, hättest du mit ihr lieber Deutsch lernen sollen anstatt zu ***! Das ist Zeit genug um A1 zu bestehen!
Jetzt auf Sonderregeln zu pochen wird so nicht funktionieren!

Baki2018 schrieb am 20.11.2018 um 12:56:06:
und Frührentner aufgrund chronischer Krankheit


Hast du denn genügend Einkünfte für den NAchzug von Frau & Kind?
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Baki2018
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 20.11.2018 um 19:12:19
 
Erstmal solltest du über deine *** nachdenken!
Zweitens steht das ich durch MS Frührentner bin und die Behörden nur einen A1 Kurs verlangen.nichts anderes.sonst hätte ich den Rest erwähnt.
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deerhunter
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Antwort #13 - 20.11.2018 um 20:02:48
 
Na denn...A1 Prüfung machen und vorlegen! Dann klappt es auch mit dem Visum!

Nicht irgendwelche Sonderrechte fordern, wenn Zeit genug war zum Deutsch lernen!
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Baki2018
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Antwort #14 - 20.11.2018 um 20:04:33
 
Bitte sachlich bleiben!
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