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Meldung der Wohnung versäumt / Aufenthaltsrecht (Gelesen: 1.825 mal)
Antoscha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch (ehem. Russisch)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldung der Wohnung versäumt / Aufenthaltsrecht
01.11.2018 um 18:05:16
 
Hallo allerseits,

ich habe das folgende Problem.

Eine Freundin von mir aus Russland hat hier schon 3 Jahre mit der Bluecard gearbeitet und ich wollte ihr gerade helfen, einen Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG vorzubereiten und zu stellen. Da habe ich dieses recht peinliche Versäumnis entdeckt: vor mehr als zwei Jahren hat sie eine private Wohnung bezogen aber vergessen, die amtliche Anmeldung dementsprechend zu ändern. Sie ist also immer noch in einem Wohnheim von damals gemeldet. (Das haben wir durch eine Meldebescheinigung geckeckt). Sie hatte keine bösen Absichten, ist bloss total ungeschikt im Alltag, wie es einer Wissenschaftlerin auch gehört Smiley

Wie könnte man das jetzt wieder gerade biegen? Wenn sie gleich diese Wohnung meldet und einen Mietvertrag, welcher schon vor 2 Jahren abgeschlossen wurde, zeigt - ist damit mit Busgeld zu rechnen? In welcher Höhe? Könnte es nur bei einer Verwarnung bleiben? Klar, das ist eine Ordnungswidrigkeit, allerdings keine Straftat - wird es irgendwelche Probleme bei der Beantragung der besagten Erlaubnis bringen?

Vielen Dank im Voraus


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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 01.11.2018 um 18:45:14
 
Den Mietvertrag will bei der Meldebehörde niemand sehen. Es gilt das Bundesmeldegesetz. Sie benötigt eine Bestätigung des Vermieters über ihren Einzug incl. Datum (die meisten Städte haben eigene Formulare dafür auf ihren Webseiten eingestellt). Inwieweit sie sich 2 Jahre rückwirkend da anmelden kann weiß ich nicht. Einfach versuchen. Ein Meldeversäumnis kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Kann, muss nicht.
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.11.2018 um 13:44:26
 
Antoscha schrieb am 01.11.2018 um 18:05:16:
Wie könnte man das jetzt wieder gerade biegen?

Sich schnellmöglichst dort anmelden, wo man gerade wohnt.

Antoscha schrieb am 01.11.2018 um 18:05:16:
ist damit mit Busgeld zu rechnen? In welcher Höhe?

Eventuell ja, bis € 1000 (laut BMG).

Antoscha schrieb am 01.11.2018 um 18:05:16:
Könnte es nur bei einer Verwarnung bleiben?

Auch das ist möglich.

Antoscha schrieb am 01.11.2018 um 18:05:16:
wird es irgendwelche Probleme bei der Beantragung der besagten Erlaubnis bringen?

Ja, wenn der Antrag bei der falschen (=aufgrund des nicht angemeldeten Wohnsitzes nicht zuständigen) EBH gestellt wird.
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« Zuletzt geändert: 05.11.2018 um 13:55:32 von dim4ik »  
 
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Antoscha
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Antwort #3 - 05.11.2018 um 19:08:14
 
Danke! Eine Frage bleibt noch. Kann eine mögliche Geldstrafe die Entscheidung bezüglich einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (NE oder DA EU) negativ beinflussen?
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blubb


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Antwort #4 - 05.11.2018 um 19:35:10
 
Antoscha schrieb am 05.11.2018 um 19:08:14:
Danke! Eine Frage bleibt noch. Kann eine mögliche Geldstrafe die Entscheidung bezüglich einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (NE oder DA EU) negativ beinflussen? 


Hallo,

nein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #5 - 05.11.2018 um 19:35:47
 
Ist es denn Straftat was zu einer Geldstrafe führt?

Nein.

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html

Ist "nur" ein Bußgeld. Also keine Straftat und somit aufenthaltsrechtlich für den weiteren Status im Aspekt der Straffreiheit unerheblich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antoscha
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Antwort #6 - 05.11.2018 um 19:57:01
 
Vielen Dank an alle! Ich glaube, die Frage ist jetzt geklärt.
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