Naja ob die Nichteinhaltung dieser 30 Tage tatsächlich zur Nichtehe führt müsste man genauer klären. Schaut man sich den Special Marriage Act an, dann steht dort bei Nr. 42 SMA:
Zitat:42. Saving.-- Nothing contained in this Act shall affect the validity of any marriage not solemnized under its provisions; not shall this Act be deemed directly or indirectly to affect the validity of any mode of contracting marriage.
Mein Englisch ist nicht gut genug, aber ich lese das so, dass obiges bedeutet, dass Eheschließungen erstmal gültig sind(validity of any marriage) , auch wenn es einen formalen Fehler bei den Voraussetzungen (not solemnized under its provisions) gäbe.
Vielleicht regelt das auch nur die Eheschließungen die unter den anderen Marriage Acts vollzogen wurden.
Aber einschlägiger sind die folgenden Regelungen:
Nicht-Ehen werden in Nr. 24 geregelt
Zitat:24. Void marriages.- (1) Any marriage solemnized under this Act shall be null and void (and
may, on a petition presented by either party thereto against the other party, be so declared) by
a decree of nullity if-
(i) any of the conditions specified in Cls.(a),(b), (c) and (d) of Sec. 4 has not been fulfilled : or
(ii) the respondent was impotent at the time of the marriage and at the time of the institution of
the suit.
(2) Nothing contained in this section shall apply to any marriage deemed to be solemnized
under the Act within the meaning of Sec. 18, but the registration of any such marriage under
Chapter III may be declared to be of no effect if the registration was in contravention of any of
the conditions specified in Cls.(a) to (e) of Sec. 15:
Provided that no such declaration shall be made in any case where an appeal has been
preferred under Sec.17 and the decision of the District Court has become final.
Und bei Nr. 4 a-d SMA steht geschrieben:
Zitat:4. Conditions relating to solemnization of special marriage.-
Notwithstanding anything contained in any other law for the time being in force relating to the
solemnization of marriages, a marriage between any two persons may be solemnized under this
Act, if at the time of the marriage the following conditions are fulfilled namely:
(a) Neither party has a spouse living:
(b) neither party-
(i) is incapable of giving a valid consent to it in consequence of unsoundness of mind, or
(ii) though capable of giving a valid consent, has been suffering from mental disorder of such a
kind or to such an extent as to be unfit for marriage and the procreation of children; or
(iii) has been subject to recurrent attacks of insanity or epilepsy;
(c) the male has completed the age of twenty-one years and the female the age of eighteen
years;
(d) the parties are not within the degrees of prohibited relationship:
Provided that where a custom governing at least one of the parties permits of a marriage
between them, such marriage may be solemnized, notwithstanding that they are within the
degrees of prohibited relationship: and
Auch hier fehlen die 30 Tage als zwingend notwendige Eheschließungsvoraussetzungen.
Im Gegenteil, wird die Unterschreitung der 30 Tage dem Standesbeamten zu Last gelegt und bestraft, siehe Nr. 46 Nr. 2 SMA. Sollte der Irrtum durch arglistige Täuschung verursacht werden, wird dies gem. Nr. 45 SMA bestraft aber es führt nicht zur Nicht-Ehe.
Also meine unmaßgebliche Einschätzung:
Es liegt aufgrund des potentiellen formalen Rechtsfehlers der Unterschreitung des 30 tägigen "Aufgebotes", der aber laut indischem Recht kein materieller Rechtsfehler ist (siehe oben), keine Nicht-Ehe sondern eine aufhebbare Ehe vor. Durch eine gemeinsame Erklärung, dass an der Ehe festgehalten wird, wäre die Ehe sogar nicht mehr aufhebbar.
Also du hast zwei Möglichkeiten:
1. Du verklagst das Auswärtige Amt auf Erteilung des Visums beim VG Berlin mit inzidenter formaler und materieller Prüfung der Eheschließung durch das VG Berlin
Kosten: 460-760 € Gerichtsgebühren
ein kompetenter Anwalt (den du beauftragen könntest, aber nicht musst) für kostet ca. 1500 €
Vorteil:
- Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehr Erfahrung bezüglich der Berichte der Vertrauensanwälte
- Direkte Verpflichtung des Auswärtigen Amtes auf Erteilung des Visums möglich
- 6 - 12 Monate Verfahrensdauer
Nachteil:
- längerer Laufweg, weil Verwaltungsgericht Berlin
- relativ hohe Gerichtskosten
- hohe Dauer
- Wenn das Auswärtige Amt merkt, dass es verliert, wird eine gütliche Einigung vorgeschlagen. "Wir geben Ihnen eine schriftliche Zusage, dass Sie das Visum erhalten, dafür nehmen Sie die Klage zurück." Dadurch bleibt die Statistik des Auswärtigen Amtes gut und du kriegst sofort das begehrte Visum. Aber du bleibst auf deinen Kosten sitzen und wenn du das Angebot nicht annimmst, dann droht man eben mit Berufung und Revision und dein Verfahren wäre auf Jahre blockiert.
2. Du beantragst beim lokalen Standesamt die Nachregistrierung der Eheschließung. Es ist absehbar, dass das Standesamt die Registrierung aufgrund des bereits vorliegenden Berichtes ablehnt. Auf die Ablehnung Antrag beim lokalen Amtsgericht auf Anweisung des Standesbeamten auf Vornahme der Registrierung, § 49 I PStG.
Kosten: 80 € für die Nachregistrierung beim Standesamt, unbekannte Kosten beim Amtsgericht
Dauer: unbekannt, aber relativ zügig
Vorteil:
- kurze Laufwege, da lokales Amtsgericht
- hohe Erfahrung im Familienrecht, da die Richter viele hunderte bis tausende Scheidungsverfahren mit Auslandsberührung bearbeiten
- meist verständnisvolle Richterinnen
- Für das Beschwerdeverfahren muss man keine Gebühren vorauszahlen
- Richterliche Klärung. Ob eine rechtskräftige Ehe, eine aufhebbare Ehe oder Nicht-Ehe vorliegt, wäre zumindest für den deutschen Rechtskreis verbindlich geklärt. Dann ist man auch nicht mehr im rechtlichen Limbus und braucht nicht mehr sich zu fragen, was denn genau vorliegt.
- Damit die Aufhebbarkeit ausgeschlossen ist, solltet ihr beide bei Antragstellung unmissverständlich klarmachen, dass ihr beide die Ehe führen wollt. "Wir beide wollen unsere Ehe in das deutsche Eheregister eintragen. Unterschrift Mann und Unterschrift Frau"
- Deutsche Eheurkunde - Mit der Registrierung der Eheschließung in das deutsche Eheregister kann man sich nicht mehr auf die vermeintlich ungültige indische Eheschließung berufen.
- hohe Dichte an Familienrechtsanwälten in der Umgebung
Nachteil:
- geringere Erfahrung mit Berichten von Vertrauensanwälten
- höchstwahrscheinlich viele Diskussionen mit dem Standesamt, weil wieso und weshalb, bis diese einen Bescheid erlassen