Die deutsche Staatsangehörigkeit hat das Kind laut deinen Schilderungen nicht erworben. Die Mutter sollte noch schnell einen weiteren Antrag einreichen und für das Neugeborene die Miteinbürgerung beantragen.
Außerdem ist das Kind unehelich. Es kann sein, dass das Kind nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit erworben hat, weil der Vater nach marokkanischem Recht keine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgeben kann.
Die albanische Staatsangehörigkeit wird bei Geburt außerhalb Albaniens und einem albanischen Elternteil nur dann erworben, wenn der nicht-albanische Elternteil Staatenloser oder die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Fraglich ist ob überhaupt eine für Albanien wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Wenn nicht, dann ist das Kind ohne rechtlichen Vater und hätte wohl die albanische Staatsangehörigkeit. Wenn ja, dann hat das Kind nicht die albanische und auch nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit.
Willkommen im staatsangehörigkeitsrechtlichen Chaos.
Der aufenthaltsrechtliche Status des Kindes ist, da es ja nicht Deutsch ist, nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz zu richten. § 33
AufenthG lautet
Zitat:§ 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt. Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.
Also könnte das Kind von Amts wegen eine
AE erhalten. Das Kind braucht gerade für die Miteinbürgerung auch eine
AE. Also sollte die Mutter sich dahinterklemmen. Zumal es wohl derzeit staatenlos ist.