Thoma68
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Bad Hersfeld Hessen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Ok, Entschuldigung.
Genau das, was Du und auch einige andere hier geschrieben haben, war ja auch meine Meinung bisher dazu.
Mir ist aber auch bekannt, dass sich in Foren so manche "herumschleichen", die glauben, Ahnung zu haben.
Meine Berechnungen stimmten ja auch genau mit Deinen überein. Ich habe es so gesehen, dass. wenn sie am 11.09.2017 wieder eingereist wäre, hätte sie nur 28 Tage Aufenthalt gehabt.
Wenn dann ein Mitarbeiter der Grenzwacht bei der Einreise sagt, sie haben nur 28 Tage und man dann noch extra zur Bundespolizei geht, um sich abzusichern, und dieser die selbe Aussage trifft, wem glaubt man da mehr? Einigen Membern in einem Forum (einige waren ja auch der Meinung, sie darf nur 28 Tage)oder der Staatsgewalt, deren tägliche Arbeit es ja ist, Pässe zu kontrollieren und zu entscheiden, Du darfst oder nicht.
Falls ich wirklich nun doch mit meiner Ansicht Recht gehabt haben sollte, dann frage ich mich gerade, wie unser System überhaupt in dieser Sache so funktioniert, wenn selbst die "Kontrolleure" (Bundespolizei, Grenzwacht etc.) keine Ahnung von der Gesetzeslage haben und Falschaussagen treffen. Wie viele werden dann täglich wegen angeblichen unerlaubten Aufenthalts im Schengenraum festgesetzt? Bei einer Rückfrage in einem Forum ist die Mehrheit dann der Meinung, er darf ja doch hier sein. Also darf er wieder gehen?
Dann Danke Mama. Was ist aus Deutschland geworden.
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