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Unterlagen für Aufenthaltskarte (Gelesen: 4.492 mal)
juanito
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06.12.2017 um 14:00:34
 
Nochmal zur Spanierin und dem Ehemann aus Kuba - zur Erinnerung:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1493301971/0

Der Kubaner ist jetzt seit Ende Oktober in Deutschland und hat nun auch einen Termin bei der ABH wegen der Aufenthaltskarte.

Zum Termin soll er u.a. Mietvertrag und die Einkommensnachweise seiner Ehefrau der letzten 6 Monate mitbringen. Außerdem soll die Ehefrau auch mit zum Termin kommen.

Ist das wirklich notwendig? Das ist nämlich etwas schwierig.

Mietvertrag gibt es nicht, die beiden wohnen bei mir, per mündlicher Absprache.

Verdienstbescheinigung ist auch schwierig, da die Spanierin in ihrer jetzigen Arbeitsstelle seit Ende September beschäftigt ist, der AG aber bisher keine Lohnabrechnung erstellt hat - trotz mehrmaliger Nachfrage. Übrigens auch noch keinen Lohn gezahlt.

Vorher war sie von Anfang August bis Anfang September beschäftigt und ist dann wegen Krankheit rausgeflogen. Der AG hat zwar bezahlt, aber keine Abrechnung geschickt.

Die Ehefrau, also die Spanierin, wird nicht mit zum Termin gehen können, weil sie arbeiten muss.

Notfalls könnte der Kubaner einen anderen Termin bekommen, allerdings erst Mitte Januar. So lange will er nicht warten, weil die AOK für die Familienversicherung eigentlich schon bis vorgestern eine "Aufenthaltsgenehmigung" sehen will.
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Aras
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Antwort #1 - 06.12.2017 um 14:08:52
 
Der Mann macht die Meldung, dass er jetzt in der Familienversicherung ist. Egal was die
Sagen, er ist versichert.

Zweitens ist es doch ziemlich unglaubwürdig, wenn du hier erklärst, dass es nicht möglich sein soll an einem langen Behördentag dorthin zu kommen. Die Frau arbeitet ja nicht 24 Stunden.

Drittens, muss sie ja bei der Sozialversicherung gemeldet sein. Warum soll es keine Nachweise für die Erwerbstätigkeit geben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 06.12.2017 um 14:31:34
 
juanito schrieb am 06.12.2017 um 14:00:34:
Mietvertrag gibt es nicht, die beiden wohnen bei mir, per mündlicher Absprache. 

...und warum siehst Du Dich außerstande, für Deine Unter-/Mitmieter eine entsprechende Bestätigung auszustellen ?
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deerhunter
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Antwort #3 - 06.12.2017 um 14:54:00
 
Das hat alles etwas "Geschmäkle"

1. keinen Mietvertrag
2. keinen Einkommesnachweis
3. Frau,von der eine Freizügigkeit abgeleitet werden soll, kann nicht

?????
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juanito
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Antwort #4 - 06.12.2017 um 14:55:36
 
Aras schrieb am 06.12.2017 um 14:08:52:
Zweitens ist es doch ziemlich unglaubwürdig, wenn du hier erklärst, dass es nicht möglich sein soll an einem langen Behördentag dorthin zu kommen. Die Frau arbeitet ja nicht 24 Stunden.


Er hat einen konkreten Termin mit Datum und Uhrzeit. Und zu diesem Zeitpunkt arbeitet die Ehefrau. Was ist daran unglaubwürdig? Meine Frage war ganz einfach, ob die Frau unbedingt mit zur ABH muss.

Natürlich ist sie bei der Sozialversicherung gemeldet (war ein Krampf). Die Krankenkasse kann die Versicherungszeiten bescheinigen.
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juanito
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Antwort #5 - 06.12.2017 um 14:57:57
 
Saxonicus schrieb am 06.12.2017 um 14:31:34:
...und warum siehst Du Dich außerstande, für Deine Unter-/Mitmieter eine entsprechende Bestätigung auszustellen ?

Das habe ich nie behauptet.
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Antwort #6 - 06.12.2017 um 14:59:10
 
juanito schrieb am 06.12.2017 um 14:55:36:
ob die Frau unbedingt mit zur ABH muss.


Ja, muss Sie
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Antwort #7 - 06.12.2017 um 15:06:01
 
deerhunter schrieb am 06.12.2017 um 14:54:00:
1. keinen Mietvertrag
2. keinen Einkommesnachweis
3. Frau,von der eine Freizügigkeit abgeleitet werden soll, kann nicht

zu 1. Es gibt eben keinen Mietvertrag. Ich kann natürlich bestätigen, dass beide bei mir wohnen. Außerdem gibt ja die Meldebescheinigungen vom EMA. Ok, Haken dran...
zu 2. Ja es ist ärgerlich, dass der AG es nicht auf die Reihe bringt, Lohnbescheinigungen auszustellen.
zu 3. Die Frau kann nicht, weil sie die Voraussetzung zur Arbeitnehmer-Freizügigkeit erfüllt. Mit anderen Worten: Sie arbeitet.

Ich kann da kein "Geschmäckle" erkennen.
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Antwort #8 - 06.12.2017 um 15:08:00
 
deerhunter schrieb am 06.12.2017 um 14:59:10:
Ja, muss Sie

Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?
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Antwort #9 - 06.12.2017 um 15:26:53
 
Der begünstigte Drittstaatsangehörige ist darlegungspflichtig, dass er tatsächlich unter die Richtlinie fällt. Wenn es Zweifel gibt, dann muss sie auch erscheinen.

Ansonsten meine ich mit Anmeldung bei der Sozialversicherung nicht die Anmeldung bei der Kranke Verunsicherung sondern ihre Anmeldung als Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitgeber um Sozialversicherungsabgaben abführen zu können.
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Antwort #10 - 06.12.2017 um 15:47:21
 
Dann werden wir erstmal mit der ABH klären, ob sie wirklich mit muss, oder ob es auch so geht. Ansonsten wird es eben erst Mitte Januar. Wäre nur ärgerlich noch einen Monat warten zu müssen und ggf. einen Übersetzer zu besorgen.

Wo kann man diese Meldung bei der Sozialversicherung bekommen? Der Arbeitgeber hat trotz mehrmaliger Aufforderung bisher nichts herausgegeben, weder Lohn- noch sonstige Bescheinigungen.

Das mit der Krankenkasse war nur eine Idee, weil die Spanierin dort eine Bescheinigung über die Versicherungszeiten bekommen kann. Und die Krankenversicherung ist ja eine Sozialversicherung.
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Antwort #11 - 06.12.2017 um 16:10:39
 
Normalerweise wird es von der Sozialversicherung versendet. Wenn sie keinen Brief von der Sozialversicherung bekomme hat, dann ist sie wohl auch nicht angemeldet worden. Ist sie freiwillige Krankenversichert und zahlt monatlich selber?
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Antwort #12 - 06.12.2017 um 17:03:56
 
juanito schrieb am 06.12.2017 um 14:00:34:
Die Ehefrau, also die Spanierin, wird nicht mit zum Termin gehen können, weil sie arbeiten muss.

...und warum erscheint es als ein Ding der Unmöglichkeit, die Frau für den Besuch bei der ABH kurzzeitig von der Arbeit freizustellen?

Vielleicht ließe sich der Termin in Absprache mit dem Sachbearbeiter der ABH auch um einige Stunden verschieben, sodass er mit der Arbeitszeit in Einklang zu bringen ist.

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Antwort #13 - 06.12.2017 um 17:48:00
 
Aras schrieb am 06.12.2017 um 16:10:39:
Normalerweise wird es von der Sozialversicherung versendet. Wenn sie keinen Brief von der Sozialversicherung bekomme hat, dann ist sie wohl auch nicht angemeldet worden. Ist sie freiwillige Krankenversichert und zahlt monatlich selber?

Sie ist gesetzlich krankenversichert. Bei der Krankenversicherung liegen ihre Versicherungszeiten vor und die KV wird ihr eine Bescheinigung darüber zusenden.
Von "der Sozialversicherung" hat sie nur im Januar einen Sozialversicherungsausweis bekommen. Der sagt natürlich nichts über den derzeitigen Beschäftigungsstatus aus.
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Antwort #14 - 06.12.2017 um 17:53:02
 
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Zahlt sie selber Beiträge? Ja? Dann hat sie der Arbeitgeber nicht angemeldet. Sie arbeitet quasi schwarz...
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