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Frau nach Deutschland holen aus der Türkei. (Gelesen: 3.959 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #15 - 04.12.2017 um 18:30:47
 
erne schrieb am 04.12.2017 um 18:08:26:
weil es ein altes Abkommen gibt, welches Vorrang hat?

Abkommen kann man kündigen oder neu verhandeln. Nichts ist in Stein gemeißelt.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 04.12.2017 um 19:04:11
 
Saxonicus schrieb am 04.12.2017 um 18:30:47:
Abkommen kann man kündigen oder neu verhandeln


Kann man ... wurde aber nicht. Das  Abkommen gilt m.W. nach wie vor.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 05.12.2017 um 14:46:11
 
uEs ist ein Abkommen, das die Rechtsstellung von in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betrifft. Hier wurde bezüglich verschiedener Regeln (auch FZF-Visum) vereinbart, die geltenden Bestimmungen Schritt für Schritt zu verbessern, aber nicht zu verschlechtern.

Später wurde die Voraussetzung A1-Zertifikat ins Gesetz eingefügt, eine Verschlechterung (weil es damit schwerer wird, das Visum zu bekommen). Das gilt eventuell für hier lebende Arbeitnehmer nicht, die unter das Assoziierungsabkommen der EU mit der Türkei fallen.

Die Staatsangehörigkeit der Ehefrau ist dabei egal, weil die vom Abkommen nicht betroffen ist. Sie muss aber bei der Antragstellung ohne A1-Zertifikat ihr Recht durchsetzen.
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Aras
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Antwort #18 - 05.12.2017 um 21:18:48
 
Das Problem ist aber, dass die deutsche Praxis das so nicht vorsieht. Also muss man es ggf. einklagen. Dann steht man beim VG Berlin und dann sagt der Richter: "Sind Sie bereit sich gütlich zu einigen?" Und dann sagt das Auswärtige Amt "Ja, wenn die Klage zurückgenommen wird und der Kläger die Kosten selber trägt dann erteilen wir das Visum" ein guter Anwalt für Visa-Verfahren kostet auch 1000-1500€ und die Gerichtskosten sind auch 460-760 €.und nimmst du nicht den Vergleich an, dann sagt das Auswärtige Amt, dass man ja auch in Berufung gehen könnte und so die Sache hinauszögern kann.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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