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Kind von neuem Partner bei noch bestehender Ehe (Gelesen: 1.441 mal)
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i4a rocks!


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Stuttgart, Germany
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Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind von neuem Partner bei noch bestehender Ehe
21.11.2017 um 10:58:54
 
Hallo,

Konstellation:
Drittstaatlerin, noch mit Deutschem StA verheiratet (Scheidung wurde noch nicht beantragt) hat mit neuem Lebensgefährten (ebenfalls Drittstaatler) ein gemeinsames Kind entbunden.

Rechtlich gilt das Neugeborene als eheliches deutsches Kind, was auch so in der Geburtsurkunde dokumentiert wird?

Wie wird das Kind jetzt zum rechtlich wirksamen Kind des Lebensgefährten?

Wenn ich richtig gegooglet habe, dann gibt es zwei Lösungen?

1.) Die Kindseltern und der Noch-Ehemann beantragen beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft, diese wird wirksam, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

2.) Mutter oder Kindsvater fechten beim Familiengericht die Vaterschaft an.


(Der ausländerrechtliche Bezug ist hier erstmal nicht so wichtig, da der Kindsvater ausreichend lange in Deutschland lebt.)
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.11.2017 um 11:29:49
 
1) geht wohl nur wenn das Kind geboren wird nachdem das Scheidungsverfahren bereits anhängig war. Ineurem Falle also wohl nicht mehr.

2) Sollte das im Regelfall (schon aus eigenem Interesse) der "Vater" (Noch-Ehemann) machen.

Quelle:
http://www.kanzlei-shm.de/fileadmin/user_upload/rechtsinformation/Maerz2013/Zur_...
http://www.neuwied.de/5671.html
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