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Standesamt (Gelesen: 2.352 mal)
Nicole2105
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02.11.2017 um 09:35:17
 
Hallo zusammen  Smiley

mein Freund und ich möchten gerne heiraten. Wir haben soweit auch schon alle Papiere zusammen. Wir haben die Infos aus dem Internet.

Ich möchte jetzt gerne so einen Zettel vom Standesamt haben, um zu sehen ob wir auch wirklich alles haben.

Mein Freund war illegal in Deutschland und hat sich jetzt Asyl gemeldet. Was genau muss ich auf dem Standesamt sagen? Ich möchte nichts falsches sagen...  hä?  Mein Freund kommt aus Tunesien. Reicht es wenn ich nur das sage? Leider war ich noch nie auf dem Standesamt  unentschlossen

Vielen Dank   Smiley Smiley
Lieben Gruß, Nicole
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Aras
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Antwort #1 - 02.11.2017 um 09:57:50
 
Asylbewerber können auch heiraten. Aber meistens gibt es Probleme mit dem Pass. Bei Beginn des Asylverfahrens wird der Reisepass eingesackt, soweit er vorhanden war. Er hat also keinen Reisepass mehr und dieser müsste ggf. im Rahmen der Amtshilfe vom BaMF angefordert werden, wenn das OLG das anfordert.

Sollte er weiterhin einen einen Pass in seinem Besitz haben, dann hat er den Pass unterdrückt. Hat er keinen Pass abgegeben, weil bspw. vernichtet, und auch keinen Pass logischerweise im Besitz, dann kann er seine Identität nicht nachweisen und die obligatorische Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den OLG-Präsidenten ist nicht möglich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nicole2105
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Antwort #2 - 02.11.2017 um 10:08:16
 
Hallo Aras,
danke für deine Antwort.

Ja das mit dem Pass ist auch noch so ein ungeklärtes Thema.

Aras schrieb am 02.11.2017 um 09:57:50:
müsste ggf. im Rahmen der Amtshilfe vom BaMF angefordert werden


Kann ein Anwalt den Pass irgendwie zurück bekommen oder welche Möglichkeiten haben wir da?
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Aras
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Antwort #3 - 02.11.2017 um 10:20:26
 
Gegenfrage(n):
Wieso sollte der Anwalt den Pass ausgehändigt bekommen? Was ist da der Sinn?

Wenn der Pass beim BaMF oder bei de Ausländerbehörde liegt, und das OLG den Pass unbedingt braucht, dann fordert diese den Pass im Rahmen der Amtshilfe an. Dann braucht man auch keinen Anwalt als Mittelmann.

Im Zweifel kann auch der Bericht der Ausländerbehörde ausreichen, denn in der Regel wird auch die Ausländerbehörde um einen Bericht aus der Akte gebeten. Hab ich selber noch nie gesehen, wie das konkret aussieht, aber ich gehe mal davon aus, dass dort die Information eingetragen ist, ob der Reisepass vorgelegt wurde, eingesackt wurde und/oder die Identität nach Ansicht der Ausländerbehörde gesichert ist.
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Nicole2105
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Antwort #4 - 02.11.2017 um 10:25:25
 
ahh ok, danke.

Ich dachte vielleicht muss der da irgendeine Klage einreichen oder sonst was.

Die beim Standesamt fargen dann über Aufenthaltstitel, Ankunft usw. nicht genauer nach? Ich habe auch keinen Termin und will auch noch keinen machen. Ich möchte nur das Dokument mit den Infos.
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Aras
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Antwort #5 - 02.11.2017 um 10:30:45
 
Man kann auch mit einer Duldung heiraten. Das Standeamt kann die Eheschließung nicht ablehnen nur weil man sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält.

An den persönlichen Voraussetzungen könnt ihr ja kaum was ändern, oder?
Ergo: Einfach zum Standesamt hingehen und nach dem Laufzettel fragen.
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Nicole2105
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Antwort #6 - 08.11.2017 um 11:32:22
 
Ich war letzte Woche beim Standesamt und habe diesen Laufzettel bekommen. Ich habe mir wohl umsonst Gedanken darüber gemacht  Augenrollen Zunge

Aras schrieb am 02.11.2017 um 10:20:26:
Wenn der Pass beim BaMF oder bei de Ausländerbehörde liegt, und das OLG den Pass unbedingt braucht, dann fordert diese den Pass im Rahmen der Amtshilfe an. Dann braucht man auch keinen Anwalt als Mittelmann.


Eine Frage noch dazu:
Wie läuft das genau ab mit dem Pass zurückfordern?
Muss ich das vorher machen, sodass wir ihn zusammen mit den Papieren einreichen können oder wird das automatisch gemacht, wenn die Papiere zur ABH gehen?

Die Papiere sind soweit wie gesagt alle vollständig. Auch übersetzt und legalisiert. Die Standesbeamtin hat auch mal drüber geschaut.
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Nicole2105
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Antwort #7 - 08.11.2017 um 11:35:42
 
Und wie ist das mit der Scheinehe ...
Wie kann man denen beweisen, dass es keine ist?

Wird da dann immer der Test bzw. die Befragung gemacht oder nur wenn sie sich dazu entscheiden. Also kann er dann trotzdem ohne Befragung abgeschoben werden?

Tut mir leid, ich lese 1000 verschiedene Infos im Internet. Und ich habe einfach Angst, dass irgendwas schief geht.  unentschlossen
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Antwort #8 - 08.11.2017 um 21:31:36
 
Nicole2105 schrieb am 08.11.2017 um 11:32:22:
Die Standesbeamtin hat auch mal drüber geschaut. 


das gen[gt doch schon "erstmal".
Was für eine andere Aussage erwartest du da?

Nicole2105 schrieb am 08.11.2017 um 11:35:42:
Wird da dann immer der Test bzw. die Befragung gemacht oder nur wenn sie sich dazu entscheiden.

nicht immer, nur dann, wenn es einen Verdacht darauf gibt

Klar, kann man ihn abschieben, wenn er unerlaubt in D ist.

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Antwort #9 - 08.11.2017 um 21:46:26
 
Nicole2105 schrieb am 08.11.2017 um 11:35:42:
Und wie ist das mit der Scheinehe ...Wie kann man denen beweisen, dass es keine ist?

Wer behauptet denn, dass es sich um eine Scheinehe handeln könnte ?
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Antwort #10 - 09.11.2017 um 10:36:59
 
Das in diesem Fall eher wahrscheinlichere bezness (wahrscheinlicher als Scheinehe) erfüllt den Tatbestand der Scheinehe imho nicht!
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Antwort #11 - 09.11.2017 um 11:41:27
 
Nicole2105 schrieb am 08.11.2017 um 11:35:42:
Also kann er dann trotzdem ohne Befragung abgeschoben werden?


Nach dem Asylantrag hat er eine Aufenthaltsgestattung. Die gilt bis zum Ende des Asylverfahrens als Aufenthaltstitel. Falls das Asylverfahren negativ endet (das kann schnell gehen, es gibt 48-Stunden-Verfahren), wird er zur Ausreise innerhalb einer Woche aufgefordert (bei der Entscheidung "offensichtlich unbegründet").

Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn er der Aufforderung nicht folgt. Er kann also eine Abschiebung (mit Sperre) vermeiden, indem er seine Post sorgfältig liest und sich solide beraten lässt.
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