fab87 schrieb am 26.10.2017 um 11:17:12:Deine Aussage, dass die Kontrollintensität an allen EU Außengrenzen gleich ist, ist in dem Fall also irreführen und wohl falsch - denke mal an die EU Außengrenze (aber keine Schengengrenze) Schweden-Norwegen.
Witzig, dass nun nach UK auch noch Schweden und Norwegen in einem Thread auftauchen, in dem es um eine Einreise über Paris, Amsterdam, Madrid oder FFM geht.
Norwegen (bzw. dessen Grenze zu SWE) stellt als Nicht-EU-Land, aber Schengenmitglied, damit zu Schweden eine Schengen-Binnengrenze (und damit regulär
keine(!) Grenzkontrollen) und zugleich eine EU-Außengrenze dar. Da in Norwegen aber u.a. die Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) als Richtlinie für die Außengrenzkontrolle als innerstaatliches Recht umgesetzt ist, ist dieser Einwand ein ganz schlechtes Beispiel, das zudem mit der Fragestellung des
TE nachwievor nichts zu tun hat.
However, wenn Du mir sagst, dass mein Wissen um Kontrollmodalitäten an europäischen Grenzen mit Deiner Wahrnehmung nicht korrespondiert und damit
wohl falsch sei, wird es wohl(sic!) so sein. Was weiß ich schon...
Zitat:Durch die falsche bzw. schwammige und ungenaue Verwendung von Begriffen kann längerfristig dann doch viel Verwirrung entstehen.
q.e.d. Tjaja, danke dafür.
Btw - und erst durch sachfremde Erwägungen...
Zitat:Und zu deinem Angaben wg. "Uk Transitprivileg" schon aber eben nicht bei getrennten Tickets, da täuscht dich wohl deine "Erfahrung".
Tja, ich hatte zwar diesbezüglich nicht von "Erfahrung" gesprochen - aber, oh Glückstreffer, Du hast zumindest darin recht, dass ich diesbezüglich sowohl berufliche als auch private Erfahrung
habe. Möglicherweise im Gegensatz zu Dir, der diesbezüglich nach eigenem Bekunden nur von "Fällen gehört" hat.
Mich täuscht da überhaupt nichts, dafür empfinde ich Hörensagen als laues Argument.
Wer aber möglicherweise keine Erfahrung hat und die Bestimmungen bzgl. des Transitprivilegs nachlesen möchte, kann das auf den entsprechenden offiziellen Websites mit Leichtigkeit tun. Wem das möglicherweise zu komplex ist, kann auch bunte Buttons klicken:
Klick mich! (Peru/Transit/somewhere else/no). Ist vielleicht einfacher...
Das entscheidende Kriterium ist nicht das separat gebuchte Ticket, sondern bestenfalls die Erforderlichkeit oder Nicht-Erforderlichkeit des Baggage Claim und damit das Verlassen des Transitbereichs.
Was kommt next? Wird hier nach Schweden, Norwegen, UK, Wien-Schwechat, Köln-Bonn und München noch über San Marino oder den Vatikanstaat doziert, anstatt über Paris, Madrid und Amsterdam?
Oder weiter darüber diskutiert, dass die einheitlich in EU-Richtlinien festgelegten und durch eine eigene Kommission permanent überprüften Kontrollstandards an EU-Außengrenzen (UK, IRL, DNK mal außen vor gelassen) oder meinetwegen auch an nichtsynonymen "'Schengen-Außengrenzen', sofern zugleich EU-Außengrenze" sich in Details(!) unterscheiden könnten?
Langer Rede kurzer Sinn: Mir ist noch immer nicht klar, welchen Sinn Dein Einwand in Beitrag #4, bezogen auf die Fragestellung des
TE, haben soll.