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Heirat afghanischer Asylbewerber mit Kanadierin afghanischer Proxy pass? (Gelesen: 3.718 mal)
Themen Beschreibung: Proxy pass schädlich für Asylverfahren?
Jenna
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23.10.2017 um 22:08:14
 
Ein afghanischer Asylbewerber mit einem abgelehnten Asylantrag aber mit eingereichter Klage u d einer Ausbildung und Übernahmegarantie des Betriebes möchte in Deutschland heiraten. Seine zukünftige Frau ist kanadische Staatsangehörige mit afghanischem Migrationshintergrund. Kanadische Staatsbürgerschaft besteht seit ca 14 Jahren. Beide haben bereits in Deutschland nach afghanischem Recht in einer Moschee geheiratet.
Beim Standesamt wurde bereits in beglaubigter Übersetzung seine Taskira, seine Ledigkeitsbescheinigung, ihrPass, ihr kanadischer Ausweis sowie eine Erklärung dass er in ihrem Namen das Aufgebot bestellen darf, eingereicht. Zusätzlich haben beide Partner eine Verdienstbescheinigung abgegeben.
Diese Papiere wurden bereits vom OLG Hamm geprüft.
Nun möchte das OLG noch eine Taskira von ihr haben, auch diese haben wir besorgt und übersetzen lassen.
Von dem zukünftigen Ehemann möchte das OLG noch einen Pass haben. Er ist aber ohne Pass eingereist. Er kann nicht nach Afghanistan ausreisen um einen Pass zu beantragen und die afghanische Botschaft wird vermutlich einem Asylantragsteller keinen neuen Pass ausstellen.
Es ist allerdings recht einfach in Afghanistan über Verwandte mittels Bestechungsgeld einen echten Pass auf illegale Weise beim zuständigen Ministerium zu bekommen.
Soll er einen solchen Proxy pass beim Standesamt abgeben?
Beide wollen nach der Hochzeit in Kanada leben wo sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen will.
Wenn das Prozedere nicht beschleunigt wird verfällt die Gültigkeit seiner Ledigkeitsbescheinigung so dass alles wieder von vorne anfängt.
Darf das Standesamt Unterlagen zurückweisen weil die Standesbeamtin Zweifel an der Echtheit hat? Oder obliegt die Prüfung allein dem OLG? Die Standesbeamtin ist leider mehr als unkooperativ und wir kennen die Rechte der beiden jungen Leute leider nicht.
Gibt es eine andere Möglichkeit der Heirat, z.B. Anerkennung der Hochzeit in der Moschee?
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Aras
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Antwort #1 - 23.10.2017 um 23:12:54
 
Lieber eine ungerechte Regierung als ein bestechlicher Untertan...

Beide unterliegen nicht dem deutschen Personalstatut. Aber beide unterliegen dem afghanischen Personalstatut.

Wenn ich das richtig verstehe, können beide in der afghanischen Botschaft heiraten.

http://botschaft-afghanistan.de/consulate/legal-services/marriage-certificate/
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 04.11.2017 um 16:30:29
 
@Aras: Ernst gemeint? Die Klage gegen die Asylablehnung läuft noch und er soll in der afghanischen Botschaft heiraten? Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Antwort #3 - 04.11.2017 um 16:33:37
 
@Jojo

geht doch darum dass sie ihn mit nach Kanada nehmen will.
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Antwort #4 - 04.11.2017 um 19:00:55
 
Jenna schrieb am 23.10.2017 um 22:08:14:
Beide haben bereits in Deutschland nach afghanischem Recht in einer Moschee geheiratet. 

Jenna schrieb am 23.10.2017 um 22:08:14:
z.B. Anerkennung der Hochzeit in der Moschee? 

In Deutschland ist solch eine rituelle Eheschließung rechtlich völlig irrelevant und entfaltet keine Wirksamkeit.


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Aras
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Antwort #5 - 04.11.2017 um 19:33:02
 
@Saxonicus
Für die Eheregistrierung bei der afghanischen Botschaft ist aber genau die islamische Eheschließung notwendig.
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Antwort #6 - 04.11.2017 um 20:10:46
 
Jojo2015I schrieb am 04.11.2017 um 16:30:29:
Die Klage gegen die Asylablehnung läuft noch und er soll in der afghanischen Botschaft heiraten?

Jenna schrieb am 23.10.2017 um 22:08:14:
Beide wollen nach der Hochzeit in Kanada leben wo sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen will. 

Wenn er ohnehin nach Kanada will, dann spielt eine (eventuelle) Asylanerkennung in Deutschland doch überhaupt keine Rolle mehr.
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Jojo2015I
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Antwort #7 - 04.11.2017 um 22:29:47
 
Ok, hatte ich überlesen, sorry.

Trotzdem, mein naiver Gedanke: er wird doch wohl nach eigenem Dafürhalten Asylgründe haben, womit höchstwahrscheinlich für ihn persönlich der Kontakt mit den afghanischen Behörden flachfällt.

Und ggf ist das asylverfahren schon noch relevant. Von wo aus soll denn sonst das FZ verfahren für Kanada betrieben werden? Sicher nicht innerhalb der nach negativ beschiedener Klage recht kurzen Ausreisefrist...  hä?
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Antwort #8 - 04.11.2017 um 23:09:35
 
Naja jetzt hat der Afghane Duldung. Will er wirklich bis zur Gerichtsverhandlung warten bis er das FZF betreiben kann? Und wenn ich das hier lese:
http://www.kam-info-migration.de/pages/nl0912/kaminfo_nl0903_2.pdf

Dann scheinen die Kanadier kein Problem mit Duldungen zu haben.
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Antwort #9 - 05.11.2017 um 03:16:02
 
Jenna schrieb am 23.10.2017 um 22:08:14:
Beide wollen nach der Hochzeit in Kanada leben wo sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen will. 


Warum fragt man nicht erstmal beim Kanadischen Konsualt, welche Art von Eheschließung anerkannt wird? Wird eine Eheschlißung auf dem afghanischen Konsulat anerkannt muss er nicht zum Standesamt und man kann die Weiterwanderung betreiben-
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Melanny
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Antwort #10 - 05.11.2017 um 09:06:31
 
Eheschließung außerhalb Kanadas:

Die Ehe muss im Land der Eheschließung gültig sein und ebenfalls dem kanadischen Gesetz entsprechen.

Ähnlich ist es bei einer Hochzeit in einer Botschaft oder auf einem Konsulat: Das Land, wo die Ehe geschlossen wurde, ist entscheidend - nicht die Nationalität der Botschaft oder des Konsulats - im Eheschließungs-Land  muss solch geschlossene Ehe ebenfalls gültig sein.

Es ist aber auch ohne Heirat möglich, nach Kanada unter der "Family Class" einzuwandern  - als Common-Law/ Cunjugal Partner.
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