Liebes Forum,
vielen Dank für alle hilfreichen Themen und Tipps. Zu meiner Frage habe ich kein Thema gefunden, deshalb dieses neue Thema.
Im Februar 2018 erfülle ich die Voraussetzungen für §10
StAG. Jetzt schon erfülle ich die Voraussetzungen für §8
StAG (sogar schon seit vielen Monaten, dies war mir aber durch falsche Informationen meines Sachbearbeiters nicht bewusst).
Meine Frage ist nun: Sollte ich jetzt schon Einbürgerung nach §8 beantragen, oder lieber warten, bis ich im Februar Einbürgerung nach §10 beantragen kann? Was würdet ihr mir raten?
Eine andere Frage: Kann ich jetzt schon, obwohl ich erst im Februar 2018 alle Voraussetzungen für §10 erfülle, den Antrag nach §10 stellen? Wird dieser erst ab Februar bearbeitet, würde es also zeitlich keine Vorteile bringen - oder würde es im Gegenteil zeitliche Vorteile bringen, den §10-Antrag jetzt schon zu stellen?
Mir ist bewusst, dass zweitere Frage am besten von meinem Sachbearbeiter beantwortet werden kann, deshalb ist dies auch nur am Rande hier gestellt
Viele Grüße!
Raphaela