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Keine Geburtsurkunde (Gelesen: 1.460 mal)
learntobreathe
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Geburtsurkunde
15.10.2017 um 18:26:52
 
Hallo allerseits!
Mein Verlobter (chinesischer Staatsbürger, ledig) und ich (deutsche Staatsbürgerin, ledig) möchten heiraten. Jedoch steht uns ein Problem im Weg: mein Verlobter hat keine Geburtsurkunde. Nachdem ich dies dem deutschen Konsulat in Shanghai mitgeteilt habe, meinten die Beamten ich solle einfach bei den chinesischen Behörden Druck machen damit sie ihm eine nachträglich ausstellen. Wir hatten damit keinen Erfolg uns wurde sogar erklärt das selbst wenn wir 10000RMB bezahlen würden uns keine Geburtsurkunde nachträglich ausgestellt werden kann (und wir haben sehr viel rumtelefoniert).

Um in Deutschland oder China heiraten zu können brauchen wir jedoch eine Geburtsurkunde.
Ich habe gelesen, dass man auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben kann die von seiner Mutter unterzeichnet ist. Jedoch weiß ich nicht wo ich diese abgeben soll und ob diese legalisiert werden muss oder ich sie zum Deutschen Konsulat bringen soll. Geschweige denn wie diese aussehen soll...

Ich möchte vermeiden nach Dänemark zu reisen um dort zu heiraten aber schon langsam sehe ich keinen Ausweg mehr...

Ich hoffe ihr könnt mir bezüglich der eidesstattlichen Versicherung weiterhelfen!
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Obst88
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i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
NDS
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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Antwort #1 - 15.10.2017 um 21:44:16
 
Die für das Heiratsvisum benötigte Geburtsurkunde holt man sich in China nicht bei einer Behörde, sondern beim Notar. Hier steht ein bisschen was dazu:http://www.china.diplo.de/contentblob/3488612/Daten/5192202/mblegalisationshan13...

Der stellt die Urkunde komplett neu aus. Eigentlich hat kein Chinese eine passende Geburtsurkunde, die haben immer nur das Hukou.
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