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Rentenversicherungsverlauf bei Einbürgerung (Gelesen: 3.315 mal)
sebbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.10.2017 um 15:34:49
 
Hallo,

bei uns steht das Thema Einbürgerung an. Hier waren wir vor Ort (in Hessen) beim Standesamt und haben die Checkliste mit den nötigen Dokumenten bekommen. Alles ok bis auf den "aktuellen Rentenverlauf". Meine Frau, um die es hier geht, ist nun 3 Jahre in Deutschland, hatte bis vor einem Monat einen 450 Euro Job und ist aufgrund Umzug nun wieder auf Jobsuche. Welche Bedeutung hat dieser Rentenverlauf  unentschlossen?? Dachte der Antragsteller muss nicht einmal arbeiten?

Unsere Situation in Bulletpoints:
Sie:
- Staatsbürgerschaft: Philippinen
- Verheiratet mit gebürtigem Deutschen
- Seit 10 Jahren verheiratet
- Seit 3 Jahres permanent in Deutschland
- B1 bestanden
- 1 Tochter (deutscher Pass)
- Aufenthaltstitel läuft zeitnah aus, beantragen aber verlängerung
- Einkommen durch Ehemann gesichert. Keine Staatlichen Bezüge
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Diver1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.10.2017 um 16:22:41
 
Hallo ,

Das ist alles kein Problem , die Rentenzeit kann auch von dir kommen , wir sind auch gerade an der Einbürgerung meiner Frau. Ebenfalls Filipina Smiley ..
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 07.10.2017 um 22:45:17
 
sebbert schrieb am 07.10.2017 um 15:34:49:
Dachte der Antragsteller muss nicht einmal arbeiten?

Das stimmt. Ehegatten bestreiten ihren Lebensunterhalt
gemeinsam. Wie sie das untereienander aufteilen, ist allein
ihre Angelegenheit.
Der Ehegatte der Antragstellerin ist zwar nicht verpflichtet,
über seine eigenen Einkommens- und Rentenverhältnisse
Auskunft zu geben, er ist ja schließlich nicht Antragsteller.
Allerdings kann dann über den Antrag der Ehefrau nicht
positiv entschieden werden, da eine Überprüfung der
Einbürgerungsvoraussetzungen zum Teil unmöglich ist.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.10.2017 um 11:02:50
 
sebbert schrieb am 07.10.2017 um 15:34:49:
Einkommen durch Ehemann gesichert. Keine Staatlichen Bezüge 


Dann kannst du deine RV-Zeiten doch nachweisen. Das genügt.

Hinweis:
Bei der neuen Jobsuche deiner Frau:
möglichst einen 451,- Job (Gleitzone) draus machen.
Der ist sv-pflichtig, bringt Rentenzeiten und ist für den AG sogar finanziell günstiger als ein Minijob.
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sebbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.10.2017 um 21:34:46
 
Danke für die Tips und Hilfe. Nun bin ich doch etwas erleichtert.

Was soll denn mit dem Rentenversicherungsverlauf gezeigt werden. Ich frage, da ich erst seit gut 2,5 Jahren einzahle, wir haben die letzten 12 Jahre im Ausland gelebt.

Wir sind im April 2015 permanent nach Deutschland eingereist. Seit dem Juli 2015 habe ich meinen jetzigen Full Time Job. Vor dem Auslandsaufenthalt habe ich noch 3 Jahre Ausbildung in Deutschland absolviert.

Reicht das?
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.10.2017 um 21:41:46
 
Angemessene Rentenansprüche sind Teil des gesicherten LU . Darum geht es.
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Aras
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Antwort #6 - 10.10.2017 um 00:11:51
 
okatomy schrieb am 09.10.2017 um 21:41:46:
Angemessene Rentenansprüche sind Teil des gesicherten LU . Darum geht es.

Für eine Einbürgerung gem. § 9 StaG, ist es bundesweit ein Teil des gesicherten LU.

sebbert schrieb am 09.10.2017 um 21:34:46:
Wir sind im April 2015 permanent nach Deutschland eingereist. Seit dem Juli 2015 habe ich meinen jetzigen Full Time Job. Vor dem Auslandsaufenthalt habe ich noch 3 Jahre Ausbildung in Deutschland absolviert.

Kommt drauf an.

Hol dir einen aktuellen Versicherungsverlauf und eine Wartezeitauskunft. Ggf. solltest du vorher eine Kontenklärung machen. Kann sein, dass du Versicherungszeiten aus dem Ausland anrechnen lassen kannst o.ä..

Außerdem kannst du oder deine Ehefrau bis zum 45. Lj. Rentenbeitragslücken mit freiwilligen Beitragszahlungen auffüllen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #7 - 10.10.2017 um 10:19:48
 
uU dauert es eben noch etwas länger, bevor die Einbürgerung vollzogen werden kann.
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