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Scheinehebefragung (Gelesen: 2.166 mal)
juanito
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04.10.2017 um 11:30:32
 
Wie lange dauert es eigentlich, eine Scheinehebefragung auszuwerten?

Es geht immer noch um die Spanierin: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1493301971/43#43

Die Befragung war am 28. August, also vor über 5 Wochen. Ich war als Übersetzer mit in der ABH.

Fragen zum Stand beantwortet die Botschaft nur vage ("Einen Termin für die abschließende Bearbeitung des Antrags kann ich Ihnen noch nicht nennen") oder gar nicht.

Nach 5 Monaten Ehe, 3 Monaten Visumverfahren und 1 Monat Scheineheprüfung könnte die DBH so langsam mal zu Potte kommen.
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Aras
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Antwort #1 - 04.10.2017 um 11:36:13
 
Sie sollten das Auswärtige Amt verklagen. Verpflichtungsklage auf Erteilung des Visums.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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juanito
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Antwort #2 - 04.10.2017 um 12:05:06
 
Und mit welcher Begründung? Untätigkeit sehe ich nicht, die Botschaft hat innerhalb der 3 Monate immer mal wieder "irgendwas" getan.
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Aras
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Antwort #3 - 04.10.2017 um 12:52:44
 
Ok, da müsste sowieso ein Verwaltungsakt vorliegen. Untätigkeitsklage wäre eigentlich imho bereits zulässig, da die Regelungen aus VO 810/2009 eine Entscheidung nach 60 Tagen vorschreiben.

Es liegt bereits jetzt eine Grundrechtsverletzung des Artikels 7 verstärkt durch Artikel 45 der Europäischen Grundrechtecharta vor. Zudem sollen diese Visaverfahren im beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. D.h. dass bereits ein Grundrechtsverstoß oder Richtlinienverstoß vorliegt wenn alles zur Entscheidung nötige vorliegt, und stattdessen auch nur ein Kurzaufenthaltsvisum eines normalen Drittstaatsangehörigen beschieden wird.

Du kannst natürlich auch erstmal Solvit einschalten und fragen wieso die Familienzusammenführung bereits mehrere Monate dauert obwohl die Botschaft eigentlich innerhalb weniger Tage entscheiden müsste.

Kannst du mir bitte den Namen und die Vorgangsnummer zuschicken?

Dann würde ich das dem Auswärtigen Amt als Beispiel für die Europarechtswidrigkeit entgegenhalten

Siehe
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1498938712/34#34
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juanito
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Antwort #4 - 04.10.2017 um 13:28:33
 
Hallo Aras,
danke für die Unterstützung! Wir haben gerade eben online Beschwerde bei SOLVIT eingelegt. Sobald ich die Vorgangsnummer habe, schicke ich sie dir, und den Namen.
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Aras
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Antwort #5 - 04.10.2017 um 13:31:24
 
Nur zur Sicherheit:

Ich meine die Vorgangsnummer des Visumantrags bei der deutschen Botschaft in Havanna Smiley
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Antwort #6 - 01.11.2017 um 15:48:49
 
Plötzlich ging es sehr schnell. Am 24.10. bekam der Kubaner eine Nachricht von der Botschaft mit der Bitte, mitzuteilen wann er nach Deutschland reisen wolle. Am 26.10. hat er seinen Pass mit Visum abgeholt, am 27.10. ist er ins Flugzeug gestiegen und am 28.10. in Deutschland angekommen.

Die Spanierin hat Mitte September an das Auswärtige Amt, Referat 509 geschrieben und zunächst keine Antwort erhalten.

Also hat sie sich dann Anfang Oktober an SOLVIT gewandt. SOLVIT Spanien hat sich auch schnell gemeldet und ein paar Daten nachgefordert (im Wesentlichen, ob sie wirklich die spanische StA hat und ob sie sich dauerhaft in D aufhält). Nach Beantwortung dieser Fragen hat ihr SOLVIT Spanien mitgeteilt, dass gemäß der Richtlinie 2004/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 Familienangehörige von Unionsbürgern das Recht haben, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; und dass das Visaverfahren gemäß den  Bestimmungen von Art. 5 dieser Richtlinie beschleunigt und bevorzugt durchgeführt werden muss. Man habe den Fall nun wieder an SOLVIT Deutschland übergeben. Zwischen dem Öffnen des Falls bei SOLVIT und der Antwort von SOLVIT Spanien sind 12 Tage vergangen, das lief also recht zügig.

Mitte Oktober habe ich dann im Namen der Spanierin beim Auswärtigen Amt nachgefragt. Erst hieß es, es könne keine Anfrage von ihr festgestellt werden. Nach dem dezenten Hinweis, dass die Anfrage per Einschreiben versendet und auch zugestellt wurde, hat man die Anfrage doch noch gefunden und beantwortet:

"[...]Die Ausländerbehörde wurde im Visumverfahren Ihres Mannes nicht aufgrund des Zustimmungserfordernisses nach § 31 AufenthV beteiligt. Wie Sie richtigerweise feststellen, ist diese Vorschrift in diesem Visumverfahren nicht relevant, da die Visumerteilung nach FreizügG/EU geprüft werden muss.
Allerdings stehen den Behörden nach § 2 Abs. 7 FreizügG/EU Prüfrechte zu, zu denen auch die gleichzeitige Befragung der Ehegatten gehört. Für eine solche Befragung muss die Ausländerbehörde beteiligt werden, da der in Deutschland lebende Ehegatte nicht auf andere Weise gleichzeitig befragt werden kann.
Es ist nachvollziehbar, dass Sie mit der Bearbeitungsdauer des Antrags nicht zufrieden sind. Allerdings mussten zum einen - wie oben ausgeführt - einige Aspekte geprüft werden. Zum anderen hat die Botschaft Havanna auch Ihren Mann wiederholt kontaktiert, ohne dass seinerseits eine Reaktion erfolgte."


Laut dem kubanischen Ehemann hat er jedesmal, wenn die Botschaft ihn kontaktiert hat, auch reagiert. Und selbst wenn es nicht so gewesen wäre: Mag ja sein, dass die Botschaft nicht jedem Antragsteller "hinterhertelefonieren" kann. Aber wenn ein Verfahren schon so verkorkst läuft, wäre es nicht zuviel verlangt gewesen mal anzurufen, statt nur SMS zu schicken. Oder mal eine Mail an die bevollmächtigte Ehefrau zu schicken, statt 2 Monate nur noch "toter Mann" zu spielen und auf Emails der Ehefrau gar nicht mehr zu antworten. Wenn hier jemand nicht reagiert hat, dann war das die Botschaft.

Im Übrigen war im Pass außer dem jetzigen Visum auch ein annuliertes Visum ab Juli eingeklebt. Eine Erklärung dafür gab es natürlich nicht.

Insgesamt denke ich, ist dieses Visumverfahren ziemlich suboptimal gelaufen, auch wenn am Ende, 4 Monate nach Antragstellung das Visum erteilt werden musste. Da ist die Wartezeit auf den Termin zur Antragsabgabe nicht einmal mitgerechnet.
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Antwort #7 - 02.11.2017 um 05:03:04
 
juanito schrieb am 01.11.2017 um 15:48:49:
Insgesamt denke ich, ist dieses Visumverfahren ziemlich suboptimal gelaufen, auch wenn am Ende, 4 Monate nach Antragstellung das Visum erteilt werden musste. Da ist die Wartezeit auf den Termin zur Antragsabgabe nicht einmal mitgerechnet. 


IMHO war es schlau das spanische SOLVIT einzuschalten. Damit wußte das AA, das ein Ablehnung ggf. zu Verwicklungen mit spänischen Behörden führen könnte. Da man einen spanischen Staatsangehörigen EU-Rechte verwehrt hat.

Und es gibt Länder die nehmen sowas durchaus ernst, wenn Ihren Bürgern Rechte vorenthalten werden.
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