Meiner Meinung nach müsste man schon schauen was in der Motivation alles angegeben wurde.
Da es eine Ermessensentscheidung ist, müssen die Individualinteressen(Interesse an einem Aufenthalt in Deutschland, der Aufenthaltszweck etc.) mit den Interessen der Allgemeinheit(v.a. Sicherheit, Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Schutz der Sozialkassen, Schutz vor Kosten von missbräuchlichen Asylanträgen etc.) abgewogen werden.
jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:Wie ausschlaggebend ist das Argument der Verfügbarkeit von Sprachkursen im Heimatland? Wenn man dieses Kriterium strikt anwendet (also Visaanträge nach § 16b Abs. 1 für alle Länder ablehnen, in denen Deutschkurse angeboten werden), werden nicht mehr viele Länder übrig bleiben.
Wenn sie noch nie einen Sprachkurs besucht hat, dann wird ggf. das Individualinteresse, das Erlernen der deutschen Sprache, geringer eingeschätzt als das Interesse der Allgemeinheit vor drohender illegaler Migration. Der Grundgedanke ist nunmal, dass die Person die Möglichkeit innerhalb ihres Landes für einen geringeren monetären Betrag die Sprache zu lernen hat. Warum sollte man dies überhaupt nicht nutzen und direkt in ein Land gehen, dass dessen Sprache man überhaupt nicht kennt?
Außerdem muss ja auch das Ziel des Spracherwerbs erreichbar sein. Bei fehlenden Sprachkenntnissen kann ja nicht mal abgeschätzt werden, ob man die persönlichen Voraussetzungen mitbringt um eine weitere Sprache überhaupt zu erlernen. Eine zusätzliche Alphabetisierung und der Grundaufbau eines Sprachschatzes macht im Heimatland mehr Sinn.
Ansonsten hat das auch einen höheren Begründungsaufwand. Aber die Begründung, dass man die Sprache im Land der Sprache besser erlernen kann ist ein Allgemeinposten, der die individuelle Situation nicht widerspiegelt. Da muss also was individuelles kommen. Genauso wie das Bestehen der Goethe Institute auf der Welt auch nur ein Allgemeinposten wäre. Kommt man mit einem Allgemeinposten, dann kann man auch mit einem Allgemeinposten abgespeist werden.
Man kann aber nicht total übertriebene Anforderungen an der Begründung/an die Motivation stellen. Nur sollten diese nachvollziehbar sein.
Und wenn der Arbeitgeber meint, dass es sinnvoll wäre Deutsch zu lernen, dann ist das zwar nett, aber verfehlt das Thema, da man ja auch in Kambodscha deutsch lernen kann.
jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird. Als weiterer Punkt wird aufgeführt, dass das Goethe-Institut in Phnom Penh (6 Busstunden vom Wohnort entfernt) deutsche Sprachkurse anbietet.
Genau. Warum nicht Phnom Penh? Ist mit 6 Busstunden näher als ein Flug nach Deutschland, ist günstiger, man ist unser seinen Leuten und kennt die Sicherheitslage. Warum nicht erstmal dorthin? Warum soll man in Deutschland lernen.
jan-san schrieb am 18.09.2017 um 16:33:38:Begründet wird die Ablehnung damit, dass der Sprachkurs nicht aus beruflichen Gründen benötigt wird.
Oder plump gesagt: Nur damit man am Bankschalter den deutschen Kunden Betrag X auszahlen kann und das in der deutschen Sprache braucht man nicht in Deutschland die Sprache zu lernen. Da wiegt das Individualinteresse ja relativ gering und das Interesse der Allgemeinheit wiegt dann höher.
Ich sags mal so wie ich mir in das so in einer Konstellation möglich halte:
Die Bankangestellte kriegt die Aussicht auf Beförderung von ihrer großen Bank in Ferienort X. Sie würde dann die Bankberatung des deutschen Klientel selbstverantwortlich übernehmen und würde erheblich mehr Geld verdienen. Sie muss hierzu aber gute bis sehr gute Sprachkenntnisse vorweisen, denn man will ja nicht jemanden auf die Kunden loslassen der nur seinen Namen auf Deutsch sagen kann oder auf einem Niveau der Straßensprache spricht. So wie es eben alle von einer seriösen Bank und dessen Angestellten vorstellen.
Warum wird aber genau diese Frau für diese Beförderung ausgewählt? Weil sie bereits guten Umgang und Vertrauen in die deutsche Kundschaft aufgebaut hat, ggf. bereits deutsche Sprachkenntnisse erworben hat und darum für diese Tätigkeit geeignet ist.
Es fehlt aber der letzte Schliff. Dieser soll in Deutschland erfolgen und die Person soll die Kultur der Deutschen nochmal vor Ort kennen lernen um auch die deutsche Kundschaft in ihren Befindlichkeiten besser nachvollziehen zu können und kulturelle Missverständnisse zu vermeiden, welche Kambodscha im schlimmsten Fall zu einem Abbruch der Geschäftsbeziehungen führen kann und einen Verlust für die Bank bedeutet.
Ich behaupte jetzt mal, dass das ist was die deutsche Botschaft sich idealerweise vorstellt.