Ich hätte gerne eine Einschätzung, wie aussichtsreich ein Einbürgerungsantrag in einem konkreten Fall derzeit ist. Ich weiß, dass die
EBH hierzu berät. Es gibt aber nur sehr wenige Termine bei der betreffenden
EBH, sodass man sich das auch im Interesse der Allgemeinheit sparen könnte, wenn der Antrag ohnehin nicht aussichtsreich ist.
Die Voraussetzungen sind die Folgenden:
1) Drittstaatsangehöriger
2) Aufenthalt in Deutschland seit Oktober 2011
3) Verheiratet mit einer deutschen Staatsangehörigen seit August 2015
4) Aufenthaltserlaubnis bis zur Heirat aufgrund von Studienvorbereitung bzw. Studium, anschließend aufgrund der Ehe
5) Der Ausländer spricht sehr gut Deutsch (mind. C1, Nachweise vorhanden), hat einen Bachelor in Deutschland abgeschlossen und studiert derzeit erfolgreich im Master (im Bereich Elektrotechnik).
6) Lebensunterhalt ist gesichert über Bafög, Nebenjob als Werkstudent und Einkommen der Ehefrau (dennoch bafögberechtigt, da hierfür nicht das aktuelle Gehalt der Ehefrau angesetzt wird)
7) Die Ehefrau hat ihr Studium etwa vor einem Jahr beendet und ist seitdem Vollzeit angestellt (mit einem Arbeitsgeberwechsel). Das Gehalt ist sehr gut. Sie ist allerdings befristet für zwei Jahre angestellt. Befristungen sind in ihrem Bereich eher unüblich, es ist aber sehr einfach Stellen zu finden (weswegen sie auch kein Problem damit hatte, freiwillig von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag zu wechseln).
8) Der Ausländer hat in etwa 24 Monate Rentenbeiträge bezahlt, die Ehefrau in etwa 40 (plus jeweils ein paar Monate aus Beschäftigung in der Gleitzone).
9) Bestandener Einbürgerungstest liegt vor.
10) Bundesland ist Berlin
So wie ich es verstehe, gibt es derzeit zwei Möglichkeiten für eine Einbürgerung:
1) Einbürgerung aufgrund von zweijähriger im Inland gelebter Ehe mit einer Deutschen plus dreijährigem Aufenthalt: Hier könnte es aber problematisch sein, dass die 60 Rentenbeiträge nicht voll sind. Ich habe allerdings gelesen, dass davon bei dieser Regelung auch abgesehen werden kann. Kann hierzu jemand Genaueres sagen bzw. die Chancen hierfür einschätzen? Eventuell wäre auch die befristete Anstellung der Ehefrau ein Problem, wobei ich davon nicht ausgehen würde, da der Lebensunterhalt ja ohnehin auch über Bafög (plus Nebenjob) gesichert ist. Wie seht ihr das?
2) Einbürgerung nach sechsjährigem Aufenthalt aufgrund von besonderen Integrationsleistungen: Wenn ich es richtig verstehe, wären hier die befristete Anstellung und die fehlenden Rentenbeiträge kein Problem. Ist das richtig? Die besonderen Integrationsleistungen könnten mit den sehr guten Deutschkenntnissen sowie mit dem deutschen Studienabschluss begründet werden. Der Ermessenspielraum der
EBH bzgl. der besonderen Integrationsleistungen scheint mir aber recht groß zu sein. Wie schätzt ihr die Chancen im gegebenen Fall ein? Gibt es außer dem Gesetzestext noch andere Quellen, die hilfreich sein könnten (Gesetzeskommentar, Gerichtsurteile etc.)?