Hallo. Ich bin ganz verzweifelt und suche um Rat.
Mein Bekannter B ist chinesischer Staatsbürger. Er hat in China Jura im Bachelor studiert. Danach ist er nach Deutschland gekommen, um seinen Master an der hessischen Uni X zu machen. Nun ist er im zweiten Semester und damit fertig.
Er würde gerne weiter in Deutschland bleiben, hier Wirtschaft (Bachelor) anfangen und danach arbeiten. Er hat bereits eine Zusage von der hessischen Universität Y bekommen. Um sich bei Y zu immatrikulieren und im Wintersemester sein Studium aufzunehmen, hat er sich bei X zum Wintersemester exmatrikuliert.
Seine Aufenthaltsgenehmigung gilt bis März 2018, da er bis dahin Zeit gehabt hätte, sein Master of Law-Studium zu beenden.
Nun möchte ich das Forum fragen,
1) ob denn seine Aufenthaltsgenehmigung mit der Exmatrikulation erloschen ist oder ob sie März weitergilt
2) ob es überhaupt möglich ist, dass er Wirtschaft im Bachelor nun studieren darf und eine Aufenthaltsgenehmigung hierfür bekommt, nachdem er schon einen Master in Jura hat
und falls 2) nicht möglich sein sollte: ob er stattdessen nun eine Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitssuchender erhalten könnte
Ein weiteres Problem ist, dass er seine Familie in China besuchen wird. Er wird im September wegfliegen und erst zum neuen Semester im Oktober in Deutschland erscheinen. Er hat Angst davor, dass er nicht in das Land eingelassen wird oder im März (Ablauf der
AE für sein LL.M.) Probleme bekommen wird.
Die Ausländerbehörde hat auf seine Anfrage nicht deutlich geantwortet. Sie hat geschrieben dass "die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines erneuten Studiums geprüft werden muss [...] sobald Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, übersenden Sie bitte vorab einen Nachweis über den Abschluss Ihres Studiums, sowie eine Bestätigung der Hochschule über die Studiendauer des Bachelorstudiengangs zur Prüfung Ihres Anliegens."
Vielen Dank im Voraus. Eine Antwort würde mir sehr viel bedeuten.