Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Beantragung eines Nationalvisums für Studium/Sprachkurs (Gelesen: 723 mal)
OlgaKuz
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Beantragung eines Nationalvisums für Studium/Sprachkurs
15.08.2017 um 09:24:18
 
Hallo Zusammen,

Ich brauche Eure Hilfe!!!

Bin grade dabei den Antrag für Nationalvisum auszufülken und weiss nicht, wie ich manche Felder ausfüllen soll unentschlossen

1. Ich werde erstmal einen Sprachkurs besuchen, nachdem aber dieser (hoffentlich) erfolgreich abgeschlossen wird, wollte ich gleich mit Studium beginnen ( HZB hab ich bereits). Was soll ich jetzt als Grund fürs Visum nennen: Sprachkurs oder Studium? Oder beides ankreuzen? Es geht hier um Punkt 9 im Antrag.

2. Was soll ich bei den Referenzen  (Punkt 10 im Antrag) angeben? Verwandte oder lieber die Uni, wo ich Sprachkurs absolvieren will?

3. Dauer des Aufenthalts ( Punkt 12) - nur Sprachkurs oder inklusive des beabsichtigten Studiums?

4. Punkt 6-Ort des Aufenthalts-ich habe noch keine Wohnung,  soll ich die Adresse meiner Verwandten angeben? Die wohnen allerdings ca 300 km entfernt von der Uni, wo Sprachkurs stattfindet. Oder lieber eingeben, dass ich noch keine Wohnung gabe?

Vielen lieben Dank!!!

Liebe Grüße
Olga
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.802

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Beantragung eines Nationalvisums für Studium/Sprachkurs
Antwort #1 - 15.08.2017 um 09:43:47
 
OlgaKuz schrieb am 15.08.2017 um 09:24:18:
1. Ich werde erstmal einen Sprachkurs besuchen, nachdem aber dieser (hoffentlich) erfolgreich abgeschlossen wird, wollte ich gleich mit Studium beginnen ( HZB hab ich bereits). Was soll ich jetzt als Grund fürs Visum nennen: Sprachkurs oder Studium? Oder beides ankreuzen? Es geht hier um Punkt 9 im Antrag.

Kreuz einfach beides an, und schreib neben dem Sprachkurs noch "fürs Studium".

OlgaKuz schrieb am 15.08.2017 um 09:24:18:
2. Was soll ich bei den Referenzen  (Punkt 10 im Antrag) angeben? Verwandte oder lieber die Uni, wo ich Sprachkurs absolvieren will?

Steht doch da: Studienanstalt. Also die Uni

OlgaKuz schrieb am 15.08.2017 um 09:24:18:
3. Dauer des Aufenthalts ( Punkt 12) - nur Sprachkurs oder inklusive des beabsichtigten Studiums?

Natürlich inklusive Studium, oder willst du nach dem Sprachkurs wieder ausreisen?

OlgaKuz schrieb am 15.08.2017 um 09:24:18:
4. Punkt 6-Ort des Aufenthalts-ich habe noch keine Wohnung,  soll ich die Adresse meiner Verwandten angeben? Die wohnen allerdings ca 300 km entfernt von der Uni, wo Sprachkurs stattfindet. Oder lieber eingeben, dass ich noch keine Wohnung gabe?

Noch keine Wohnung, aber zumindest den Ort wo du wohnen willst. Das wird nicht  der Wohnort deiner Verwandten sein, sondern der Ort des Sprachkurses bzw. der Uni. Also eben nicht die Adresse der Verwandten angeben. Außerdem würde man sonst denken, du willst nicht studieren sondern zum Familiennachzug zu deinen Verwandten ziehen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema