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Belgier heiratet Filippiner (Gelesen: 7.416 mal)
Themen Beschreibung: Gleichgeschlechtliche Ehe; Erfahrungen mit Behörden zur Papierarbeit ?
Xavier1978
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04.08.2017 um 15:10:20
 
Eigentlicht wollte ich diesen Schritt erst machen wenn mein Freund schon ein paar mal zur Besuch war hier in Deutschland.

Deshalb hat ich für Ihm eine Einreise Visum beantragt für ein Besuch von 3 Wochen. Leider könnte er seine Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft machen und ist diesen Antrag nach Remonstration auch wieder abgeleht.

Nun sieht es also aus das wir unsere Ehe nach vorne schieben, denn ich fürchte dass es sogar mit einen besseren Job die chancen fuer ein C-Visum gering bleiben. Also voriges Jahr als ich noch in den Niederlanden wohnte haben wir glück gehabt.

Ich möchte nun gerne wissen wie die ganze Prozedur aussehen wird und was die erfahrungen sind von wem zB einen Ehenänhnlichen Partnerschaft hat mit jemanden von den Philippinen hinsicht der Papierarbeit.

Können die es schwer machen die Papiere zu geben wenn es sich um einen homo-ehe handelt ? Ist das vorgekommen ?

Wir kennen uns schon 7 Jahre und war bei Ihm 2 mal im Jahr also wir haben Fotobücher genug Zwinkernd..

Als Belgier werde ich meinen Unionsbürgerrecht ausübenkönnen und damit wird er noch kein A1 Deutsch brauchen... obwohl werde ich im dennoch in die Sprachschule schicken..
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Antwort #1 - 04.08.2017 um 15:39:29
 
Ihr müsst ja erstmal heiraten! In den Philippinen geht es nicht...Homoehe nicht erlaubt! Also woanders, dafür braucht man möglicherweise ein Visum! Vermutlich heirat also Belgien....wenn du Belgier bist! Oder wo?
Möglicherweise gibt es eine UP....die gibt es in Deutschland nahezu immer bei den Philippinen, da unsichere Urkunden!
Dann kannst du dich auf die Freizügigkeit berufen!
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Alacrity
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Antwort #2 - 04.08.2017 um 21:09:43
 
Xavier1978 schrieb am 04.08.2017 um 15:10:20:
Können die es schwer machen die Papiere zu geben wenn es sich um einen homo-ehe handelt ?

Es wird eher einfacher, weil ihr für die Verpartnerung in Deutschland keine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vom Präsidenten des OLG benötigt. Heteros hingegen müssten das für eine Heirat beibringen.

Ihr könnt aber auch irgendwo anders auf der Welt heiraten, wo das möglich ist. Dann könnt ihr über deine Freizügigkeit die Anforderungen des AufenthG umgehen, dein Partner braucht insbesondere kein A1 und sein Antrag auf ein einfaches Einreisevisum ist schnell zu bearbeiten.
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deerhunter
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Antwort #3 - 05.08.2017 um 08:03:46
 
Alacrity schrieb am 04.08.2017 um 21:09:43:
weil ihr für die Verpartnerung in Deutschland keine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vom Präsidenten des OLG benötigt


Dann muss er aber schnell machen...Da die Homoehe nun per Gesetz in Deutschland erlaubt ist, wird es auch ein EFZ geben. Alles andere wäre ja Unsinn
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Xavier1978
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Antwort #4 - 05.08.2017 um 22:43:05
 
deerhunter schrieb am 05.08.2017 um 08:03:46:
Dann muss er aber schnell machen...Da die Homoehe nun per Gesetz in Deutschland erlaubt ist, wird es auch ein EFZ geben. Alles andere wäre ja Unsinn


Das heisst also wenn einen Philippinischen EFZ nicht erteilt wird aber nur einen Ledigkeitserklärung, denn in den Filippinen erkennen keine gleichgeschlechtliche Ehe an, wird die OLG dann die Befreiiung davon aussprechen ? Oder heisst es das die Homo-Ehe nur gibt wenn beiden staatsangehörige sind die Homo-Ehe anerkennen ?

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Antwort #5 - 05.08.2017 um 22:59:06
 
Xavier1978 schrieb am 05.08.2017 um 22:43:05:
wird die OLG dann die Befreiiung davon aussprechen ?


Ja, sollte das OLG nach einer vermutlichen Urkundenprüfung machen
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Alacrity
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Antwort #6 - 06.08.2017 um 12:41:35
 
deerhunter schrieb am 05.08.2017 um 08:03:46:
Da die Homoehe nun per Gesetz in Deutschland erlaubt ist, wird es auch ein EFZ geben.

Nein. Der philippinische Partner braucht weiterhin nur dann ein EFZ (bzw. die Befreiung), wenn er hetero ist.
Zitat:
Dem § 1309 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die eine
gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen und de-
ren Heimatstaat die Eingehung einer gleichge-
schlechtlichen Ehe nicht vorsieht.“
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Antwort #7 - 06.08.2017 um 13:41:34
 
Alacrity schrieb am 06.08.2017 um 12:41:35:
Der philippinische Partner braucht weiterhin nur dann ein EFZ (bzw. die Befreiung), wenn er hetero ist.


Ist das keine Diskriminierung eines Heteros? Gilt das tatsächlich auch nach dem ganz neuen Gesetz über die "Homoehe"?
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Antwort #8 - 06.08.2017 um 13:43:46
 
Könnte man besser nachvollziehen und ggf. wohl beantworten, wenn für das Zitat eine Quelle angegeben wäre...

Gruß
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Antwort #9 - 06.08.2017 um 13:55:56
 
Holzer schrieb am 06.08.2017 um 13:41:34:
Ist das keine Diskriminierung eines Heteros? Gilt das tatsächlich auch nach dem ganz neuen Gesetz über die "Homoehe"?


Wenn also der betroffene Ausländer aufgrund des Heimatsrechtes keine homosexuelle Ehe/Partnerschaft eingehen kann, dann braucht er keine Befreiung. Aber wenn er aus einem Land kommt in dem eine Homoehe eingegangen werden kann, braucht er eine Befreiung?

Die Gesetzesbegründung ist auch ziemlich schwach:
Zitat:
Da viele Staaten noch keine gleichgeschlechtliche Ehe kennen und auch beim Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft häufig kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, wird im Falle der gleichgeschlechtlichen Ehe eine Ausnahme gemacht. Nichtsdestotrotz müssen Eheschließende nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes ihren Personenstand und damit ihre Ledigkeit durch öffentliche Urkunden nachweisen


§ 1309 II gibt es ja gerade weil es Staaten gibt, die selbst bei heterosexuellen Paaren kein Ehefähigkeitszeugnis erteilen.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806665.pdf
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 06.08.2017 um 14:13:38
 
Alacrity schrieb am 06.08.2017 um 12:41:35:
Nein. Der philippinische Partner braucht weiterhin nur dann ein EFZ (bzw. die Befreiung), wenn er hetero ist.



Das ist Quatsch.

Der neue Absatz 3 regelt nur die Nichtanwendug des Absatzes 1.
Der Absatz 2, welcher die Befreiung regelt gilt zukünftig auch für homosexuelle Ehen.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #11 - 06.08.2017 um 14:22:03
 
ronny schrieb am 06.08.2017 um 14:13:38:
Der Absatz 2, welcher die Befreiung regelt gilt zukünftig auch für homosexuelle Ehen.

Abs. 2 bezieht sich auf Abs. 1

Zitat:
(2) Von dem Erfordernis nach Absatz 1 Satz 1 kann der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, seinen Sitz hat, Befreiung erteilen. [...]


Da es aber aufgrund von Abs. 3 kein Erfordernis gibt, wenn man kein Ehefähigkeitszeugnis beibringen kann, fällt kein Homosexueller Ausländer unter Abs. 2.

Es wird kein Befreiungsverfahren für diese Gruppe geben.
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Antwort #12 - 06.08.2017 um 14:26:02
 
Aras schrieb am 06.08.2017 um 14:22:03:
Es wird kein Befreiungsverfahren für diese Gruppe geben.


Ich dachte das neue Gesetz sollte für eine 100% Gleichstellung sorgen  Cool
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Antwort #13 - 06.08.2017 um 14:28:34
 
Manche sind halt gleicher als gleich  Cool
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Antwort #14 - 06.08.2017 um 14:34:51
 
§ 1309 Abs 1 BGB schreibt vor, dass Ausländer, die in Deutschland eine Ehe eingehen wollen ein EFZ vorlegen müssen.
Aber nur sehr wenige Länder stellen so ein EFZ aus, deswegen regelt der Abs 2, dass der Präsident des OLG eine Befreiung erteilen kann.

Beim Lebenspartnerschaftsgesetz hatte man gleich auf das EFZ verzichtet.

Beim Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017 heißt es dann eben: Zitat:
Dem § 1309 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die eine
gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen und de-
ren Heimatstaat die Eingehung einer gleichge-
schlechtlichen Ehe nicht vorsieht.“

Quelle ist hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@...

Also bleibt es für Bürger der Philippinen dabei, dass sie nur dann ein EFZ, bzw. die Befreiung, weil die Philippinen kein EFZ ausstellen, brauchen, wenn sie Heteros sind. Homos brauchen das Prozedere weiterhin nicht durchlaufen, es genügt eine einfache Ledigkeitsbescheinigung (CENOMAR), egal ob für Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder für die gleichgeschlechtliche Ehe.
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