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Ausländerbehörde (Gelesen: 7.812 mal)
Themen Beschreibung: Was soll ich tun?
SimoneNacer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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03.08.2017 um 21:40:57
 
Hallo Smiley

War immer eigentlich mitleserin und habe mich jetzt registriert weil ich Hilfe benötige.

Ich bin seit 30.6.17 mit meinem Mann Algerier verheiratet. Er hatte vor ca 2 Wochen den Termin zur Familienzusammenführung.
Er hat alle Papiere abgegeben und die 6 oder 7 Fragen die gestellt wurden beantwortet.
Heute musste ich zur Ausländerbehörde.
Muss dazu sagen ich bin Deutsche Staatsbürgerin und hab noch nie in Algerien gelebt kannt auch die Sprache nicht usw. Ich habe keine Kinder.  Ich beziehe momentan Hatz4.
Hatte alle meine Papiere mit
-mievertrag
-dt heiratsurkunde
-bestätigung  krankenversicherung
-scheidungspapier

Nur eben Arbeitsvertarg nicht nur das vom Jobcenter.
Als mich der nette her fragte ob ich arbeite sagte ich momentan nicht bin aber natürlich auf der Suche.  Er sagte es kann ein Problem werden und er denkt nicht das es klappen wird weil der LU nicht gesichert ist. Ich wies ihn auf Paragraph 28 hin. Er sagte trotzdem muss ich eine Arbeit haben weil es nicht geht das er hier dann auch Hartz4 beantragt.
Als ich angefangen habe zu heulen hat er mir gesagt er schickt die Papiere zur Botschaft. Mehr kann er nicht machen.

Als ich fragte ob er was dagegen hat das mein Mann kommt sagte er das er das nicht zu bestimmen hat. Er hat sich slles kopiert aich das vom Jobcenter. Das wars.

Wie geht es jetzt weiter und was soll ich glauben?
Muss sich die Dt botschaft nicht an Deutsche Gesetze halten?
Bin total fertig Griesgrämig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.08.2017 um 22:26:17
 
LU braucht bei FZF zu deutschen nicht gesichert sein. Auch kann dein Mann hier dann Hartz4 beziehen. Das Gesetz ist da klar und eindeutig. Die Rechtsprechung ebenso.

Wenn es wegen fehlendem LU abgelehnt wird Anwalt nehmen und erfolgreich dagegen klagen. Aber soweit wird es nicht kommen.

Warum der Sachbearbeiter in der ABH so einen Unsinn sagt kann ich nicht nachvollziehen.
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SimoneNacer
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Antwort #2 - 03.08.2017 um 22:55:05
 
Danke für die Antwort. Dann müsste ich ja eigentlich auf der sicheren Seite sein.

Dieser Mitarbeiter hat mich heute total verunsichert
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Antwort #3 - 03.08.2017 um 23:57:59
 
Wenn bei uns eine Nichtzustimmung mit dieser Begründung eingehen würde, dann würden wir selbst darauf hinweisen, dass der LU hier irrelevant ist und bitten die Entscheidung zu überprüfen.

Das ist der angenehme Teil der Zwei-Behörden-Entscheidung: Wenn eine von beiden eine falsche Auffassung hat und das untereinander kommuniziert wird, dann kann die andere Behörde auf den Fehler hinweisen.
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Antwort #4 - 04.08.2017 um 01:14:19
 
Darauf, dass die AV da klar Stellung bezieht und auf den eindeutigen Fehler hinweist würde ich mich nicht verlassen. Auch die anderen Dokumente werden teilweise unberechtigt eingefordert.
Auf jeden Fall nur schriftlich mit der ABH kommunizieren,  auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen verweisen, in Kopie an den Leiter der ABH. Wobei ich mir vor stellen kann, dass solche faulen Tricks sogar auf Weisung dessen oder zumindest Billigung geschehen. Die gleichen Spielchen hat die ABH bei mir auch versucht. Mit dem " aus versehen verschickten standard Schreiben " hat das nichts mehr zu tun. Du bist auf jeden Fall im Recht - lass dich nicht unterkriegen.
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SimoneNacer
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Antwort #5 - 04.08.2017 um 01:27:26
 
Danke. Ihr macht mir Mut. Ich warte jetzt mal ab. Mal sehen was auf mich zu kommt. Ich würde mich falls ich hilfe brauche nochmal melden
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Antwort #6 - 04.08.2017 um 01:54:03
 
frog schrieb am 04.08.2017 um 01:14:19:
Darauf, dass die AV da klar Stellung bezieht und auf den eindeutigen Fehler hinweist würde ich mich nicht verlassen. 

Sollst Du ja auch nicht.

Aber aufgrund Deiner negativen Erfahrungen anderen einzureden, dass es anders nicht geht, ist keine gute, vor allem keine begründete Idee.
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Antwort #7 - 04.08.2017 um 08:07:29
 
Ich schätzte deine Beiträge sehr - ich lese hier schon seit knapp zwei Jahren mit - da sie stets kompetent, fundiert und nachvollziehbar sind. Zudem opferst du noch deine Freizeit um hier im Forum Ratschläge zu geben. Wenn jeder MA der AV / ABH sich sowie du verhalten wurde, gäbe es hier deutlich weniger Posts. Die Realität ist leider ganz anders. Du lässt ja auch immer mal durchblicken welche Dinge dir schon begegnet sind...

Im vorliegenden Fall wird die TE ganz offenbar schikaniert weil sie H4 bezieht - selbst nach Hinweis auf Rechtsgrundlage. Auch bei den geforderten Unterlagen sehe ich einen Verstoß gegen BDSG. Ich toleriere solches Verhalten der ABH nicht. Auch in meinem Fall war es ähnlich und mit Schriftverkehr an die entsprechenden Stellen in Kopie war die Sache schnell gelöst. Kurzum: ich wurde schriftlich auf die Aussage des MA antworten und die Sache nicht unkommentiert stehen lassen. Was z.B. wenn der MA der AV genau so denkt oder den Ablehnungsgrund nicht   hinterfragt?
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Antwort #8 - 04.08.2017 um 10:46:52
 
frog schrieb am 04.08.2017 um 08:07:29:
Ich toleriere solches Verhalten der ABH nicht.

Du musst es nicht tolerieren. Trotzdem ist das nicht der Standard und erst recht keine Schikane.
Und was bitte wäre ein Verstoss gegen das BDSG?

Lass bitte die Kirche im Dorf.
Die TS und ihr Mann sind gerade mal 5 Wochen verheiratet und beginnen jetzt ihren FZF-Marathon.
Da musst du bitte nicht schon beginnen, die Kanonen für die Spatzen zu laden.
Ärgerlich
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SimoneNacer
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Antwort #9 - 04.08.2017 um 12:41:11
 
Also soll ich jetzt einfach erstmal abwarten? Oder wie sollte meine Reaktion jetzt sein?
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frog
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Antwort #10 - 04.08.2017 um 12:54:23
 
Muss jeder für sich entscheiden. Aber die Aussage des MA der ABH zeigt doch deutlich eine entsprechende Gesinnung.
Bzgl. der geforderten Unterlagen verweise ich mal auf §4 Abs. 1 und ggf. §3a BDSG. Sollte dir eigentlich bekannt sein, da diese Fragen hier regelmäßig auftauchen.
AV und ABH erwarten von Antragsteller und Ehegatten /  -gattin auch, dass sich an entsprechende Gesetze gehalten wird (und "schenken" einem nichts) im Rahmen der FZF. Ich erwarte das von meinem Gegenüber auch - ist das verwerflich? Ach ja, Verfehlungen der Behörden-Mitarbeiter sind ja Kavaliersdelikte... Augenrollen
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Antwort #11 - 04.08.2017 um 13:10:39
 
SimoneNacer schrieb am 03.08.2017 um 21:40:57:
Als ich angefangen habe zu heulen hat er mir gesagt er schickt die Papiere zur Botschaft. Mehr kann er nicht machen.

Das war heute. Bitte warte jetzt erstmal ab.
Die ABH schickt die Unterlagen doch zur Botschaft. Mehr geht zunächst nicht.

SimoneNacer schrieb am 03.08.2017 um 21:40:57:
Als ich fragte ob er was dagegen hat das mein Mann kommt sagte er das er das nicht zu bestimmen hat.

Auch diese Aussage ist richtig.

SimoneNacer schrieb am 03.08.2017 um 21:40:57:
Muss sich die Dt botschaft nicht an Deutsche Gesetze halten?

Doch, und das wird sie auch tun.
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Antwort #12 - 04.08.2017 um 13:20:21
 
@frog
SimoneNacer schrieb am 03.08.2017 um 21:40:57:
Hatte alle meine Papiere mit
-mievertrag
-dt heiratsurkunde
-bestätigungkrankenversicherung
-scheidungspapier


Was ist davon deiner Meinung nach unnötig oder unerlaubt?
Und was weist deutlich auf die *Gesinnung* des Mitarbeiters hin?---- eine falsche mündliche Aussage?
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Antwort #13 - 04.08.2017 um 13:54:32
 
KV zählt zur Sicherung des LU. Somit irrelevant. Die Ehe in D registrieren zu lassen nur um eine deutsche Eheurkunde zu bekommen ist mWn nicht notwendig. Eine Urkunde (ggf. Mit Legalisation / Apostille) muss ja schon mit dem Antrag vorgelegt werden bei der AV.
Mietvertrag allenfalls wenn die ABH mit drohender Obdachlosigkeit kommt.  Scheidungspapier - weiss nicht was gemeint ist damit.

Das klingt nicht nach einer Falschaussage des MA sondern um bewusst die TE zu schikanieren: bekomnst du H4 bist du nichts und dann noch jemand herholen für den der Staat auch noch zahlen soll, sowas brauchen wir nicht in D.
Es wäre vollkommen legitim und akzeptabel wenn sich ein MA mal vertut und dann, wenn man ihn darauf hinweist, sich entschuldigt und ggf. Mal einen Blick in die Rechtsvorschrift wirft auf die man ihn hingewiesen hat. Fehler passieren.
Im vorliegenden Fall war das aber wohl anders und die TE wurde niedergemacht bis sie in Tränen ausbrach. Da war wohl ein Choleriker am Werk...
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Antwort #14 - 04.08.2017 um 14:56:10
 
frog schrieb am 04.08.2017 um 13:54:32:
Das klingt nicht nach einer Falschaussage des MA sondern um bewusst die TE zu schikanieren:

Du machst Deine eigenen Erfahrungen und Deine Interpretation von Aussagen zum Handlungsmaßstab für andere - das passt nicht.

Behördenmitarbeiter sind, ob sie nun hier im Forum (aktiv oder passiv) sind oder auch ohne dieses Forum unterwegs sind, in der übergroßen Mehrzahl der Fälle korrekt und handeln auch so.

Fehler passieren. Unkenntnis trifft man.
Anders bräuchte es dieses Forum nicht.

"Bewusste Schikane" ist eine Unterstellung, die Dich nicht schmückt.

Wie wäre es mit etwas mehr Zurückhaltung?


@TS:
Warte zunächst mal ab und melde Dich wieder, wenn Du neue Informationen hast.
Mehr ist derzeit nicht sinnvoll.
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