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Antrag auf eine AE nach Erhalt eines Visums zur FZF (Gelesen: 1.855 mal)
Shaani
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25.07.2017 um 14:28:34
 
Mein Mann hat sein Visum zur FZF erhalten und ist am 16.06.17 eingereist! Wir haben von der Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthsltserlsubnis erhalten.

In dem Antrag gibt es 2 Fragen die ich nicht verstehe;

Nr. 18 Rückkehrbereechtigung (nach) und (gültig bis)
Nr.33 ganz unten auf der letzten Seite des Antrages möchten die wissen für wie lange man die AE beantragen möchte?

Was muss man da schreiben.?

Hat jemand Erfahrung mit diesem Antrag ?
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deerhunter
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Antwort #1 - 25.07.2017 um 14:30:25
 
Shaani schrieb am 25.07.2017 um 14:28:34:
Nr.33 ganz unten auf der letzten Seite des Antrages möchten die wissen für wie lange man die AE beantragen möchte?


3 Jahre rein schreiben
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Aras
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Antwort #2 - 25.07.2017 um 14:32:47
 
Kenne das Formular nicht, klingt aber eher wie das alte Formular für nationale Visa.

Aber Nr. 18 ist für Personen gedacht die bereits in einem anderen Land als Ausländer rechtmäßig gelebt haben. Also bspw. Afghane mit Aufenthaltserlaubnis für den Iran. Wenn er in seiner Heimat gelebt hat, dann einfach durchstreichen.

Bei Nr. 33 würde ich einfach "3 Jahre" schreiben Durchgedreht
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #3 - 25.07.2017 um 14:32:52
 
Nr. 18 kenne ich so nicht, würde ich frei lassen.

Nr 33 : 3 Jahre. Grund: die Ersterteilung der AE nach FZF-Visum soll in der Regel 3 Jahre erfolgen. Das weiß normal auch die ABH.
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reinhard
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Antwort #4 - 25.07.2017 um 14:39:07
 
Außerdem ist das Formular nichts Heiliges.

Ihr geht ja zu einem Termin bei der Ausländerbehörde, da nehmt Ihr das ausgefüllte oder teil-ausgefüllte Formular mit. Dann macht Ihr dort alles zuende, fehlerhafte Eintragungen werden einfach durchgestrichen und das "Richtige" draufgeschrieben.
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Shaani
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Antwort #5 - 25.07.2017 um 14:42:01
 
Aras schrieb am 25.07.2017 um 14:32:47:
Kenne das Formular nicht, klingt aber eher wie das alte Formular für nationale Visa.


Ja es ist ein Formular für nationales Visum.

Zum rest: super vielen dank aras

Ich weiß nicht, ob du fich noch an meinen Fall erinnern kannst aber es hat alles rechtzeitig geklappt, mein Mann konnte rechtzeitig zur Geburt unserer Tochter einreisen, aber ohne einreichen einer Petition beim Bundestag hätte es nicht funktioniert, Smiley)
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Shaani
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Antwort #6 - 25.07.2017 um 14:43:16
 
okatomy schrieb am 25.07.2017 um 14:32:52:
Nr. 18 kenne ich so nicht, würde ich frei lassen.

Nr 33 : 3 Jahre. Grund: die Ersterteilung der AE nach FZF-Visum soll in der Regel 3 Jahre erfolgen. Das weiß normal auch die ABH.


Ok super, vielen Dank werde ich so rein schreiben Smiley
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Shaani
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Antwort #7 - 25.07.2017 um 14:44:24
 
reinhard schrieb am 25.07.2017 um 14:39:07:
Außerdem ist das Formular nichts Heiliges.

Ihr geht ja zu einem Termin bei der Ausländerbehörde, da nehmt Ihr das ausgefüllte oder teil-ausgefüllte Formular mit. Dann macht Ihr dort alles zuende, fehlerhafte Eintragungen werden einfach durchgestrichen und das "Richtige" draufgeschrieben.


Dann ist ja gut, weil manche Fragen finde ich sehr komisch und ich möchte nix falsches schreiben!
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Shaani
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Antwort #8 - 25.07.2017 um 14:47:25
 
Kriegt man bei dem Termin zur Antragsabgabe eine Fiktionsbescheinigung oder irgendwas vorläufiges schriftliches? Denn bis der Antrag bearbeitet wird und er einen Aufenthaltstitel (Karte) kriegt dauert es doch vestimmt einige Wochen?

Das Visum geht ja nur 3 Monate?
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okatomy
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Antwort #9 - 25.07.2017 um 14:52:08
 
Deshalb soll man den Antrag ja auch alsbald nach Einreise stellen.

Aber ja es gibt eine Bescheinigung und bis der Antrag beschieden wurde gilt der Aufenthalt weiter als legal. Mach dir nicht so viele Gedanken, das klappt schon.
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Shaani
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Antwort #10 - 26.07.2017 um 10:02:23
 
okatomy schrieb am 25.07.2017 um 14:52:08:
Deshalb soll man den Antrag ja auch alsbald nach Einreise stellen.

Aber ja es gibt eine Bescheinigung und bis der Antrag beschieden wurde gilt der Aufenthalt weiter als legal. Mach dir nicht so viele Gedanken, das klappt schon.


Ja, ich bin ja direkt nach Einreise meines Mannes zur Ausländerbehörde, dort hat man mir den Antrag mitgegeben
und meinte ich soll nach 4 - 5 Wochen mit dem Antrag und den geforderten Unterlagen wieder kommen, da man mindestens 4 Wochen benötigt,um die Visaunterlagen meines Mannes einzuholen!

Super, das man eine Bescheinigung kriegt, dann ist ja alles gut:) Danke dir  Smiley
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