Danke für die schnellen Antworten.
Was uns hier komisch vorkommt:
a) Wir hatten bereits drei Jahre einen elektronischen Aufenthaltstitel, der auf den deutschen Familiennamen ausgestellt war.
b) Auf der Seite der deutschen Botschaft in Algier wird genau dieses Szenario beschrieben (4. Abschnitt):
http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/04/Konsularischer__Service/Seite...Zitat:
"Diese hinkende Namensführung (d. h. abweichende Namensführung zwischen zwei Rechtsgebieten) kann unter Umständen zu Schwierigkeiten bei Reisen zwischen Algerien und Deutschland führen (z. B. algerischer Reisepass lautet auf den Geburtsnamen, deutscher Aufenthaltstitel auf den Familiennamen nach deutschem Recht), auch in anderen Fällen ist mit Problemen zu rechnen. Dessen sollten Sie sich unbedingt bewusst sein, wenn Sie eine Ehenamenserklärung abgeben, die zu einer hinkenden Namensführung führt."
3) In der Verwaltungsverordnung steht das "Verheiraten" nur unter der Rubrik Etiketten und Zusatzblätter, erstere gibt es nicht mehr, und letztere sehe ich nicht, wo man die bei einem elektronischen Aufenthaltstitel mit Plastikkarte noch braucht.
In dem Kontext hilft es natürlich auch nicht sonderlich, dass die letzte zugreifbare Version der Verwaltungsverordnung aus dem Jahre 2009 (und damit vor dem elektronischen Aufenthaltstitel) stammt.
Wenn der Familienname des Passes verwendet werden muß, sollte das ja auch irgendwo stehen. Die Frage ist bloß wo?