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FZF Eritrea, kirchliche Heiratsurkunde (Gelesen: 1.502 mal)
Apfelbaumbesitzer
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Eritrea, kirchliche Heiratsurkunde
18.07.2017 um 16:22:12
 
Guten Tag,
ich bin neu hier. Danke, dass ich hier fragen darf.

Ein Mann aus Eritrea bekam 2015 Flüchtlingsanerkennung in Deutschland.
Seine nationale ID-Karte wurde nicht anerkennt und er hat den Vermerk „Personalien laut eigener Angabe“ in seinem AUfenthaltstitel.
Innerhalb der 3-Monats-Frist haben wir (privilegierten) Familiennachzug beantragt.

Seine Frau und seine drei Kinder sind in Äthiopien.
Visumantrag wurde in der Deutschen Botschaft Addis Ababa gestellt.
DNA-Test wurde angefordert. Ergebnis: Vater ist der Vater, Mutter ist die Mutter und alle Kinder sind Kinder der beiden Eltern.

Anfrage durch die Botschaft bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde war vor zwei Wochen, Antwort war „keine Bendenken, die können kommen“.

Nun kommt etwas neues:
Die kirchliche Heiratsurkunde mit Fotos und Stempeln (liegt im Original vor, ebenso wie die Ausweise -ID-cards- beider Eheleute) reicht nicht.
Die Botschaft fordert nun eine Registernummer der Behörde in Eritrea für die Heirat.

„Sollte die Registrierung der Eheschließung nicht vorgelegt werden, müssten die Anträge mangels Rechtsgrundlage abgelehnt werden.“


Alle Mitglieder der Familie sind aus Eritrea geflüchtet und können deshalb keine eritreischen Amtshandlungen in Anspruch nehmen.

Die Familie ist christlich-orthodoxen Glaubens und kommt aus einem ländlichen Landesteil. Dort werden Heiraten durch die Kirche beurkundet und der Staat wird nicht beteiligt.

Frage:
Kann die Registernummer doch irgendwie erlangt werden?
Oder kann man der Botschaft klarmachen, dass sie unmögliches verlangen?
Nebenfrage: Darf wenigstens das schulpflichtige Kind zum Vater ausreisen, um hier eingeschult zu werden? (Vaterschaft ist ja beiwiesen.)

Die Reihenfolge der Anforderungen der Botschaft lässt befürchten, dass noch mehr kleckerweise nachkommt. Was ist noch an Anforderungen zu erwarten?

Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus danke für Antworten.

Nachtrag
Ich habe eine Beschreibung ziemlich genau für so einen Fall gefunden in einem amtlichen Dokument aus der Schweiz.
Dort wird es so beschrieben:
„Papiere in Eritrea zu bekommen ist nur möglich, wenn eine Person in Eritrea lebt oder wenn sie über eine eritreische  Botschaft  im  Ausland  (Genf)  einen  Auftrag  (power  of  attorney)  Papiere  zu  beschaffen  an  eine  in  Eritrea lebende  Person  (Verwandte)  erstellt.  Solche  Aufträge  können  nur  von  Eritreern  erteilt  werden,  welche  Eritrea unter  normalen  Umständen  verlassen  haben  und  ihre  2  %  Einkommenssteuer  (obligatorisch  für  eritreische Staatsangehörige im Ausland) an die Botschaft bezahlt haben. Für einen Asylbewerber, der aus Eritrea geflüchtet ist oder nie in Eritrea gewohnt hat, der auch keine Familie in Eritrea hat, ist es unmöglich Papiere aus Eritrea zu bekommen.
Können kirchliche Dokumente, wie z.B. ein Taufschein oder Eheschein, vorgelegt werden und erweisen sich die Personendaten als nicht streitig, kann die Entgegennahme einer Erklärung nicht streitiger Angaben (Art. 41 ZGB) geprüft werden.“

Quelle Gemeindeamt Zürich, Schweiz

„Entgegennahme einer Erklärung nicht streitiger Angaben“
Gibt es etwas Entsprechendes auch im deutschen Recht?
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« Zuletzt geändert: 18.07.2017 um 16:34:59 von Apfelbaumbesitzer »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2017 um 17:04:17
 
Es wird voraussichtlich abgelehnt werden. Die Leute gelten als nicht verheiratet.

Du kannst es hier ausführlicher nachlesen:
https://familie.asyl.net/ausserhalb-europas/besonderheiten-einzelner-herkunftsla...

von Hand:
familie.asyl.net
dann: außerhalb Europas / Besonderheiten / Eritrea

Du kannst Dich nochmal an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden. Sie wissen im Grunde, dass man keine Heiratsurkunde bekommt.
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« Zuletzt geändert: 19.07.2017 um 10:43:43 von Daddy » 
Grund: Link geflickt... 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 18.07.2017 um 18:06:06
 
Kenne ich auch so..ohne Registriernummer, keine anerkannte Hochzeit und deshalb kein Visum

Zitat:
Die deutschen Botschaften verlangen zudem auch für den Personenkreis eritreischer Staatsangehöriger zur Durchführung des Familiennachzugs den Nachweis der staatlichen Registrierung der Eheschließung. Dies bedeutet, dass soweit die Ehe in Eritrea standesamtlich geschlossen wurde, die Vorlage der Heiratsurkunde genügt. Bei einer religiösen oder gewohnheitsrechtlichen Eheschließung ist neben dem Nachweis der Eheschließung zudem der gesonderte Nachweis der staatlichen Registrierung zu führen. Dieser Nachweis wird gegenwärtig in allen Fällen des Familiennachzugs (Ehegatten-, Kinder- und Elternnachzug) gefordert.


https://familie.asyl.net/ausserhalb-europas/besonderheiten-einzelner-herkunftsla...
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