Hallo Puckinuss,
Puckinuss schrieb am 18.07.2017 um 13:34:00:er hat Köln damit begründet, dass sein Bruder dort lebt und das Wohnen bei ihm nur eine vorübergehende Lösung wäre.
das habe ich gelesen, nur spricht dieser Umstand nicht wirklich für ihn. Dein Cousin möchte in Bochum studieren, aber 60km (Luftlinie) entfernt bei einem Familienangehörigen wohnen. Das wirkt eher so, als wenn es ihm um das Zusammenleben mit dem Bruder geht und das Studium nur ein vorgeschobener Grund ist.
Und wenn ich das Schreiben der Botschaft richtig deute, hat er bereits 2016 im Visumsverfahren angegeben, beim Bruder wohnen aber in Ilmenau (rund 300km Luftlinie) bzw. Nordhausen (rund 250km Luftlinie) studieren zu wollen. Nicht wirklich glaubhaft, oder?
Zitat:Ansonsten hat er airbnb angegeben und auch erwähnt, dass er mit einigen Studentenwohnheimen oder WG-Bewohnern telefoniert hat. Der Mailverkehr war zwar auch vorhanden, nur hat er diesen Mailverkehr nicht mit beigefügt. Man gab ihm aber auch keine Chance dies nachträglich zu machen.
Dann soll dein Cousin bitte entsprechende Nachweise bei der Botschaft einreichen und remonstrieren. Denn das Fehlen von Nachweisen hat die Botschaft ja u.a. ausdrücklich bemängelt.
Zitat:Kann er sich denn nochmal ein neues visum beantragen, wenn er eine Zulassung für eine andere Stadt +Wohnung findet oder ist diese Ablehnung nun komplett für ganz Deutschland? Bleibt dann also nur noch die
Remonstration?
Das bleibt ganz allein deinem Cousin überlassen.
Viele Grüße
dgstein