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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Liebes i4a-Forum,
Ich hoffe, dass ich hier in diesem Unterforum richtig bin. Mich interessiert die folgende Fragestellung: Sind die sämtlichen Visum-Bearbeitungen vollständing individuell?
Wenn man die Frage bisschen ausbaut: Es ist wohl ja so, dass die Personen, die sich für ein Visum bewerben, sei es für touristische Zwecke, Studium, Arbeit, etc., auch auf rechtliche Aspekte überprüft werden. Also z.B., gibt es Straftaten? Gibt es Schulden? In dem Zielland oder in der Heimat. Dafür werden nach meinem Wissen auch die Erlaubnis von Antragsteller verlangt und sogar erwartet, dass sie solche vertrauenswürdige Angaben selbst vom Anfang an machen. Im Endeffekt soll ja der Sinn davon sein, dass im Vorfeld solche eventuell problematische Sachen festgestellt werden können.
So jetzt kommt das Spannende: Dürfen Behörden solche rechtliche Prüfungen bei weiteren Personen wie den bekannten Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Cousins, usw.) auch durchführen? Wenn diese Familienangehörige überhaupt zur Verfügung stehen, also z.B. in Deutschland oder EU-wohnhaft, oder eingebürgert.
Selbstverständlich gibt es auch Delikte mit dem Gesetz, die wohl an die Extreme gehen können, wobei aber ich mir vorstellen kann, dass dann sehr verschiedene Methodiken zum Einsatz kommen würden. Dies schließe ich aus.
Eine Referenz auf das Gesetzbuch wäre hilfreich und sogar nötig, da es sich um eine Forschungsfrage und um den dargestellten Anwendungsfall handelt, die sich mit der internationalen Datenprivacy beschäftigt.
Interessant wäre auch die Gesetzlage außerhalb von Deutschland bzw. EU. Wie ist es z.B. in den Staaten? Oder in China?
Vielen Dank!
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