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A1-Kenntnissen bei der FZF zumutbar ? (Gelesen: 4.370 mal)
TheNeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.07.2017 um 12:12:10
 
Mann mit Deutscher verheiratet lebt und arbeitet an der Grenze Kamerun-Tschad weit weg (2 Tage Reise) vom Goethe Institut.
der nachster privater Kursangebot in Kamerun ist bei (3-4) Stunde Reise

Die zuständige deutsche Vertretung ist Jaunde(Kamerun)

Ist es Ihm A1-Kenntnisse für FZF zumutbar ?

Wird von Ihm erwartet das er kündigt um ein Sprachkurs besuchen zu können ?

Im Nachbarland Tschad wo er oft arbeitet gibt nur "eingeschränkte" Dienste. Die zuständige deutsche Vertretung ist Jaunde(Kamerun).

Braucht er die A1-Kenntnisse Nachweis wenn er sich in Tschad anmelde und FZF beantragt ?  In Tschad gibt es kein Kursangebot.


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TheNeo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.07.2017 um 12:30:20
 
Ich habe in netz gelesen:

Zitat:
Von diesem Erfordernis, das von den deutschen Auslandsvertretungen konsequent durchgesetzt wird, sieht das Gesetz Ausnahmen vor. So muss der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erbracht werden von Personen, die über einen Hochschulabschluss verfügen und solchen, die aufgrund einer (ärztlich nachgewiesenen) körperlichen oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, den Sprachtest zu bestehen.


Stimmt es ?
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Antwort #2 - 11.07.2017 um 12:52:41
 
Ist der Mann behindert? Ist der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt, spricht er fließend englisch, dass er in seinem beruf in eines entsprechenden englischsprachigen Firma anfangen könnte?

Warum lernt der "Ausländer" nicht mit seiner Frau Deutsch, wenn Sie zusammen dort leben oder online zusammen? Dann geht es kurz für die Prüfung in das GI! A1 ist ja nun keine Wissenschaft

So einfach wird man nicht drum herum kommen

TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 12:12:10:
Wird von Ihm erwartet das er kündigt um ein Sprachkurs besuchen zu können ?


Er wird ja auch kündigen, wenn er nach Deutschland will...also warum nicht schon früher. A1 ist eine der Säulen des FZF
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Antwort #3 - 11.07.2017 um 12:54:02
 
TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 12:12:10:
Wird von Ihm erwartet das er kündigt um ein Sprachkurs besuchen zu können ?

Wenn er nach Deutschland kommen will (wozu sonst brauchte er den Sprachkurs ?), muss er doch auch kündigen.
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Antwort #4 - 11.07.2017 um 13:17:13
 
deerhunter schrieb am 11.07.2017 um 12:52:41:
Ist der Mann behindert? Ist der Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt, spricht er fließend englisch, dass er in seinem beruf in eines entsprechenden englischsprachigen Firma anfangen könnte?

Er spricht kein Deustch aber Französich. Ich glaube nicht dass es damit arbeiten kann.

Zitat:
Warum lernt der "Ausländer" nicht mit seiner Frau Deutsch, wenn Sie zusammen dort leben oder online zusammen? Dann geht es kurz für die Prüfung in das GI! A1 ist ja nun keine Wissenschaft

So einfach wird man nicht drum herum kommen


Seine frau ist seit ein paar woche hier in Dland zurück. Es geht nicht un die A1 an sich aber dass die Kursangebot von seinem Wohnort weit weg sind sonst würde er sie machen

Zitat:
Er wird ja auch kündigen, wenn er nach Deutschland will...also warum nicht schon früher. A1 ist eine der Säulen des FZF

Ja sowieso muss er es tun. Er möchte aber nicht "nur" wegen die Kurse machen und dann die 3 Monate Wartezeit bis zum Visaausgabe. Das wäre ungefähr 2-3 Monate Kurse + 3 Monat Warten  Monate, warten ohne nix tun können. An seiner Stelle finde ich auch bisschen viel.

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Antwort #5 - 11.07.2017 um 13:20:25
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2017 um 12:54:02:
Wenn er nach Deutschland kommen will (wozu sonst brauchte er den Sprachkurs ?), muss er doch auch kündigen.


Er möchte einfach nicht zu hause "hängen" 2-3 Tage für jeweils 90 minute die Woche zum Deutschkurs und danach 3 Monate auf der Antwort der deutscher Botschaft warten.

Ich finde es auch langweilig ungefähr 5-6 monate seines lebens so zu verbringen
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Antwort #6 - 11.07.2017 um 13:25:24
 
TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 13:17:13:
Er spricht kein Deustch aber Französich. Ich glaube nicht dass es damit arbeiten kann. 


Das glaube ich auch nicht, deshalb A1

TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 13:17:13:
Seine frau ist seit ein paar woche hier in Dland zurück. Es geht nicht un die A1 an sich aber dass die Kursangebot von seinem Wohnort weit weg sind sonst würde er sie machen


Ist meist so...die Frau eines Bekannten musste auch für 3 Monate über 1000 km fliegen und ort vor Ort Wohnung nehmen, um A1 zu machen! Auch Sie ist "Wissenschaftlerin" trotzdem wurde A1 gefordert! Also weite Wege sind nicht ungewöhnlich!

TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 13:17:13:
Ja sowieso muss er es tun. Er möchte aber nicht "nur" wegen die Kurse machen und dann die 3 Monate Wartezeit bis zum Visaausgabe. Das wäre ungefähr 2-3 Monate Kurse + 3 Monat WartenMonate, warten ohne nix tun können. An seiner Stelle finde ich auch bisschen viel.


So läuft es aber für ein FZF....viele warten über 1 Jahr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.07.2017 um 13:30:26
 
deerhunter schrieb am 11.07.2017 um 13:25:24:
So läuft es aber für ein FZF....viele warten über 1 Jahr


Wie ist es für leute bei dem es kein goethe institut in Land bzw wenn die deutsche Vertretung in Nachbarland ist ?
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Antwort #8 - 11.07.2017 um 13:53:46
 
Er kann alleine lernen, über das Internet mit der Ehefrau oder einer sonstigen Person und auch Privatunterricht vor Ort nehmen. Irgendeine Möglichkeit gibt es da sicher, zur Not mit Buch + CD.
Nur die Prüfung muss dann bei einer zugelassenen Einrichtung abgelegt werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 11.07.2017 um 14:07:41
 
Obst88 schrieb am 11.07.2017 um 13:53:46:
Er kann alleine lernen, über das Internet mit der Ehefrau oder einer sonstigen Person und auch Privatunterricht vor Ort nehmen. Irgendeine Möglichkeit gibt es da sicher, zur Not mit Buch + CD.
Nur die Prüfung muss dann bei einer zugelassenen Einrichtung abgelegt werden.


Wir reden hier von eine region an der grenze zu Tschad wo die deutsche Botschaft wegen Boko Haram eine Reisewarnung ausgegeben hat. Internet ist nicht stabil genug.
Zur Not mit Buch und CD ? Bitte selbst hierzulande schaffen die wenige ausländer.

Ich habe diese Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Annette Groth,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE gelesesn .

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712780.pdf

Zitat:
[...] Vor diesem Hintergrund wurden die Auslandsvertretungen angewiesen, ab so-
fort bei Vorliegen der übrigen Erteilungsvoraussetzungen das Visum auch dann
zu erteilen, wenn der nicht Deutsch sprechende ausländische Ehegatte glaubhaft
machen kann, dass ihm der Erwerb von Sprachkenntnissen von vornherein
nicht zumutbar war oder er sich zumindest ein Jahr lang in zumutbarer Weise
um den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse bemüht hat. Wie die Bemü-
hungen nachzuweisen sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls
ab. Entscheidend ist, ob ernsthafte und nachhaltige Lernanstrengungen plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden können. Hierbei sollen auch die persönliche Situation des Antragstellers (z. B. Krankheit oder anderweitige Un-
abkömmlichkeit) sowie die besonderen Umstände im Herkunftsland (Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit) berücksichtigt werden.

Davon, dass die Bemühungen zum Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, ist dann auszugehen, wenn Sprachkurse im betreffenden Land nicht
angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko ver-
bunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen
. In diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden. [...]


Nach dem lesen bin ich von der Meinung der Mann hat nix zu verlieren, wenn das Visum beantragt ohne Sprachnachweis. Er soll in details erklären warum es für ihn nicht zumutbar A1 deutsch zu lernnen

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Antwort #10 - 11.07.2017 um 14:19:09
 
TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 14:07:41:
Er soll in details erklären warum es für ihn nicht zumutbar A1 deutsch zu lernnen


Sicher, immer probieren.Die AV wird ihm dann die Details erklären warum er kein Visum bekommt. Dann wartet er dann anstatt 6 Monaten eben 12  Cool
Vielleicht hat er ja auch Glück
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Antwort #11 - 11.07.2017 um 14:48:12
 
deerhunter schrieb am 11.07.2017 um 14:19:09:
Sicher, immer probieren.Die AV wird ihm dann die Details erklären warum er kein Visum bekommt. Dann wartet er dann anstatt 6 Monaten eben 12  Cool
Vielleicht hat er ja auch Glück

Glaube ich nicht. Vor allem wenn keine Goethe Institute gibt oder kein Zumutbar Lernangebot gibt.
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Antwort #12 - 12.07.2017 um 11:13:25
 
Beim Goethe-Institut gibt es auch Online-Kurse. Außerdem gibt es Bücher, CDs, DVDs, Apps, Privatlehrer (auch online), etc. Dass es kein Kursangebot gibt, ist leider kein Argument.

Mein Mann hätte es allerdings ausschließlich online nicht geschafft und ich war ihm auch keine gute Hilfe (das geht halt nicht mit jedem Partner gut und außerdem kann ich ihm die deutsche Grammatik nicht erklären). Er hatte letztendlich einen Kurs für 8 Wochen und fast täglich Nachhilfe. Wenn man nicht sonderlich sprachbegabt ist oder jung und voll im Lernen, dann ist das eine größere Herausforderung als ich dachte. Das waren heftige zwei Monate.
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Antwort #13 - 12.07.2017 um 11:26:10
 
TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 14:48:12:
Vor allem wenn keine Goethe Institute gibt oder kein Zumutbar Lernangebot gibt.

Trifft aber in diesen Fall nicht zu.
In Kamerun gibt es Goethe-Institute in Yaunde und in Duala.

https://www.goethe.de/ins/cm/de/spr/kur/gia/all.html
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Antwort #14 - 12.07.2017 um 20:26:46
 
TheNeo schrieb am 11.07.2017 um 14:48:12:
Glaube ich nicht. Vor allem wenn keine Goethe Institute gibt oder kein Zumutbar Lernangebot gibt.


Du hast ja hier gefragt, und alle Antworten sind negativ.

Wenn Du dem Betroffenen Tipps gibst, ein Visum ohne A1-Zertifikat zu beantragen, wäre es fair, wenn Du ihm auch sagst: "Ich als Laie rate dazu, aber alle Exporten im Forum haben einen anderen Rat gegeben. Alle Experten haben geraten, erst das A1-Zertifikat zu machen, erst danach ein Visum zu beantragen."

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