Obst88 schrieb am 11.07.2017 um 13:53:46:Er kann alleine lernen, über das Internet mit der Ehefrau oder einer sonstigen Person und auch Privatunterricht vor Ort nehmen. Irgendeine Möglichkeit gibt es da sicher, zur Not mit Buch + CD.
Nur die Prüfung muss dann bei einer zugelassenen Einrichtung abgelegt werden.
Wir reden hier von eine region an der grenze zu Tschad wo die deutsche Botschaft wegen Boko Haram eine Reisewarnung ausgegeben hat. Internet ist nicht stabil genug.
Zur Not mit Buch und CD ? Bitte selbst hierzulande schaffen die wenige ausländer.
Ich habe diese Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Annette Groth,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE gelesesn .
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712780.pdf Zitat:[...] Vor diesem Hintergrund wurden die Auslandsvertretungen angewiesen, ab so-
fort bei Vorliegen der übrigen Erteilungsvoraussetzungen das Visum auch dann
zu erteilen, wenn der nicht Deutsch sprechende ausländische Ehegatte glaubhaft
machen kann, dass ihm der Erwerb von Sprachkenntnissen von vornherein
nicht zumutbar war oder er sich zumindest ein Jahr lang in zumutbarer Weise
um den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse bemüht hat. Wie die Bemü-
hungen nachzuweisen sind, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls
ab. Entscheidend ist, ob ernsthafte und nachhaltige Lernanstrengungen plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden können. Hierbei sollen auch die persönliche Situation des Antragstellers (z. B. Krankheit oder anderweitige Un-
abkömmlichkeit) sowie die besonderen Umstände im Herkunftsland (Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit) berücksichtigt werden.
Davon, dass die Bemühungen zum Spracherwerb von vornherein nicht zumutbar sind, ist dann auszugehen, wenn Sprachkurse im betreffenden Land nicht
angeboten werden oder deren Besuch mit einem hohen Sicherheitsrisiko ver-
bunden ist und auch sonstige erfolgversprechende Alternativen zum Spracherwerb nicht bestehen. In diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden. [...]
Nach dem lesen bin ich von der Meinung der Mann hat nix zu verlieren, wenn das Visum beantragt ohne Sprachnachweis. Er soll in details erklären warum es für ihn nicht zumutbar
A1 deutsch zu lernnen