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FZF - ABH fordert Unterlagen von mir (Gelesen: 12.072 mal)
KaGe
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Antwort #30 - 16.07.2017 um 17:06:27
 
bitte nimm die Realnamen raus.
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Tomcat47DF
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Antwort #31 - 16.07.2017 um 17:11:50
 
Zitat:
bitte nimm die Realnamen raus.
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Sorry... wusste ich nicht das der meiner Frau und Kinder und meiner auch nicht rein dürfen.

Jetzt gut?
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deerhunter
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Antwort #32 - 16.07.2017 um 17:30:12
 
Tomcat47DF schrieb am 16.07.2017 um 17:11:50:
Sorry... wusste ich nicht das der meiner Frau und Kinder und meiner auch nicht rein dürfen.


Rein darf alles...man sollte allerdings seine Daten nicht überall veröffentlichen  Cool
Ich wünsche dir viel Erfolg, allerdings sehe ich ein paar dicke"Steine" im Weg...sowohl amtlich als auch persönlich!

Zitat:
arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen

Das ist halt ein ganz heißes Eisen! 1 Monat in Arbeit, davor H4! Also die Probezeit hat gerade angefangen....dazu noch zu wenig Verdienst!

Zitat:
Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.

Damit wird ja erstmal nichts werden, da Sie mit Sicherheit erst einen "Integrationskurs" machen muss...also 1 rundes Jahr ohne Arbeit

Zitat:
Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen FrauSie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro.

Du willst mit deiner "alten" Frau, deiner neuen Frau und 2 Kindern gemeinsam eine Wohnung bewohnen?????? Alle teilen sich Bad & Küche??? Was sagt deine "neue" Frau dazu?
Das gibt Mord und Totschlag...Außerdem fehlt dir möglicherweise der amtlich benötigte Wohnraum, da deine Frau mit im Mietvertrag steht und es jederzeit Stress, Streit und damit Wohnungsverlust geben kann!


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KaGe
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Antwort #33 - 16.07.2017 um 17:36:08
 
@deerhunter
Die geschiedene Frau zahlt  seit 2015 die halbe Miete.
Sie wohnt dort nicht.

Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau
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Antwort #34 - 16.07.2017 um 17:41:27
 
So ist es, das Zimmer was meine Frau benötigt, ist ein Raum wo sie noch Sachen zustehen hat die Sie nach und nach zu Ihrem neuen Partner und zukünftigen Ehemann mitnimmt. Mord und Totschlag fällt aus. Hierbei get es nur um finanzielle Hilfe.
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Tomcat47DF
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Antwort #35 - 16.07.2017 um 17:43:46
 
Ich hatte doch nur für Mai hartz IV.  hä?
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deerhunter
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Antwort #36 - 16.07.2017 um 17:43:53
 
KaGe schrieb am 16.07.2017 um 17:36:08:
Die geschiedene Frau zahltseit 2015 die halbe Miete.
Sie wohnt dort nicht



Zitat:
zusammen mit meiner geschiedenen FrauSie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse,


Wie erklärst du dir das????
Die Ex steht im Mietvertrag bis heute, damit kann er rechtlich kaum über die volle Wohnung verfügen! Dazu muss er ihr ein Zimmer überlassen + anteilig Bad & Küche!
81 m2 sind vermutlich 3 Zimmer...wenn man da 1 Zimmer für die Ex abzieht...wird es eng für die Familie!

Ok...sehe jetzt die Änderungen des TE
Dann fallen aber auch in kürze die 50% weg und sind nicht mehr rechenbar...außerdem würde ich mich schnell darum kümmern allein im Mietvertrag zu stehen...könnte sonst irgendwann Probleme geben
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Tomcat47DF
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Antwort #37 - 16.07.2017 um 17:57:48
 
Die 50% fallen weg am 08.08.2018. Ist Hochzeitstermin meiner Exfrau. Und die beiden haben schon eine gemeinsame Wohnung und um diese hier wird es kein Streit geben, weil ihr Zukünftiger in Giessen wohnt und arbeitet.

Wer in Gottes Namen verdient 2.200 Euro netto in Berlin. (Ausgenommen ich als Reservist bei der BW im letzten Jahr) ??????

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Antwort #38 - 16.07.2017 um 18:13:06
 
Tomcat47DF schrieb am 16.07.2017 um 17:57:48:
Die 50% fallen weg am 08.08.2018. Ist Hochzeitstermin meiner Exfrau. Und die beiden haben schon eine gemeinsame Wohnung und um diese hier wird es kein Streit geben, weil ihr Zukünftiger in Giessen wohnt und arbeitet.


Ja, alles toll...aber Fakt ist, dass du keine "alleinige" Wohnung vorweisen kannst! Solange deine Frau mit im Mietvertrag steht, hat Sie Rechte und du kannst nicht alleine über die Wohnung verfügen!

Zitat:
Mieter sind beide Partner

Haben jedoch beide Partner auf Mieterseite den Mietvertrag abgeschlossen, dann ist nur die gemeinsame Kündigung wirksam. In der Regel will jedoch einer der Partner in der Wohnung wohnen bleiben. Dieser hat natürlich kein Interesse an einer Beendigung des Mietvertrags.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/trennung-und-scheidung-was-passiert-mit-dem-ge...

Auch bei der Ex kann etwas schief laufen und dann sind gütliche Änderungen plötzlich nichts mehr wert! Du solltest dringend sehen, dass du alleine im Mietvetrag stehst

Tomcat47DF schrieb am 16.07.2017 um 17:57:48:
Wer in Gottes Namen verdient 2.200 Euro netto in Berlin. (Ausgenommen ich als Reservist bei der BW im letzten Jahr) ??????


Fast alle Berliner die ich kenne und die älter als 30 sind und Frau und 2 Kinder haben...wie sollte man sonst leben?
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Antwort #39 - 16.07.2017 um 18:23:09
 
Die Fett unterlegeten Abschnitte musste ich noch zur Zufriedenstellung meiner Frau einfügen. Obwohl das wohl auch keine Verbesserung zur positiven Entscheidung  bringen wird.

Zitat:
Landesamt für
Bürger und Ordnungsangelegenheiten
Frau Sxxxx
Friedrich-Krause-Ufer 24

13353 Berlin


                                                           Berlin, 16.07.2017


Erklärung zum Visumsanträgen  / GeschZ. IV xxxxx 0170xxxxxxxx



Sehr geehrte Frau xxxx,

anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen zur Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung für meine Frau Nataliia xxxxx und ihren beiden Kindern, Aleksander und Danila xxxxx, mit der Bitte dem Antrag zuzustimmen, damit die Auslandsvertretung in Moskau die Visa ausstellen kann.

Wie ich Ihnen bereits per Mail mitgeteilt habe, arbeite ich seit Juni 2017 bei der BVG. Im Mai 2017 habe ich ALG II bezogen, da mein Anspruch auf ALG I erloschen war. Von Februar bis Ende April war ich als Busfahrer bei der Firma xxxxxx-xxxxxx OHG eingestellt. Im November 2016 bis Mitte Januar 2017 war ich bei meiner Frau und den Kindern in Saratov. Als beorderter Reservist habe ich ab Januar 2016 bis Ende Oktober 2016, im Rahmen der Flüchtlingshilfe „helfende Hände“ eine 9 monatige Wehrübung absolviert und dort das LaGeSo /Turmstrasse in der Erstaufnahme unterstützt.

Die Wohnung im Baedekerweg 6a bewohne ich seit 2009. Bis 2015, zusammen mit meiner geschiedenen Frau. Sie steht bis zum heutigen Tage im Mietvertrag und zahlt auch anteilig die Hälfte des Mietzinses. Meine geschiedene Frau ist bereit mich bei der Familienzusammenführung zu unterstützen und zahlt, unter der Voraussetzung das ich Ihr ein Zimmer der Wohnung überlasse, weiterhin die Hälfte des Warmmietzinses von 390,00 Euro. Sie selbst wohnt bereits in Gießen mit ihrem zukünftigen Ehemann den Sie am 08.08.2018 ehelichen wird.

Wenn meine Frau und die Kinder in Deutschland sind, werde ich die Lohnsteuerklasse auf Klasse 3 mit 2 Kinderfreibeträgen ändern. Das wird meinen Nettogrundlohn auf 1712,33 Euro erhöhen. Dazu kommen noch Zuschläge für Nacht, Samstags und Feiertagszuschläge sowie Überstunden und weitere Zuschläge. Des Weiteren, besteht dann auch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen und die Kinder erhalten Kindergeld.

Meine Frau möchte ebenfalls arbeiten gehen.

Die Kinder müssen mit Ihrer Mutter nach Deutschland einreisen. Es gibt keine engen Familienangehörigen die gesundheitlich oder beruflich in der Lage sind die Kinder zu versorgen. Der Kindsvater ist Alkoholiker und kümmert sich nicht um die Kinder. Das hat er wohl auch zur Zeit der Partnerschaft mit meiner Frau nicht getan, weil er nie Kinder wollte.
Er hatte einen schlechten Einfluss auf die Kinder. Unterhalt zahlt der Kindsvater auch nicht. Einer Zustimmung zu Ausreise nach Deutschland hat er sofort unterzeichnet.

Ich bin mehr Vater für Aleksander und Danila. Ich liebe  die beiden Jungs und die Jungs lieben mich auch. Denn ich bemühe mich um die Kinder.

Eine Trennung von der Mutter bedeutet eine seelische, emotionale Härte für alle beteiligten.

Ich hoffe, dass durch meine Erklärung die Interessen, Rechte aller Beteiligten, insbesondere der Kinder und Ihre Rechte gemäß Artikel 8 der EMRK (Randnummer 54 des Urteils) berücksichtigt werden. Zusätzlich verweise hierzu noch auf die Entscheidung des VG Berlin mit Urteil vom 01.11.2012 - 22 K 21.11 V sowie §32 Abs. 4 AufenthG.



Mit freundlichen Grüßen



xxxx
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« Zuletzt geändert: 17.07.2017 um 13:52:58 von Tippi » 
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Antwort #40 - 16.07.2017 um 18:23:39
 
@TomCat47DF

schick den Brief erstmal ab.
Es wird sich daraus nicht sofort etwas Entscheidendes ergeben.
Aber hoffe lieber nicht auf eine schnelle positive Antwort.

---------
Wenn deine Exfrau aus dem MV raus ist, zahlst du 2x50%--- das wird schon schwer.
Ob du in der Zeit, bis deine Frau und die Kinder hier sind, Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du im August bei der Wohngeldstelle über eine Schnellberechnung prüfen lassen.

----------------------
@deerhunter
Ist es der russichen Ehefrau hier in D nicht erlaubt, zu arbeiten?
Das mit dem Integrationskurs ist mir klar. Du weißt hoffentlich, wie lange die Wartezeiten in Berlin sind?

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Antwort #41 - 16.07.2017 um 18:32:13
 
Zitat:
Fast alle Berliner die ich kenne und die älter als 30 sind und Frau und 2 Kinder haben...wie sollte man sonst leben?


Aja... aiso... es ist zwar nicht Thema der Diskussion, aber ich möchte dazu nur hinzufügen... a. Das können keine normalen Angestellten sein die du kennst... b. bei Stundenlöhnen von 8,50 bis 15 Euro kommt keiner auf 2.200 Euro netto... und c. mich wundert es dann das doch so viele Familien ergänzend Sozialleistungen erhalten damit Sie über die Runden kommen.
2.200 Euro gehört schon zu den Spitzenverdiener, dazu bedarf es keiner Großen Rechenkünste um Rund 40% Abzüge aufzuschlagen und das Brutto zu errechnen.

----- Zurück zum eigentlichen Thema bitte  Cool
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Antwort #42 - 16.07.2017 um 18:55:45
 
Zitat:
81 m2 sind vermutlich 3 Zimmer


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Antwort #43 - 16.07.2017 um 19:12:18
 
deerhunter kennt eben nur solche Leute. Ist hier jetzt nicht wichtig.
Die Kinder bekämen dann auf jeden Fall Kindergeld, also monatlich 384,- ohne jeden Abzug.
Aber das hilft JETZT noch nicht.
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Antwort #44 - 16.07.2017 um 19:25:26
 
Zitat:
Die Kinder bekämen dann auf jeden Fall Kindergeld, also monatlich 384,- ohne jeden Abzug.
Aber das hilft JETZT noch nicht.


Stimmt... ich habe gehört das dort auch eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen anzusetzen ist.
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