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Familienzusammenführung/Dokumentenprüfung (Gelesen: 1.232 mal)
travler1201
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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09.07.2017 um 08:43:22
 
Hallo miteinander,
ich habe folgende Situation: Ich habe am 01.10.2017 in Kenia geheiratet. Um alle Voraussetzungen so korrekt als möglich zu erfüllen, haben wir uns nach der Homepage der deutschen Botschaft Nairobi gerichtet. Dort stand auch, das die Geburtsurkunde meiner Frau auf echtheit überprüft werden muss. Dies wurde auch erfüllt, indem ich bei meiner Gemeinde 500.-€ hinterlegt habe (ich habe nach der Prüfung 210.-€ zurückbekommen). Wir haben bei der Trauung darauf geachtet das wir eine blaue Trauungsurkunde (international anerkannt) bekommen. Meine Frau hat einen Leitz - Ordner voll mit Dokumenten im Orginal und Kopien bei der Botschaft in Nairobi am 08.05.2017 abgegeben.

Jetzt kam die Mitteilung, das nochmals eine Dokumentenprüfung sein muss.
Kann das sein?
Oder berifft dies die Geburtsurkunde der Tochter (meine Frau hat eine 14 jährige Tochter - alleinerziehend - schriftlich abgelegt und vom Anwalt bestätigt)?
Wie lange kann dass dauern? - Wieder 5 Monate?

Die dafür geforderten 500.-€ wurden wie gefordert (Fr. 07.07.2017) persönlich bei der Botschaft abgegeben.

Vielen Dank schon mal
Ralf
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.07.2017 um 10:01:33
 
travler1201 schrieb am 09.07.2017 um 08:43:22:
Oder berifft dies die Geburtsurkunde der Tochter (meine Frau hat eine 14 jährige Tochter - alleinerziehend - schriftlich abgelegt und vom Anwalt bestätigt)?


Vermutlich ja....wenn hier auch ein Visum gestellt wurde, wird vermutlich die GU der Tochter geprüft!

travler1201 schrieb am 09.07.2017 um 08:43:22:
Wie lange kann dass dauern? - Wieder 5 Monate?


Durchaus möglich....kommt immer auf die Auslastung an
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 09.07.2017 um 10:17:48
 
Im Merkblatt der Botschaft Nairobi steht:

Da die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht mit eigenem Personal
durchführen kann, stützt sie sich auf die Erkundigungen eines Vertrauensanwalts.
Die abschließende Stellungnahme erfolgt durch die Botschaft.
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu sechs Monate betragen.



http://m.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619726/Daten/7373653/Merkblatt_Kenia...
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 09.07.2017 um 10:20:38
 
- Doppelbeitrag gelöscht -
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