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Einbürgerung- Rentenversicherung- bitte um Hilfe!Total verwirrt! (Gelesen: 1.050 mal)
Themen Beschreibung: Total verwirrt! Einbürgerung- bitte um Hilfe!
aeolus
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i4a rocks!


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München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung- Rentenversicherung- bitte um Hilfe!Total verwirrt!
07.07.2017 um 09:04:35
 
Servus miteinander!

In meinem Leben habe ich mich kaum so verwirrt gefühlt, daher bitte um Hilfe. Es geht um meinen Antrag auf Einbürgerung. Kurzer Hintergrund:

Ich komme aus der Türkei. Ich bin im September 2010 nach Deutschland (München) zum Studium gekommen. Ich habe 6 Jahre (4 für Bachelor + 2 für Master) an der TU München studiert. Seit Februar 2016 arbeite ich als fest angestellter bei einem Bauunternehmen. Ich habe meine erste Werkstudententätigkeit während des Studiums im Juli 2012 gehabt-seit diesem Datum habe ich eine Sozialversicherungsnummer (gem. Brief von der deutschen Rentenversicherung) Während des Studiums habe ich bei verschiedenen Baufirmen als Werkstudent gearbeitet -jedoch insgesamt 22 Monate. Mit der Zeit, in der ich als fest angestellter gearbeitet habe ergibt sich eine Summe von 39 Monate.

Ich besitze Seit 17 Monaten eine Blaue Karte.

Nur aus Neugier war ich im Februar 2017 bei der Einbürgerungsbehörde. Da hat die nette Frau meine Uterlagen geprüft und gesagt, dass ich für Einbürgerung beantragen kann. Sie hat mir eine Unterlagenliste gegeben. Mein Termin ist am 25. Juli 2017.

Nachdem ich angefangen habe, die erforderlichen Unterlagen zu sammeln, hat sich die große Verwirrung ergeben. Da in der Liste steht "Nachweise über Zeiten, zu denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind, mit der Angabe der Anzahl über die bisher geleisteten Beitragsmonate"

Dann habe ich angefangen zu recherchieren und ich habe auf diesen "magischen" Wert von 60 Monate gestoßen. Daher kommen meine Fragen (bitte verzeihen Sie mich, wenn diese so dumm sind):
1- Werde ich zur Einbürgerung gem. welchem Absatz StaG beantragen?
2- Muss man wirklich 60 Monate gearbeitet haben? Mir wurde in meinem ersten Termin bei der Einbürgerungsbehörde darüber nichts gesagt.
3- Habe ich eine Chance zur Einbürgerung, mit meinen 39 Monaten oder ist es kaum möglich?

Sorry für den langen, langweiligen Text. Vielen dank im Voraus!
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Dan73
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i4a rocks!


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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.07.2017 um 19:52:04
 
Stell ruhig den Antrag, und gut ist es. Die Mitarbeiterin hat ja einen Termin gegeben. Wenn Du diesen jetzt nicht wahrnimmst, darfst Du wieder halbes Jahr warten. Außerdem sehe ich, du bist auch aus München. Bis die Zusicherung da ist, wirst du eventuell die 60 Monate auch haben.
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