Servus miteinander!
In meinem Leben habe ich mich kaum so verwirrt gefühlt, daher bitte um Hilfe. Es geht um meinen Antrag auf Einbürgerung. Kurzer Hintergrund:
Ich komme aus der Türkei. Ich bin im September 2010 nach Deutschland (München) zum Studium gekommen. Ich habe 6 Jahre (4 für Bachelor + 2 für Master) an der TU München studiert. Seit Februar 2016 arbeite ich als fest angestellter bei einem Bauunternehmen. Ich habe meine erste Werkstudententätigkeit während des Studiums im Juli 2012 gehabt-seit diesem Datum habe ich eine Sozialversicherungsnummer (gem. Brief von der deutschen Rentenversicherung) Während des Studiums habe ich bei verschiedenen Baufirmen als Werkstudent gearbeitet -jedoch insgesamt 22 Monate. Mit der Zeit, in der ich als fest angestellter gearbeitet habe ergibt sich eine Summe von 39 Monate.
Ich besitze Seit 17 Monaten eine Blaue Karte.
Nur aus Neugier war ich im Februar 2017 bei der Einbürgerungsbehörde. Da hat die nette Frau meine Uterlagen geprüft und gesagt, dass ich für Einbürgerung beantragen kann. Sie hat mir eine Unterlagenliste gegeben. Mein Termin ist am 25. Juli 2017.
Nachdem ich angefangen habe, die erforderlichen Unterlagen zu sammeln, hat sich die große Verwirrung ergeben. Da in der Liste steht "
Nachweise über Zeiten, zu denen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt worden sind, mit der Angabe der Anzahl über die bisher geleisteten Beitragsmonate"
Dann habe ich angefangen zu recherchieren und ich habe auf diesen "magischen" Wert von 60 Monate gestoßen. Daher kommen meine Fragen (bitte verzeihen Sie mich, wenn diese so dumm sind):
1- Werde ich zur Einbürgerung gem. welchem Absatz
StaG beantragen?
2- Muss man wirklich 60 Monate gearbeitet haben? Mir wurde in meinem ersten Termin bei der Einbürgerungsbehörde darüber nichts gesagt.
3- Habe ich eine Chance zur Einbürgerung, mit meinen 39 Monaten oder ist es kaum möglich?
Sorry für den langen, langweiligen Text. Vielen dank im Voraus!