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Familienzusammenführung nach Paragraphen 36 abs 2 (Gelesen: 4.120 mal)
Themen Beschreibung: Ich lebe in Marokko hatte einen Antrag gestellt bei der deutschen botschaft auf fzf um meine pflegebedürftige Mutter zu
Musti72
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05.07.2017 um 14:19:04
 
Hallo hab eine frage vielleicht kennt sich jemand aus ?                         Also es ist so ich lebe in Marokko und hatte einen Antrag auf Familienzusammenführung nach Paragraphen 36 abs 2 gestellt es geht mir um meine Mutter die in Deutschland lebt schwerstpflegebeduerftig ist ,mein Vater verstorben ist ,daher lebt meine mutter in ihrer Wohnung allein habe zwar einige Schwestern in Deutschland die aber verheiratet sind und auch Kinder haben die noch zusätzlich arbeiten gehen müssen Miete usw da ich ledig bin wäre ich gerne bereit gewesen nach Deutschland zu reisen um dort meine Mutter zu betreuen und auch zu pflegen was mir verwehrt wurde von der deutschen Botschaft also das nötige Visum dazu eine Pflegekraft wäre keine Ideallösung weil Mutter doch kaum deutsch spricht und vieles mehr und eigentlich alle Vorraussetzungen dafür gegeben sind  nachdem ich den Antrag gestellt hatte muste sich Mutter eine schwere Herz op unterziehen also hinzu kommend bin dadurch sehr verzweifelt auch  Ärgerlich Griesgrämighoffe jemand hat oder kennt sich aus auf antworten wäre ich jeden zutiefst dankbar  !!!!!)
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okatomy
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Antwort #1 - 05.07.2017 um 14:46:02
 
Wenn ich richtig verstanden habe, dann wurde dein Antrag nach §36 Abs 2 ( Härtefall)  abgelehnt?

Das ist wohl einen korrekte Entscheidung denn in Deutschland sind alleinstehende alte pflegebedürftige Frauen keine seltenheit sondern allgegenwärtig, dafür gibt es häusliche Pflege oder je nach Bedarf eine Heimunterbringung.

Es ist also Normalität und damit kein Härtefall.

Dass deine Mutter kaum deutsch spricht ist nicht schlimm, viele hierzulande tätige Pflegekräfte sprechen auch kaum deutsch.
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Mick
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Antwort #2 - 05.07.2017 um 14:55:09
 
Musti72 schrieb am 05.07.2017 um 14:19:04:
auf antworten wäre ich jeden zutiefst 

Auf welche konkrete, rechtliche Frage sollte denn hier
geantwortet werden? Und selbst wenn hier jemand sagen
würde, dass er den Nachzug befürworten würde, brächte
Dir das nichts, rein gar nichts.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Musti72
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Antwort #3 - 05.07.2017 um 17:24:33
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort !                                                 Nach meinen Infos aus dem Internet meine ich ist das so das anerkannte durch( Gutachter)pflegebedürftige ein Anrecht  haben sich von angehoerigen pflegen zu lassen das Befuerworten auch Pflegekassen weil sie dadurch an kosten entlastet werden und sobald jemand Pflege bedürftig wird also auch anerkannt durch die Pflegekassen spricht man von einer besonderen bzw. außergewöhnlichen haerte und somit auf den genannten Paragraphen Anwendung findet
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okatomy
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Antwort #4 - 05.07.2017 um 17:44:56
 
Nein das ist nicht korrekt, eine normale Pflegebedürftigkeit rechtfertigt keine außergewöhnliche Härte.

Es müssen schon ganz besondere Umstände vorliegen damit das durchgeht, Deine Argumente sind aber zur Zeit die Mutter spricht kaum Deutsch, wünscht keine Pflege durch Pflegekraft und die Geschwister wollen auch nicht.

Also damit hast du keine Chance.

Auch müsstest du nachweisen dass der Aufenthalt und Pflage der Mutter nur in Deutschland möglich ist und nicht z.b. bei dir in Marokko.
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Musti72
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Antwort #5 - 05.07.2017 um 18:56:08
 
Das habe ich leider nur nicht erwähnt ,wo Mutter noch konnte hat sie mich in Marokko besucht nur da wären wir bei den nächsten Problem die Ärzte dürfen ihr nich ueber einen längeren Aufenthalt im Ausland die lebenswechtigen Medikamente mitgeben sondern nur begrenzt dazu kommt noch das bestimmte Medikamente nicht von anderen Fabrikaten ersetzt werden dürfen das haben wir hier in Marokko schon erlebt wonach Ihr Medikamente ausgegangen sind und uns kein artzt dieses Medikament aufschreibt und uns bei in Apotheken informiert die uns das bestätigt haben
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okatomy
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Antwort #6 - 05.07.2017 um 19:24:08
 
Wie gesagt eine außergewöhnliche Härte die deinen Nachzug rechtfertigt ist jetzt so erstmal nicht erkennbar. Das Wort "außergewöhnlich" verlangt hier nach sehr besonderen Umständen.

Also was unterscheidet deine Mutter von anderen älteren pflegebedürftigen Frauen die hunderttausendfach in Deutschland leben? Warum ist der Fall außergewöhnlich und dein Nachzug unerlässlich? Damit müsste man argumentieren.

Das Forum hier kann dabei nicht mehr helfen, falls du mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bist, kannst du Rechtsmittel einlegen, also mit einem kompetenten Anwalt gegen die Ablehnung klagen.
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Musti72
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Antwort #7 - 05.07.2017 um 20:02:52
 
Danke Mick viele Grüße zurück !                                                     Es geht mir nur darum zu wissen das ich keinen Anspruch darauf habe nur so für mich ,ich bringe hier auch vieles durcheinander an dieser Stelle moechte ich mich auch an allen Beteiligten entschuldigen!      Jetzt vielleicht dies noch als ablehnungsgrund und an erster Stelle      Sollten sich doch meine Schwestern um Mutter kümmern die kaum Zeit haben weil sie verheiratet sind Kinder haben usw. Das ist mir schon ein wenig unverständlich  Griesgrämig
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Antwort #8 - 05.07.2017 um 20:27:42
 
Musti72 schrieb am 05.07.2017 um 20:02:52:
Sollten sich doch meine Schwestern um Mutter kümmern die kaum Zeit haben weil sie verheiratet sind Kinder haben usw. Das ist mir schon ein wenig unverständlichGriesgrämig


Nein ist es nicht. Wenn die Schwestern nicht wollen, kann man einen Pflegedienst engagieren! Das gibt es in Deutschland!
Ich sehe hier absolut 0 % Chancen für ein Visum oder gar eine AE
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Musti72
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Antwort #9 - 05.07.2017 um 20:34:53
 
Auch an Sie einen vielen Dank erstmal sehr geehrter Herr Okatomy !    Da muss ich Ihnen zugeben das diese Außergewöhnliche haerte für mich sehr wohl gegeben aber rechtens weiß ich das nicht so genau der nachzug zu meiner Mutter ist ja das entscheidende worum es hier für mich geht aus Sorge um ihr wohl ergehen denn wenn ich sie in Deutschland Anrufe sie mir dann sagt sie sei schwer krank und keiner ist da und ihr hilft das trift mich dann schon hart  wie gesagt die Schwestern sind wirklich selber schwer belastet natürlich tun sie trotzdem ihr Möglichstes sie aber dadurch dann ihren Haushalt Arbeit usw vernachlässigen auf der sie angewiesen sind um ihren Lebensunterhalt zu verdienen
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Musti72
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Antwort #10 - 05.07.2017 um 21:26:39
 
An deerhunter , man kann froh sein das man in Deutschland ueberhaupt die Hilfe bekommt von einer Pflegekraft weil man selber dafür nicht die zeit hat zB beruflichen Gründen ,eigene Kinder die auch versorgt werden wollen etc .! Ich aber bin ledig keine Kinder und auch nur solange es diese Situation erfordert sich um Mutter zu kümmern weil man die Liebe Mutter jederzeit verlieren könnte oder den lieben Vater. Eine Pflege Kraft kann auch mit kosten verbunden sein oder Pflegeheim die man nicht erbringen kann angehoerige könnten das ohne Entgelt, auf jeden Fall ist es sehr komplex ein hohes Alter bringt so oder so schwere Zeiten mit sich
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Antwort #11 - 05.07.2017 um 21:58:03
 
Musti72 schrieb am 05.07.2017 um 14:19:04:
ich lebe in Marokko und hatte einen Antrag auf Familienzusammenführung nach Paragraphen 36 abs 2 gestellt 

In Deinem Profil schreibst Du:
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Wozu brauchst Du ein Visum um nach Deutschland einzureisen und hier zu leben ?
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Musti72
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Antwort #12 - 05.07.2017 um 22:40:53
 
Ich bin neu in diesem Forum und habe wirklich sehr viele Schwierigkeiten ueberhaupt bis ich hier gelangt  bin das ,das Absicht war davon kann Mann nicht ausgehen warum ein Visum wenn ich deutsch bin
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Antwort #13 - 06.07.2017 um 05:16:33
 
Musti72 schrieb am 05.07.2017 um 21:26:39:
An deerhunter , man kann froh sein das man in Deutschland ueberhaupt die Hilfe bekommt von einer Pflegekraft weil man selber dafür nicht die zeit hat zB beruflichen Gründen ,eigene Kinder die auch versorgt werden wollen etc .! Ich aber bin ledig keine Kinder und auch nur solange es diese Situation erfordert sich um Mutter zu kümmern weil man die Liebe Mutter jederzeit verlieren könnte oder den lieben Vater. Eine Pflege Kraft kann auch mit kosten verbunden sein oder Pflegeheim die man nicht erbringen kann angehoerige könnten das ohne Entgelt, auf jeden Fall ist es sehr komplex ein hohes Alter bringt so oder so schwere Zeiten mit sich 


Pflege kostet. Erst kommt die Pflegeversicherung auf, dann wenn das nicht ausreicht natürlich die Mutter selbst, anschließend die Kinder. Das deine Geschwister ggf. für die Pflege der Mutter anteilig bezahlen müssen begründet auch keine außergwöhnliche Härte. Viele deutsche Bürger müssen das auch.
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deerhunter
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Antwort #14 - 06.07.2017 um 06:36:08
 
Musti72 schrieb am 05.07.2017 um 21:26:39:
An deerhunter , man kann froh sein das man in Deutschland ueberhaupt die Hilfe bekommt von einer Pflegekraft weil man selber dafür nicht die zeit hat zB beruflichen Gründen ,eigene Kinder die auch versorgt werden wollen etc .! Ich aber bin ledig keine Kinder und auch nur solange es diese Situation erfordert sich um Mutter zu kümmern weil man die Liebe Mutter jederzeit verlieren könnte oder den lieben Vater. Eine Pflege Kraft kann auch mit kosten verbunden sein oder Pflegeheim die man nicht erbringen kann angehoerige könnten das ohne Entgelt, auf jeden Fall ist es sehr komplex ein hohes Alter bringt so oder so schwere Zeiten mit sich

Wenn du nun unbedingt die Mutter pflegen willst und dieses dein absolutes Ziel ist, dann hole Sie heim nach Marokko. Dort kannst du dich dann voller Hingabe um deine Mutter kümmern. In Deutschland wird das nicht möglich sein! Jedenfalls nicht so wie du dir das vorstellst
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