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Eheschließung zwischen einem Deutschen und Ausländer mit italienischer Aufenthatlserlaubnis (Gelesen: 4.216 mal)
Elli25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung zwischen einem Deutschen und Ausländer mit italienischer Aufenthatlserlaubnis
Antwort #15 - 31.07.2017 um 19:19:03
 
Das heisst, der Ehepartner eines Deutschen unterliegt,auch in Deutschland, dem Freizügigkeitsrecht wenn er vorher im Besitz eine Aufebthaltskarte war? Dann habe ich wieder was neues gelernt  Laut lachend

Und ja, eine AE nach Aufenthg hat sie bekommen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschließung zwischen einem Deutschen und Ausländer mit italienischer Aufenthatlserlaubnis
Antwort #16 - 31.07.2017 um 19:27:39
 
Die Aufenthaltskarte hat nur deklaratorischen Charakter, d.h. soll nur anzeigen das ein Recht erworben worden ist. Erst der tatsächliche Gebrauch des Freizügigkeitsrechtes bewirkt einen Erwerb des Freizügigkeitsrechtes, der dann mit der Audfenthaltskarte nachgewiesen wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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